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Genossenschaftsreihenhaus Ablöse/Tilgung

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  •  smx
11.5. - 19.5.2017
46 Antworten | 18 Autoren 46
46
Hallo
Wir wohnen seit 5 Jahren in einem Reihenhaus und würden gerne ausziehen.
Für die Möbel können wir ja Ablöse verlangen.
Mit der Miete wird ja ein Teil auch die Wohnbauförderung und das Darlehen welches die Genossenschaft für die Wohneinheit aufgenommen hat getilgt.
Diesen Betrag kann man vom Nachmieter schon einfordern oder?
Wenn man das Reihenhaus nach 10 Jahren kauft würde man ja sonst für den Nachmieter den Tilgen.
Liege ich da richtig?

  •  cj2013
16.5.2017  (#21)

zitat..
sir_rws schrieb: Also wenn die Genossenschaften ein Verkaufsinteresse haben, werdens wohl nicht so streng sein (wer ist heutzutage noch 10 Jahre in der selben Wohnung?)...


Genau...viele Genossenschaften verkaufen eh gerne, denen wirds auch in Zukunft egal sein, wer wie lange in der Wohnung ist, hauptsache der Kaufpreis wird gezahlt.
Blöd ist es halt, wenn eine Genossenschaft nicht verkaufen will, dann wirds schon knapp, wenn man nicht Erstmieter war. Anspruch auf die Kaufoption hat man nämlich nur solange die Förderung aufrecht ist...

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  •  chris464
  •   Silber-Award
16.5.2017  (#22)
naja aber sorry, die sache mit den mietkaufgeschichten sollte inzwischen jedem klar sein, das war schon vor 15 jahren der große aha effekt.

ja fakt ist, die leut glauben alle mit mietkauf tilgen sie. jedoch ist es so dass die anzahlung, das einzige ist was angerechnet wird (tlwe. mit abschlägen pro Jahr), der rest ist normale miete wie in jedem mietobjekt üblich.

war aber damals schon so, dass einige meinten, sie hätten ja schon 10 jahre ein darlehen bezahlt...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.5.2017  (#23)
@cj2013 - Hast du einen Link zum OGH Urteil?
Ich hätte verstanden, dass sie bei der Novelle die Spekulationsfrist auf 10 Jahre verlängert haben bzw. dass beim Verkauf innerhalb dieser Frist der Differenzbetrag zwischen erzieltem Preis und Verkehrspreis an die Genossenschaft zu bezahlen ist.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.5.2017  (#24)

zitat..
chris464 schrieb: war aber damals schon so, dass einige meinten, sie hätten ja schon 10 jahre ein darlehen bezahlt


Hängt von der Genossenschaft ab.
Bei meiner war´s tatsächlich so, ist aber eher die Ausnahme.

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  •  Pete
16.5.2017  (#25)
Man bezahlt bei Mietkauf schon die Darlehen zurück die ersten 10 Jahre! Jedoch ist es meist so, dass am Anfang vom Gesamt-Offenen Darlehen 95% in die ZINSEN und z.B. nur 5% in die Tilgung fließen! Und sich die Tilgung z.B. alle 2 Jahre um 2,5% erhöht.
War bei uns auch so bevor wir es gekauft haben. Tilgung machte vielleicht in Summe auf 10 Jahre ca. 3000 bis 5000 Euro aus - den Rest 10 Jahre lang nur ("überhöhte") Zinsen bezahlt.
Bin ich froh, dass wir jetzt Eigentümer sind emoji und ich soviel tilgen kann wie möglich!


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  •  DITC101
16.5.2017  (#26)

zitat..
gdfde schrieb: Ich hätte verstanden, dass sie bei der Novelle die Spekulationsfrist auf 10 Jahre verlängert haben bzw. dass beim Verkauf innerhalb dieser Frist der Differenzbetrag zwischen erzieltem Preis und Verkehrspreis an die Genossenschaft zu bezahlen ist.


Das ist meines Wissens nach seit 1.1.2016 so und wird ins Grundbuch eingetragen. D.h. zuerst musst Du der Genossenschaft die Wohnung zum Kauf anbieten (=gleicher Preis zu dem Du damals gekauft hast von der Genossenschaft). Wenn diese nicht kaufen will, kannst Du am freien Markt verkaufen, aber die Genossenschaft bekommt den Gewinn.
Es ist ja sicher noch nicht ausjudiziert, aber lt. der Formulierung bekommst Du nichts extra, wenn Du zb das bad super toll renoviert hast.

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  •  cj2013
16.5.2017  (#27)

zitat..
gdfde schrieb: Hast du einen Link zum OGH Urteil?


bitteschön: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20161025_OGH0002_0050OB00177_16I0000_000


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  •  cj2013
16.5.2017  (#28)

zitat..
DITC101 schrieb: Das ist meines Wissens nach seit 1.1.2016 so und wird ins Grundbuch eingetragen. D.h. zuerst musst Du der Genossenschaft die Wohnung zum Kauf anbieten (=gleicher Preis zu dem Du damals gekauft hast von der Genossenschaft). Wenn diese nicht kaufen will, kannst Du am freien Markt verkaufen, aber die Genossenschaft bekommt den Gewinn


Die Genossenschaft bekommt nicht den gesamten Gewinn, sondern nur die Differenz zwischen damaligen Kaufpreis und damaligem Verkehrswert. Wenn du also zB. eine Wohnung jetzt um 100.000 kaufst und der Verkehrswert ist aktuell bei 150.000 und du verkaufst die Wohnung in ein paar Jahren um 180.000 weiter, bekommt die Genossenschaft 50.000 und dein Gewinn beträgt 30.000.

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  •  DITC101
16.5.2017  (#29)

zitat..
cj2013 schrieb: Die Genossenschaft bekommt nicht den gesamten Gewinn, sondern nur die Differenz zwischen damaligen Kaufpreis und damaligem Verkehrswert. Wenn du also zB. eine Wohnung jetzt um 100.000 kaufst und der Verkehrswert ist aktuell bei 150.000 und du verkaufst die Wohnung in ein paar Jahren um 180.000 weiter, bekommt die Genossenschaft 50.000 und dein Gewinn beträgt 30.000.


interessant. das war im ursprünglichen Entwurf glaube ich noch anders formuliert.

interessant ist aber folgende Stelle im Gesetz: Das Vorkaufsrecht zum Kaufpreis gemäß Abs. 2 Z 2 darf ohne Zustimmung der Bauvereinigung binnen zehn Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages nicht gelöscht werden.
D.h. wenn die Genossenschaft ihr Vorkaufsrecht nutzt, musst Du die Wohnung zum ursprünglichen Kaufpreis verkaufen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.5.2017  (#30)

zitat..
DITC101 schrieb: Es ist ja sicher noch nicht ausjudiziert, aber lt. der Formulierung bekommst Du nichts extra, wenn Du zb das bad super toll renoviert hast.


Für sowas bekommst ohnehin nichts extra.
Alles, was nicht beweglich ist, kannst nicht separat ablösen.
z.b. wennst jetzt dein Bad mit superteuren Fliesen oder dein Wohnzimmer mit Parkett statt Standard Laminat oder Teppich ausstattest, hast du kein Recht auf eine Ablöse dafür.
Bzw. kann das der Nachmieter einklagen und wird recht bekommen, dh. das müsstest ihm dann zurückzahlen.

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  •  cj2013
16.5.2017  (#31)

zitat..
DITC101 schrieb: interessant ist aber folgende Stelle im Gesetz: Das Vorkaufsrecht zum Kaufpreis gemäß Abs. 2 Z 2 darf ohne Zustimmung der Bauvereinigung binnen zehn Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages nicht gelöscht werden.
D.h. wenn die Genossenschaft ihr Vorkaufsrecht nutzt, musst Du die Wohnung zum ursprünglichen Kaufpreis verkaufen.


Ja das wird wirklich spannend...Mal sehen ob das auch tatsächlich genutzt wird

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  •  DITC101
16.5.2017  (#32)

zitat..
gdfde schrieb: Für sowas bekommst ohnehin nichts extra.

ich bin hier vom Eigentumsfall ausgegangen. Das erhöht natürlich schon den Wert der Wohnung.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
16.5.2017  (#33)
Wahnsinn.
Ich war schon immer der Überzeugung das Mietkauf ein Schuss ins eigene Knie ist, als ich nur paar Regelungen gelesen habe.

Aber was hier alles nun zum Vorschein kommt,...holla die Waldfee.

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  •  luba
16.5.2017  (#34)
Ja, aber ich habe durch das Mietkaufmodell eine super günstige Wohnung, die ich sowieso nicht vor hatte zu kaufen und den Genossenschaftsanteil bekomme ich ja zurück minus Verwohnungsanteil....

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  •  Richard3007
16.5.2017  (#35)
Dann hätte ich wohl Glück.
Neubauwohnung Mietkauf aus dem Jahr 2004. HWB 43. 57qm wnfl + TG Platz + Kellerabteil 8qm + Garten 160qm. Am Stadtrand von Linz, Straßenbahn, Ärzte, Restaurant und Nahversorger 200m. Naturschutzgebiet Traun und Donau Auen 300m. Badesee 100m. 10 Jahre Miete inkl. Betriebskosten und Heizen/WW € 310,-/Monat.
Angegebener Kaufpreis damals € 99.453. welcher eingehalten wurde. 19k Anzahlung, 14k Abschlagszahlung. Restschuld auf der WHG ca. 70k. Getilgt wurde beim Landesdarlehen rund 3,5k beim Hypothekardarlehen ca. 2k. Ergibt Kosten von 109 inkl. Notar und allen Gebühren etc...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.5.2017  (#36)

zitat..
BoZm schrieb: Ich war schon immer der Überzeugung das Mietkauf ein Schuss ins eigene Knie ist, als ich nur paar Regelungen gelesen habe.


Was meinst du jetzt konkret?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
17.5.2017  (#37)
@BoZm -

zitat..
Ich war schon immer der Überzeugung das Mietkauf ein Schuss ins eigene Knie ist, als ich nur paar Regelungen gelesen habe.


Finde ich gar nicht, zumindest nicht generell.

Hatte letzten bei Freunden Einblick, die zahlen weniger als 250 Euro für eine 3-Zimmer-Genossenschaftswohnung (daher Nutzungsentgelt + Reparatur/Verbesserung + Rücklage), exkl. Betriebskosten/Garage.
Am Lande, aber trotzdem.

Würde man eine vergleichbare Wohnung am Markt kaufen, würden allein schon die dort anfallenden Kauf-Nebenkosten, der Miete mehrerer Jahre entsprechen.
Und wenn in der GenWohnung die Therme kaputt ist, kostet das einen Anruf bei der Hausverwaltung. In der Eigentumswohnung kostets ein paar Tausender.

Für eine kurz- bis mittelfristige Bewohnung finde ich das tadellos.
Mietet man am freien Markt, kostets idR mehr, der Vermieter zahlt mit der Miete ebenso seine Finanzierung zurück, und die gezahlten Mieten sind jedenfalls garantiert und für immer "verfallen".

Aufgrund des nötigen "Pfands" (Finanzierungsbeitrag) das nicht jeder aufbringen kann sowie der Förderrichtlinien (Staatsbürger der Türkei oder von vielen Balkanländer sind ausgeschlossen) gibt es - im Gegensatz zu frei finanzierten Mietwohnungen - auch eine gewisse Selektion wer in diesen Wohnungen wohnt.


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  •  BoZm
  •   Gold-Award
17.5.2017  (#38)

zitat..
gdfde schrieb: Was meinst du jetzt konkret?


Mir waren die Regeln immer zuwider.
Da stattest die Wohnung hochwertiger aus, und sollst es dann Verschenken oder raus werfen, wenn es der andere nicht bezahlen/haben will.

Dann sollst von deinem "Gewinn" der Genossenschaft was abgeben?

Es gab keine Preisgarantie.
Somit unterschreibst für eine Wohnung im Jahr 2000 und im 2010er Jahr, wenn der Kauf fällig wäre kostet diese plötzlich 50% mehr und so Sachen.
Alles hier schon erlebt.

Und du hast eine Verwaltung im Nacken, die Haufen Geld kostet.
Gezwungen an Fernwärme etc. angeschlossen zu sein.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
17.5.2017  (#39)

zitat..
luba schrieb: den Genossenschaftsanteil bekomme ich ja zurück minus Verwohnungsanteil

Das unterschätzen viele! Diesen "Genossenschaftsanteil" (wird immer anders benannt) bekomnmt man bei Auszug meist abzgl. 1% pro Jahr retour. Ich habe das mal durchgerechnet (Annahme: Anstatt der Genossenschaft den Betrag zu übergeben lege ich den "Genossenschaftsanteil" aufs Sparbuch und bekomme dafür 1,5% Zinsen pro Jahr [hab das vor 10 Jahren ausgerechnet wo das noch realistisch war]) und bin draufgekommen, dass das in meinem Fall (Anteil: 46.000,-) weitere EUR 100,- pro Monat sind!

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  •  luba
17.5.2017  (#40)
Bei welcher Bank gibts 1,5% ???
Bitte unbedingt verraten

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.5.2017  (#41)

zitat..
sir_rws schrieb: Annahme: Anstatt der Genossenschaft den Betrag zu übergeben lege ich den "Genossenschaftsanteil" aufs Sparbuch und bekomme dafür 1,5% Zinsen pro Jahr [hab das vor 10 Jahren ausgerechnet wo das noch realistisch war]) und bin draufgekommen, dass das in meinem Fall (Anteil: 46.000,-) weitere EUR 100,- pro Monat sind!


Das kann ich nicht nachvollziehen.
46000 € ergeben beim sehr hohen Zinssatz von 1,5 % 690 € Zinsertrag pro Jahr.
Davon müsste man noch 25 % KESt abrechnen, ergibt dann 517 € pro Jahr oder  43 € pro Monat.

Genossenschaftswohnungen sind in der Regel billiger als Wohnungen am freien Markt, weils ned gewinnorientiert sind (zumindest die gemeinnützigen Genossenschaften).

zitat..
BoZm schrieb: Da stattest die Wohnung hochwertiger aus, und sollst es dann Verschenken oder raus werfen, wenn es der andere nicht bezahlen/haben will.


Genau, das hat aber nix mit Genossenschaftswohnungen, sondern mit dem Mietrechtsgesetz zu tun.
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/bauenundwohnen/miete/abloese_investkostenersatz.html

zitat..
BoZm schrieb: Es gab keine Preisgarantie.
Somit unterschreibst für eine Wohnung im Jahr 2000 und im 2010er Jahr, wenn der Kauf fällig wäre kostet diese plötzlich 50% mehr und so Sachen.


Najo, du hast im Jahr 2000 eine Wohnung zu gewissen Konditionen gemietet und nicht gekauft oder den Kaufpreis festgelegt...noch dazu mit irgendwelchen Förderungen gestützt.

Und ja, du mußt natürlich auch die Verwaltung dafür bezahlen.
Aber grad bei gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften bist da ja immer noch besser dran, als wenn das eine private Wohnungsverwaltung macht.
Die gemeinnützigen sind nicht gewinnorientiert und werden streng geprüft...eine private Verwaltung oder Vermietungsfirma wird eher darauf aus sein, dass sie fette Renditen einfährt.

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