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Ohne Grundbucheintrag geht es nur mündlich, ohne Vertrag. - Ein Vertrag, der nicht im Grundbuch festgehalten wert, ist
a.) Früher oder später ein Streitfall erster Güte b.) Eigentlich das Papier nicht wert, auf dem er steht. Ich würde mich an Deiner Stelle am Grundbuch beim Bezirksgericht erkundigen. Die kennen sich mit solchen Dingen gut aus, und sind auch sehr hilfsbereit. |
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sowas hab ich schon vermutet, danke für die info, werd da mal nachhaken |
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was ich ned verstehwieso zuerst tauschen und dann mit nachbar 2 einen pachtvertrag abschließen?
wieso ned gleich mit nachbar 1 einen pachtvertrag? und für einen pachtvertrag braucht man kein grundbuch...er muss nur entsprechend aufgesetzt sein... bei pacht gibt es in der regel eine kündigungsklausel...mit der der verpächter und dessen rechtsnachfolgen (erben) den pachtvertrag kündigen können...der pächter hingegen kann in der regel jederzeit die pacht beenden...nach zu lesen im ABGB. so long sheep |
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weil nachbar 2 den garten irgendwann verwenden will (zwar nicht selber aber wenn seine tochter die wohnung mal übernimmt) und nachbar 1 eigentlich kein interesse dran hat den garten zu benützen.
kündigen gefällt mir gar nicht ;) da gestalte ich jetzt den garten schön und in 2 jahren kündigt er mir die pacht ... das muss schon auf min 20. jahre dann "mein" sein damit ich da was investiere |
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ok jetzt hab ich verstandendie kündigungsklausel kann man ja schreiben wir man will...z.B. jährlich kündbar aber erst nach 20 jahren laufzeit..blablabla...
und der garten von dem nachbarn der kein interesse hat liegt nun nicht nebem deinem stimmts?...deshalb der tausch? tjo dann muss wohl grundbücherlich getauscht werden...da fällt mir auch nix anderes ein... so long sheep |
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ja genauso ist es
der garten neben mir ist von nachbar 2 werde mir jetzt mal rat holen von einem anwalt der sich ziemlich gut mit solchen sachen auskennt, mal schauen was der sagt |