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Frage zur EAG Förderung

   
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Zusammenfassung anzeigen
  •  brtl
27.10. - 30.10.2025
6 Antworten | 6 Autoren 6
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Wir waren für den letzten Call leider zu spät dran, wir haben erst seit kurzem eine Zählpunktbezeichnung...

Umsetzung der PV ist im Frühjahr 2026 geplant, also VOR dem nächsten Fördercall Ende April 2026.

Was heißt das jetzt für uns?
  • Förderung gar nicht möglich, weil wir vor Einreichung des Antrags mit der Umsetzung begonnen haben?
  • Oder zählt nur die Inbetriebnahme, welche nicht vor der Förderung erfolgen darf --> wie wird das überprüft?

Irgendwie alles in allem ein etwas merkwürdiger Mechanismus... emoji

  •  bourne
28.10.2025  (#1)
Ich bin kein Experte, habe nur selbst im 3. Call eingereicht. Ich habe es folgendermaßen verstanden:
  • Man kann mit den Arbeiten beginnen, bevor man einreicht.
  • Die Inbetriebnahme darf keinesfalls vor Einreichung liegen.


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  •  MagicDude4Eva
28.10.2025  (#2)

zitat..

  • Oder zählt nur die Inbetriebnahme, welche nicht vor der Förderung erfolgen darf --> wie wird das überprüft?

Geprüft wird basierend auf der Inbetriebsbestätigung des Netzbetreibers - dies muss nach der Einreichung passieren. 

Für mich ist das eine unverständliche "Grauzone" - man darf ja dann die Anlage nichtmal einschalten (um diese z.b. zu Testen) weil der Netzbetreiber ja nicht mal das okay gegeben hat.


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  •  Hausbau24
  •   Bronze-Award
29.10.2025  (#3)
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher

Steht eigentlich alles hier drinnen. Du kannst theoretisch sogar dein Projekt fertigstellen und dann erst das Ticket im Fördercall ziehen, nur macht das halt keiner. 

Die Hotline steht dir mit solchen Fragen auch wirklich gut beiseite. 

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  •  brtl
30.10.2025  (#4)
Ich finde nicht, dass meine Frage dort konkret beantwortet wird.

zitat..
Hausbau24 schrieb: Du kannst theoretisch sogar dein Projekt fertigstellen und dann erst das Ticket im Fördercall ziehen, nur macht das halt keiner. 

Wie soll ich es denn dann machen? Wieso macht das keiner? Kann ich das wirklich?

Der erstmalige Antrag auf Investitionszuschuss muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.

Ich verstehe das jetzt so, dass der Elektriker alles vorbereiten kann, aber die Anlage nicht in Betrieb nehmen darf (auch nicht zu Testzwecken). Sobald ich ein Ticket gestellt habe (nach dem Fördercall in vorauss. April), darf der Elektriker die Anlage in Betrieb nehmen.

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  •  ds50
  •   Gold-Award
30.10.2025  (#5)

zitat..
brtl schrieb: Der erstmalige Antrag auf Investitionszuschuss muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.

Ich verstehe das jetzt so, dass der Elektriker alles vorbereiten kann, aber die Anlage nicht in Betrieb nehmen darf (auch nicht zu Testzwecken). Sobald ich ein Ticket gestellt habe (nach dem Fördercall in vorauss. April), darf der Elektriker die Anlage in Betrieb nehmen.

So ist es.

Aber es kam halt schon öfter vor, dass der Elektriker sehr wohl auch gleich die Inbetriebnahme durchgeführt hatte, was dann den Verlust der Förderung zur Folge hatte.

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
30.10.2025  (#6)
Wenn man auch einen Speicher beantragt hat, was "darf" da alles in der Rechnung stehen?
Ich frage deshalb, weil man bei der PV ohnehin meist auf den Maximalbetrag kommt (160 oder 150€ in Kat. A und B), beim Speicher inzwischen aber eher die 30% schlagend werden.
- Notstrom Umschaltung?
- Wechselrichter (wenn eine bestehende Anlage auf Batterie umgerüstet wird)?
- Welcher Teil der Verkabelung? nur zwischen WR WR [Wechselrichter] und Speicher?

Müssen es eigentlich zwei getrennte Rechnungen sein, oder genügt eine Rechnung?

Edit:
Zusatzfrage: Wie wird damit umgegangen, wenn mehr al die förderbaren 50kWh gebaut werden? Wir das dann anteilig gekürzt?

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