Liebe Alle,
ich bin schon seit Längerem stiller Mitleser, da wir gerne noch heuer zu bauen beginnen würden und ich mich daher schon länger mit der Materie befasse.
Es hat sich nun eine Frage ergeben, die uns weder das Bauamt noch div. Bauexperten (Architekten, Baumeister, ..) wirklich mit Sicherheit beantworten konnten.
Konkret geht es darum, ob wir gekoppelt oder offen bauen können/müssen, bzw. ob wir uns die Seite der Koppelung aussuchen dürfen.
Kurz umrissen: Baugrundstück in NÖ, öffentl. Gut (Straße im Nordosten, kurz "vorne"), im SO ("links") gibt es einen Nachbarn, der ein EFH auf seinem Grundstück hat mit einer Garage, die an unser Grundstück grenzt. Im NW (rechts) ist ein leeres Grundstück und im SW ("hinten") ein bebautes Grundstück, wo das Haus aber ein bisschen einen größeren Abstand hat. Übersichtsplan ist anbei.
Unser Grundstück ist das "untere" der beiden grün umrandeten (315/11). Im Übersichtsplan ist das Haus und die Garage des Nachbarn im SO (315/12) mit einer durchgehenden Linie (statische Einheit?) gezeichnet, daher sagt der Bauamtsleiter, dass das als gekoppelt gilt und wir da dran koppeln müssen.
Architekten, Planer, Baumeister sehen es eher anders, da es in Realität eine Garage im seitl. Bauwich ist und das ja an sich nicht als Koppelung gilt. Das Haus des Nachbarn steht nicht im seitlichen Bauwich, es hängt nur über die Garage dran.
Jetzt stellt sich für uns die Frage, ob wir eine offene Bebauung bzw sogar eine Koppelung nach Nordosten "durchsetzen" könnten?
Hat hier jemand Erfahrungen oder Einblick in die Thematik?
Liebe Grüße