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·gelöst· Garteneinfahrt darf zugeparkt werden oder nicht [NÖ]

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.9. - 8.9.2021
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo an Alle habe hier mal eine Frage, vl kennt sich hier jemand im Detail damit aus.

Folgende Situation, unser Grundstück ist ca. 20m breit Straßenseitig, hier haben wir eine ca. 7m breite Einfahrt wo ein Doppelcarport ist.
Auf der anderen Seite des Grundstücks haben wir noch eine ca. 3-4m breite Garteneinfahrt die auch mit einem Tor entsprechend gemacht wurde.
Der Rest ist mit einem Rabattl und einer Parkfläche (beides bereits außerhalb unseres Grundstücks daher Gemeindebesitz).

Nun kommt es immer wieder vor das unsere Garteneinfahrt zugeparkt ist, wenn es Nachbarn sind wo ich es weiß, ist es mir ja relativ egal, da im Fall der Fälle ich die kontaktieren kann.

Aber bei Fremden ist es dann natürlich wieder eine andere Sache.

Hatte erst letztens eine Unterhaltung wo auch das Thema war, ein Nachbar meinte, das es hier ein Gesetz gibt, das eine Garteneinfahrt, unter Tags wenn ein gewisser Prozentsatz des Grundstücksbreite als Einfahrt dient, zugeparkt werden dürfe, was für mich nicht nachvollziehbar ist, was ist zmb wenn ich eine Lieferung bekomme, oder Baumaschinen zufahren müssen, und es steht wer davor und ich keinen Schimmer wer das ist?!

Überlege nämlich bereits die Anschaffung eines entsprechendes Einfahrt Tag und Nacht freihalten Schildes.

Vl kennt sich jemand damit aus.

Wir wohnen in NÖ bez. Tulln.

  •  mattmein
  •   Silber-Award
7.9.2021  (#1)
Nach meinem Halbwissen ist überall dort wo eine offizielle (genehmigte) Abschrägung ist freizuhalten.

Werde gerne korrigiert.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
7.9.2021  (#2)
Ich könnte mir vorstellen, dass diesbezüglich auch dem Einreichplan etwas zu entnehmen sein müsste?

Klingt nach einer Thematik für unseren Experten @Karl10 ! 😉

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
7.9.2021  (#3)
Das Parkverbot vor Haus- und Grundstückseinfahrten ist im §24 Abs 3/b der StVO geregelt und gilt unabhängig einer baurechtlichen Genehmigung.
Eine Einfahrt im Sinne der StVO hängt vom äußeren Erscheinungsbild ab, und ob das Einfahren ohne weitere Vorkehrungen möglich ist (z.B. abgeschrägter Randstein). Wenn es also keiner weiteren Hilfsmittel zur Einfahrt bedarf. (z.B. Holzbretter zum Höhenausgleich)

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
8.9.2021  (#4)
Da hier kein Gehsteig ist (in unserer Straße nur gegenüber, es wurde so geplant das auf unserer Seite Parkflächen sind, und auf der anderen Seite der Gehsteig) ist hier mal nichts.
Die Straße wurde erst gemacht, daher ist damals hier eine leichte Schräge apshaltiert worden, da der Garten etwas tiefer liegt als die Straße, hier werd ich vl noch in Zukunft diese Schräge mit Beton noch etwas flacher gestalten um eine Einfahrt für Auto gefahrloser und kormfortabler zu gestalten. Aber Theoretisch wäre eine Einfahrt ohne einem Hilfsmittel möglich.

Es würde mich halt nur interessieren ob es sich daher rechtlich was bringen würde wenn ich mir ein entsprechendes Schild zulege, was ja zu 95% abschreckend wirken sollte.

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.9.2021  (#5)
ich denke, rechtlich bringt dir das schild gar nichts. das einzige was es dir vl bringt ist, dass du andere damit drauf hinweist, dass da eine einfahrt ist, wenn das optisch nicht ohnehin erkennbar ist.

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