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Gasanaschluss Aussen- zu überbautem Ber.

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  •  SusiRatlos
18.10. - 20.10.2009
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Gasanaschluss Übergang Aussenbereich zu überbautem Bereich

Es handelt sich um WIEN. Wie ich erfuhr, hat WienEnergie Gasnetz andere Bestimmungen als z.B. Niederösterreich.
Habe bereits einen GMK6 Kasten auf Betonsockel mit nötiger Leerverrohrung in dem jetzt bereits der Hauptabsperrhahn von WienGas montiert wurde.
NUN
muss nach der Bauverhandlung Ende Oktober (weil ich erst dann 100% sicher sein kann, wo das Fundament für einen derzeit noch nicht existierenden Hauseingangsverbau gesetzt werden darf)

von einem konzessionierten Installateur die Gasleitung von obigem GMK6 Kasten (in den er dann auch den Zähler montieren wird) erst im Erdreich (Kunststoffverrohrung) und dann im Übergang in den verbauten Bereich (nur Metall erlaubt) verlegen soll.

Bei einem Gespräch mit WienGas vor einigen Monaten verstand ich, dass in der Mauer des noch zu errichtenden Hauseingangsverbaus ein Übergang montiert wird, vorher liegt das Kunststoffkabel im Erdreich, der Übergang in den verbauten Bereich mündet dann in einem Metallrohr, das man dann auch innerhalb des Hauseingangsveraus sehen kann (eventuell durch ein Lochblech schützen).

Nun kam ein konzessionierter Installateur (habe im Firmen A-Z der WKO nachgeschaut - er hat die Konzession für Gas) und will mir unbedingt im überbauten Bereich das Rohr entweder 80 cm unter Erdniveau verlegen. Dafür müsste ich dort einen begehbaren Schacht von 60cm x 60cm breit und ausreichend tief, damit am Rohr gearbeitet werden kann betonieren lassen.
Oder er macht einen Übergang in der Erde obwohl drüber verbaut ist.

Ich finde beide Ideen sehr abstrus. Die erste zu kompliziert und kostenaufwendig und die zweite verboten.
Weiß jemand einen behördlich konzessionierten Gas Installateur (nur weil im Telefonbuch beim Installateur Gas - Wasser etc. steht, bedeutet das NICHT, dass er dafür auch die notwendige Konzession besitzt!) der das so macht, wie WienGas das vorgeschlagen hat.

Besten Dank

  •  oldtimersammler
18.10.2009  (#1)
Gasleitung - Es ist richtig das jedes Energieversorgungsunternehmen andere Bestimmungen hat,ist zwar unverständlich ist aber leider so,auch bei Strom ist das so wie bei Gas.
Am besten siehst du auf der Seite der WKO nach wenn das Unterhemen eine Konzession hat dann ist es auch bei der WKO eingetragen.
Siehe http://firmen.wko.at/Web/Ergebnis.aspx?StandortID=1&StandortName=Wien&Branche=157&BranchenName=Gewerbe+und+Handwerk&CategoryID=0&BranchenSwitchType=All

liebe Grüße Gerhard

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  •  cc9966
18.10.2009  (#2)
ich kann.. - ..nur sagen wie es bei uns (in oö) gemacht wurde:
- PE-Kunststoff-Gasleitung (32mm Durchmesser) von Straßen-Hauptleitung zur Hausfassade gelegt
- Im Sockelbereich der Hausfassade einen Unterputz-Metallkasten eingebaut (gestemmt und gesetzt vom Gaswerk) und Leitung angeschlossen
- Vom Metallkasten bis zum Gaskessel/therme wird von einem durch den Bauherren zu beauftragenden konzessionierten Installateur die Metall-Gasleitung gelegt, wenn sie unter Putz sein soll aus Edelstahl.
- Der Installatuer macht eine Fertigstellungsmeldung der Leitung an das Gaswerk
- Gaswerk macht Abnahme und prüft die Dichheit der Leitung und unmittelbar danach wird der Zähler installiert und Haupthahn aufgedreht.
- Bei der Gastherme/Kessel ist auch ein Kugelhahn wo der Bauherr selber Gas auf/zudrehen darf.

Grundsätzlich:
- Ein Gaskabel gibt es nicht
- PE-Kunstoffleitungen (Polyethylenleitungen) sind nciht einfach in einem Schlauch zum einziehen, sondern Biegungen dürfen nur mit Winkelstücke gemacht werden, daher muss jede Abzweigung für die Verlegung zugänglich sein.

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  •  Gast Karl
20.10.2009  (#3)
Wien ist andersAllein schon wegen der sich ständig ändernden Vorschriften würde ich möglichst gar kein Gas verwenden.
Allein die Anschlußarbeiten und -kosten machen schon jede Menge aus. Dazu kommen dann überzogene Gebühren des Rauchfangkehrers, dessen Lobby mit der Politik unter einer Decke steckt, und der freie Wettbewerb nur am Papier existiert ("Mindestkehrgebühr" wird von der Stadt Wien vorgeschrieben! - dazu kommen jährliche Überprüfungen/Wartung der Therme usw. Allein der Kaminbefund kostet 140 Euro für 2x kurz vorbeischauen...

Wenn möglich, würde ich Wärmepumpe nehmen...

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  •  cc9966
20.10.2009  (#4)
das stimmt.. - ...mit gas wird man so ziemlich verar****t was vorschriften betrifft. bei uns in OÖ ist die thermen/kesselprüfung nur bei der inbetriebnahme pflicht und wird vom gasversorger gemacht und ist im anschlusspauschalpreis enthalten. so etwas wie alle 10 jahre wartungsnachweis/abgasprüfung abliefern oder noch öfter gibt es bei uns nicht. bei waagrechter abgasführung im kunsstoffrohr spart man sich den rauchfangkehrer, obwohl in OÖ das bautechnikgesetz verschieden auslegbar ist und ich mehrere meinungen hörte ob es die kaminpflicht noch gibt oder nicht bei einem energiesparhaus.

aufpassen muss man wenn man selber irgendwo eine therme kauft. Es muss der ÖVGW-Aufkleber und Bestimmungsland "AT" müssen angeführt werden, daher kann man sie nicht auf ebay.de kaufen obwohl 50% unter dem preis des lokalen Installatuer gleicher Typ zu haben wäre.

Was mir noch keiner erklären kann: Warum Mehrschicht-Verbundrohre mit deren Formstücken nicht für Erdgas zugelassen sind, obwohl man jahrzenhtelang kein Problem hatte sogar Eisen zuzulassen. In vielen anderen Länder ist das Standard. Bei uns muss aber Edelstahlrohre mit extrem teuren Formstücken und Presswerkzeugen verlegt werden, wenn man die Leitung unter Putz haben will. Bei Mehrschicht-Verbundrohre hätte man einen Rohrtyp für Gas, Wasser und Heizung und der Installatuer hat weniger Verschnitt und schnellere Arbeitsschritte auf der Baustelle.

ich hab da groß den eindruck, dass unter dem deckmantel der sicherheit sich da viele ein körberlgeld rausholen wollen.

und je schwieriger der mitbewerb funktioniert (zb in dicht verbauten wien kann man nicht einfach auf wärmepumpe umsteigen oder schnell einen pelletslagerraum wo anbauen) desto mehr auflagen werden einem gemacht damit irgendwelche firmen gut verdienen...

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