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Frage zur EAG Förderung

   
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  •  brtl
27.10. - 29.10.2025
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Wir waren für den letzten Call leider zu spät dran, wir haben erst seit kurzem eine Zählpunktbezeichnung...

Umsetzung der PV ist im Frühjahr 2026 geplant, also VOR dem nächsten Fördercall Ende April 2026.

Was heißt das jetzt für uns?
  • Förderung gar nicht möglich, weil wir vor Einreichung des Antrags mit der Umsetzung begonnen haben?
  • Oder zählt nur die Inbetriebnahme, welche nicht vor der Förderung erfolgen darf --> wie wird das überprüft?

Irgendwie alles in allem ein etwas merkwürdiger Mechanismus... emoji

  •  bourne
28.10.2025 8:39  (#1)
Ich bin kein Experte, habe nur selbst im 3. Call eingereicht. Ich habe es folgendermaßen verstanden:
  • Man kann mit den Arbeiten beginnen, bevor man einreicht.
  • Die Inbetriebnahme darf keinesfalls vor Einreichung liegen.


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  •  MagicDude4Eva
28.10.2025 18:04  (#2)

zitat..

  • Oder zählt nur die Inbetriebnahme, welche nicht vor der Förderung erfolgen darf --> wie wird das überprüft?

Geprüft wird basierend auf der Inbetriebsbestätigung des Netzbetreibers - dies muss nach der Einreichung passieren. 

Für mich ist das eine unverständliche "Grauzone" - man darf ja dann die Anlage nichtmal einschalten (um diese z.b. zu Testen) weil der Netzbetreiber ja nicht mal das okay gegeben hat.


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  •  Hausbau24
  •   Bronze-Award
29.10.2025 17:25  (#3)
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher

Steht eigentlich alles hier drinnen. Du kannst theoretisch sogar dein Projekt fertigstellen und dann erst das Ticket im Fördercall ziehen, nur macht das halt keiner. 

Die Hotline steht dir mit solchen Fragen auch wirklich gut beiseite. 

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