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Gasbrennwertgerät - Abgase Brandschutz

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  •  Steff
2.11. - 5.11.2009
8 Antworten 8
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Irgendwie stehe ich zwischen zwei Fronten:

Mein Heizungsbauer sagt mir nach einbau der Abgasanlage des Gasbrennwertgerätes (PP-Rohr, Abgasführung im Installationsschacht und 2 Wohnebenen über Dach) dass ich Probleme habe wegen dem Brandschutz.
Das Abgasrohr der Gastherme müsse in einem eigenen Kamin geführt werden.

Der zuständige Bezirksrauchfangkehrer meint, einzig zugelassen ist ein speziell dafür entwickelter Kamin oder ein eigens gemauerter Kamin mit 2x NF Ziegelstärke (beides ist nun im Nachhinein zwecks Platzmangel nicht möglich).
Aber wenn der Schacht erst einmal zu wäre un er nichts sieht glaubt er uns dass wir Brandschutztechnische richtig gehandelt haben und er gibt mir den Stempel auf meine Verantwortung hin ?!?!

- Mögliche Lösung wie 2xFermacellplatten zu einen Schacht zusammengeschraubt sagt er ist nix - ist zwar Brandschutz F90 aber nicht offiziell geprüft?
- Doppelwandiger Edelstahlkamin erfüllt die Brandschutztechnischen Anforderungen ebenfalls nicht.

Was soll ich nun machen - durch die Bauweise im Hang und Gemeindevorschriften kann ich nirgendwo ausserhalb des Hauses die Abgasanlage führen. Jeder sagt mir irgendwie kann man schon was hinbasteln, ist halt nicht korrekt?

Bevor ich nun jahrelang die Feuerversicherung zahle und die mir dann im hoffentlich nie eintretenden Fall aussteigt, möchte ich es doch korrekt angehen und richtig machen.
Komisch nur, dass in dieser Reihenhausanlage, wo alle das selbe Problem haben/haben werden da gleiche Ausstattung und Grundriss, noch kein anderer ein solches Problem hat bzw. die zuständigen Architekten das schon falsch geplant haben (HSL Planer usw.)

Was sagen die Experten dazu?

  •  cc9966
  •   Gold-Award
2.11.2009  (#1)
häää??? - also vorsicht, da will dir wohl jemand unter dem deckmantel der sicherheit etwas im eigenen interesse aufschwatzen.

wenn brennwerttechnik, dann niedrige abgastemperatur.
wenn niedrige abgastemperatur, dann kein kamin sondern nur preisgünstigeres abgasrohr vom thermenhersteller.
wenn nur abgasrohr, dann kann die abgasführung auch waagrecht gemacht werden und an der fassade raus.
wenn waagrechte abgasführung, kann kein dreck ins rohr fallen und man braucht keinen rauchfangkehrer mehr.
wenn kein rauchfangkehrer mehr notwendig ist, verdient dieser kein geld.

richtig ist, dass das abgasrohr (auch bei brennwert-niedertemperatur) feuerfest (F60) zu schützen ist vor wohnräume. daher kann es nicht einfach im installationsschacht neben elektro und sanitär gelegt werden.

aber: du kannst das installationsrohr zb an einem raumeck (wand zu wand oder wand zu decke) entlang laufen lassen und mit 2x beplankten gipskartonplatten (je 1,5cm stärke) verkleiden, das entspricht F60.

lass dich am besten vom gasversorger beraten, am besten vom der person die bei dir auch die abnahme machen wird. da hast dann die unabhängigste meinung.

dazu musst du noch die bauordnung beachten (manche bundesländer schreiben ohnehin notkamin vor).

was auf jedenfall übertrieben ist: ein abgasrohr einer brennwerttherme ummauern oder in einen echten kamin reinlegen.

meine empfehlung: waagrechte abgasführung wenns geht.

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
2.11.2009  (#2)
wir haben ein aussengeführtes Abgasrohr von dem brennwertgerätehersteller dazubestellt. sieht in der praxis so aus: edelstahlummantelung und innen geht ein Plasikrohr rauf inkl. putzöffnung. so waren dann alle zufrieden - rauchfangkehrer kann das röhrl putzen und somit geld kassieren und die bauordnung ist auch eingehalten.


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  •  Steff
2.11.2009  (#3)
Abgasführung - -Abgasführung waagrecht wäre mir auch am liebsten weil die Strecke am kürzesten wäre nur hier sagt anscheinend die Bauvorschrift "Abgasführung über Dach"

Ich dachte auch 2x15mm (oder 12mm) fermacell entsprich F90 würde reichen aber da gehts den Herren ja immer wieder ums Prüfzeugniss.
Hab einen befreundeten Rauchfangkehrermeister und Kaminbauer eingeladen sich das Werk mal genau anzuschauen - gespannt was der dazu sagt?

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
2.11.2009  (#4)
welche bauvorschrift.. - ...gibt sowas vor?

wenn du waagrecht machen könntest, brauchst du gar nichts vom rauchfangkehrer mehr, weil niemand eine abnahme durch den rauchfangkehrer verlangt. nur der gasversorger macht dann die abnahme und bei uns in oö war das sogar der vorschlag vom gasversorger mit gk-platten 2fach auskleiden.

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
2.11.2009  (#5)
anscheinend - steht in der nÖ vorschrift, dass gasbrennwertgeräte im neubau eine senkrechte über dach gehende abgasführendes rauchrohr brauchen. im altbau (sonderbarerweise) nicht.
hab das ganze nicht selbst nachgelesen sondern unserem architekten und intallateur vertraut.

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  •  gdfde
  •   Silber-Award
3.11.2009  (#6)
MIr habens das damals so erklärt:
Wenn die Therme im Keller ist, braucht man einen Kamin.
Wenn man die Therme im EG hat, kann man das Abgasrohr direkt durch die Fassade waagrecht nach aussen führen.

Es geht also nicht, dass man ein Abgasrohr vom Keller ins EG legt und dann waagrecht nach aussen geht.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
3.11.2009  (#7)
hmm...ich halte nichts davon eine gastherme in den keller zu geben, ausser es ist ein ständig beheizter wohnkeller. im wohnbereich wird sogar bei schlechter rohrisolierung jegliche abwärme vom gerät genutzt. ist mir aber schon klar, dass nicht jeder im bad/abstellkammer/dielennische eine therme mit fetten warmwasserspeicher sehen will bzw. bei dicken solarspeicher sowieso alles in den keller verbannt werden muss.

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  •  Steff
5.11.2009  (#8)
Aktueller Status - ein befreundeter Rauchfangkehrermeister - nicht in unserem Zuständigkeitsbereich tätig somit auch kein Eigeninteresse vorhanden - sagte mir gestern am Abend nach besichtigung am Bau dass es nun leider ein wenig teuer wird.

Fakt ist, dass die einzige Möglichkeit eine korrekte Brandschutztechnische Trennung zu erwirken jene ist, einen Leichtbaukamin zu installieren da für alles andere kein Platz vorhanden ist.

Teuer leider da der Steigmeter ca. 129€ kostet. Ich könnt die Herren Architekten und Baumeister durch den Fleischwolf drehen. Hätte nur einer ein Wort im vorhinein gesagt dann.......aber da nutzt nun kein wenn und aber und ich glaub ich muß da durch.

Traurig nur dass 2xFermacellplatten kein prüfzeugniss F90 besitzen - das wär die wesentlich günstigere Alternative.

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