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·gelöst· Geh-Fahrrecht bei Grundstücksaufspaltung

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  •  BirdOfWoe
10.4.2017 - 2.5.2019
22 Antworten | 5 Autoren 22
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Hallo zusammen,

ich bräuchte eine genaue Auskunft, über folgendes Thema (ich hoffe wirklich jemand kann mir weiterhelfen):

Ich würde gerne in den Garten des Hauses meiner Eltern bauen (Fertigteilhaus).
Folgende Situation: Die Zufahrt zum Elternhaus ist prinzipell im Besitz des Nachbarn vor uns. Meines Wissens ist im Grundbuch des Elterngrundstücks ein Geh- und Fahrrecht (Mitbenützungsrecht) schriftlich festgehalten (auf Lebzeiten).

Die Entscheidende Fragen: Ich möchte im besten Fall den Grund meiner Eltern teilen und auf mich überschreiben (die Gartenhälfte). Damit mein Haus auch schlussendlich auf meinem Grund steht (Relevant für spätere Vererbung des Elternhauses etc..).

=> Wie ist die gesetzliche Lage diesbezüglich? Muss ich um ein erneutes Geh- und Fahrrecht ansuchen bei einer Grundstücksauftrennung?

=> Gibt es andere Lösungen, falls bei Verweigerung der Bau unmöglich ist (Meine Eltern bauen mir das Haus und überschreiben es mir inkl. Grundstücksteil etc...?)

=> Kann der Nachbar den Bau bzw. das Befahren der LKW untersagen, wenn die Baumaschinen nur auf der Straße fahren, zudem meine Eltern ohnehin das Benützrecht haben (und es mir quasi erlauben -> Ähnlich bei einem Besuch)

Noch Details zum Grund:

Der Grund befindet sich in Vorarlberg in der Gemeinde Lauterach. Was evtl. auch noch erwähnenswert ist: Es verläuft auch noch ein Teil des Grundstücks durch die Gemeinde Hard. Die oben genannte Straße beläuft sich allerdings auf dem Grund in Lauterach. Ich lade noch ein Bild hoch (hoffe es ist für euch ansehbar)


2017/20170410641639.jpg

Danke schon mal für eure Antworten! :)

Schöne Grüße

Fabian

  •  BirdOfWoe
2.5.2019  (#21)
Spät aber doch möchte ich hiermit noch bekannt geben, wie es ausging. Ich habe mittlerweile einen 1,5 jährigen Streitprozess hinter mir...Wie es anfing ist ja oben beschrieben - die Situation, wer welches Recht hat, war bis zum Schluss undefiniert. Mein Anwalt war andrer Meinung wie der Andere. Die Nachbarin hat mir versucht, alle möglichen Kosten aufzudrücken, auch wenn sie immer eine Gerichtsverhandlung vermieden hat. Sie ist uns immer soweit entgegengekommen, dass es immer wieder Neues zu beanstanden gab. Schlussendlich verlangte sie sogar ein Dienstbarkeitsvertrag, den sie unterschreiben wollte. Dies ließ ich anfertigen, schlussendlich wollte sie es weiter rauszögern...und hat dann schlussendlich gesagt, dass sie nicht unterschreiben werde, und sie auch keine weitere Kommunikation diesbezüglich wünscht. Daraufhin habe ich einfach eine Bauverhandlung angesetzt (zuvor mal den Bau eingereicht - das Geld für die Pläne war ohnehin schon weg). Auf die Bauverhandlung hatte sie sich selber nicht getraut, sondern hat ihren Anwalt vorgeschickt. Dieser war relativ unsicher zu der Gesetzteslage und da ich mich zuvor ausführlich mit dem Thema beschäftigt hatte, und die BH und Gemeinde auf meiner Seite waren, haben wir ihn schlussendlich dazu gekriegt, dass das Recht eingeräumt wird, da die Gegenargumente fehlten, warum aus den bisherigen Verträgen vom Elternhaus das Fahrrecht nicht auch auf die ganze Grundparzelle gelten soll. Mit einer Unterschrift und dem Erhalt des positiven Baubescheides war das Thema damit durch :). Kämpfen hat sich damit ausgezahlt, auch wenn es eine schwere Geburt war. Danke euch für eure Hilfe.

PS: Ich durfte von der Gemeinde keine Grundstücksteilung vornehmen, da der gesetzliche Mindestabstand "der gesicherten Zufahrt eines neu erschlossenen Grundstückes" von 3,5m nicht eingehalten werden konnte - Es musste parifiziert werden (Grundstück bleibt im Ganzen).

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
2.5.2019  (#22)
Ich verstehe einfach nicht, warum eure Nachbarin da so auf Zeit spielen wollte, wenn im Endeffekt das Ergebnis eh das gleiche ist. Dafür wurden so aber viel Zeit/Mühen/Geld sinnlos vergeudet und es gibt wahrscheinlich auch böses Blut zwischen euch.

Freut mich jedenfalls, dass es am Ende doch noch geklappt hat! Ich hoffe, dass du da nicht zuviele Nerven liegen hast lassen und vor allem auch, dass das Verhältnis zur Nachbarin halbwegs wieder in Ordnung kommt.

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