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GEA - Haus mit 3 Parteien (1x Eigentum, 2 x Mietwohnung) sinnvoll?

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  •  bush23
  •   Bronze-Award
11.7. - 12.7.2025
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo zusammen!

Ich bin gerade dabei mit zwei Bekannten ein Haus mit zukünftig 3 Parteien zu sanieren.
Wir wollen eine PV Anlage errichten, jedoch muss ich gestehen, dass ich nicht ganz durchblicke was sinnvoll ist. Vielleicht könnt ihr mir helfen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen - vor allem auf was man aufpassen sollte bzw. was ggf. Probleme verursachen könnte oder wir einfach nicht bedacht haben:

Ausgangslage:
Vermutlich wird die Anlage ca. 25-30 kw erreichen - Ost/West ausgerichtet.
Ich wohne dabei im Eigentum, meine Bekannten vermieten ihre zwei Wohnungen. Der Überschußstrom soll auch für die Betreibung der gemeinschaftlichen Wärmepumpe verwendet werden. 

Die grundsätzliche Idee ist eine gemeinsame PV-Anlage zu errichten, eine GEA zu gründen und dafür den Allgemeinen Strom sowie die 3 Wohneinheiten abzudecken. 

Dh natürlich, man gibt praktisch den Mietern vor, dass sie den Strom aus der PV beziehen müssen. Aufgrund der fehlenden Netzgebühren natürlich auch für sie sinnvoll. 
-> wie komme ich zu der Datengrundlage für die Abrechnung?
-> kann ich dies selbst errechnen oder ist es sinnvoll hier einen Anbieter zu verwenden (neoom Klub zB) bzw. kostet mich der Anbieter/Dienstleister soviel, dass es sich sowieso über ihn nicht auszahlt?

Wie kann ich folgendes berücksichtigen?
- Ich habe einen Haushalt mit 2 Personen, die anderen beiden Wohnungen vermutlich je 4-5 Bewohner aufgrund der Größe der Wohnungen. Dh mein Verbrauch wird hier untergehen bzw. möglicherweise nehmen mir die anderen zwei Haushalte den Tagesstrom bzw. auch den Speicherstrom weg, bevor ich ihn verbrauche und ich beziehe danach wieder extern und profitiere dadurch nicht von meiner PV -> ist in diesem Fall einen statische Leistungszuweisung sinnvoll? Andereseits senken wir so gegenüber dem dynamischen Bezug natürlich den Eigenverbrauch der Anlage.
- Wie verhält sich eine statische Aufteilung bei einem gemeinsamen Speicher (Bezug vom Speicher)?

- Ist es möglich einen eigenen Speicher nur für mich in der GEA anzuhängen? Oder wenig sinnvoll?

- Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich oder meine zwei Bekannten ihre Wohnung in der Zukunft veräußern. Ich nehme an hier geht, wenn nicht anders geregelt, das Eigentum an der PV auch an den neuen Hauseigentümer über. Ist für die PV bzw. deren Betreibung als GEA daher rechtlich etwas zu überlegen? zB dass diese GEA trotz Eigentumsübergang weiterhin Bestand und Gültigkeit hat?

- Ich bin ja in dieser Konstellation gleichzeitig Einspeiser (zu einem Drittel) und Bezieher. Dh korrekterweise "bezahle" ich ebenso meinen errechneten Verbrauch analog der zwei anderen Parteien und wir teilen uns dann zu dritt alle "Einnahmen" auf. Oder liege ich hier falsch?

- Ladestation Autos: Könnte man etwaige Ladestationen der Mietwohnungen automatisch auf Netzbezug stellen bzw. anhängen oder ist dies nicht möglich?
Alternativüberlegung:
Wir machen zwei PVs aufs Dach: 
Einmal für mich 5-10kw mit Speicher und eine gemeinsame PV für den Allgemeinstrom, die Wärmepumpe und die Einspeisung und verkaufen keinen gemeinsamen Strom im Haus. Nachteil ist natürlich die höhere Kostenbelastung (vorallem für mich) und weniger Eigenverbrauch. 
Wie seht ihr das?

Danke für eure Unterstützung,
Klaus

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
11.7.2025 21:25  (#1)
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gehört das Haus 3 Personen? An welchen Zähler wird die PV angeschlossen? Wenn sie an deinem hängt, dann kommst du immer zuerst mit der Abnahme und das was du Einspeist wird auf die anderen zwei aufgeteilt. Wenn die PV im Gemeinschaftseigentum ist und einen eigenen Zähler als Volleinspeiser bekommt, dann wird der Strom unter euch drei aufgeteilt.

Es kommt halt immer darauf an, wo die PV dranhängt.
Außerdem ist die Frage, ob es nur einen Zähler vom EVU gibt (dann ist aber auch keine GEA möglich) oder jede Partei einen eigenen Zähler vom EVU hat.

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  •  cutcher
12.7.2025 0:12  (#2)
Es wird wohl einen eigenen zähler geben müssen (klingel, beleuchtung, garagentor??,...) für den allgemeinen strom

aufpassen würde ich insofern, wenn die anderen parteien mehr Strom verbrauchen "profitieten" sie immer mehr von der PV anlage als du - egal ob statisch odr dynamisch (annahme: einspeisevergütung < eigenverbrauchskosten)


die frage die für mich nicht klar ist: soll die pv hauptsächlich für dich den nutzen bringen oder für alle 3 vertragsparteien gleichermaßen?

ich habe eher das gefühl ersteres, daher die frage ob du mit den anderen schon geredet hast, ob du die pv auf deine kosten am dach installieren darfst und dementsprechend an deinen zähler hängst?
du kannst die anderen parteien trotzdem mit günstigerem strom versorgen (das mit dem zwang ist dann halt so eine sache) und sie profitieren auch davon
du hättest aber den vorteil dass dein eigenverbrauch immer zuerst gedeckt ist - unabhängig ob aktuelle produktion oder vom speicher
zusätzlich hättest du fixe abnehmer für einen teil deiner stromproduktionsmenge


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  •  ManPVt
12.7.2025 0:50  (#3)
Ich wohne in einem Haus im gemeinsamen Eigentum (2 Wohnungen). Ist mit Parzifizierung aufgeteilt wem was gehört.
Es gibt nur jeweils einen Zähler für Strom und Gas.
Gas für Heizung und Warmwasser wird mit Wärme/Mengenzählern aufgeteilt und mit den Betriebskosten verrechnet.
Stromzähler - geht auf mich -, da verrechne ich die verbrauchten kWh von einem Subzähler weiter (lt. Stromrechnung und 1/2 Fixkosten.)

In dem Fall residiert im OG die Tochter mit Untergebenen, ist natürlich etwas leichter.
Die PV, von mir errichtet, geht damit ins Haus, der Eigenverbrauch ist damit rel. gut (ca. 85%).
Im Prinzip "verkaufe"/verrechne ich den Strom ans OG, da der Zähler auf mich läuft.

Vielleicht als Dankanstoß zu gebrauchen. Geht mit Verwandten vmtl. auch besser solange man sich versteht. 


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