gartenhütte über gasleitung [OÖ]
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Dass eine Hauptleitung überbaut werden darf, kann ich mir nicht ganz vorstellen. Ehrlich gsagt, hätte da ein ungutes Gefühl! Sagt aber nichts aus, auch ein Haus ohne Gasanschluss ist schon wegen Gas explodiert! Kann mir vorstellen, dass ein Überbau möglich ist, wenn die Gasleitung mit einem extra Schutzmantel bzw. Schutzohr "geschützt" wird. Aber am besten beim Gasversorger nachfragen. Man fragt den Schmied, nicht den Schmiedl! ![]() |
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Na klar muss ich zum Versorger. Wollt in meiner Verzweiflung nur mal vorfühlen. Ich könnte mich so abwatschen - weil ich wirklich an viel gedacht hab, aber das hab ich einfach übersehen bzw. einige andere auch (Held&Francke zb oder der Elektriker oder der Architekt .die wussten alle was ich vor habe). Weiß zufällig wie viel m Abstand man lassen muss? |
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Glaube nicht, dass es da Einer auf dem ff weiß, wird auch drauf ankommen, welche Art von Leitung es ist! Es ist verlässlicher gleich beim Gasversorger vorzusprechen, oder nur mal anrufen, unter Angabe der Grundstücksnummer und EZ. Man bekommt von dort ein "Merkblatt" für Bautätigkeiten neben Gas-, Strom- und Wasserleitungen. Schreibe hier von EVN, wird bei anderen Versorgern auch so ähnlich sein. Habe auch mal so eine Auskunft gebraucht, für Stromkabel allerdings, bekam einen Lageplan und eben die Richtlinien für Grabarbeiten in der Nähe von der Stromleitung. Habe gerade nachgesehen, ob ich es noch wo habe, leider nicht mehr. Auch auf der Hompage finden sich diese Merkblätter nicht. edit, doch was gefunden! https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Planauskunft/B058a_Merkblatt_Gas.aspx https://www.google.at/search?source=hp&ei=beZAXJOJHcrgUa3lmbAE&q=merkblatt+%C3%BCber+arbeiten+neben+einer+gasleitungen&oq=merkblatt+%C3%BCber+arbeiten+neben+einer+gasleitung&gs_l=psy-ab.1.0.33i160.2705.21823..24957...2.0..0.218.5145.25j23j1....2..0....1..gws-wiz.....0..35i39j0i131j0j0i22i30j33i22i29i30j33i21.wSHJLpgGwu4 müsste was dabei sein! |
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