Frage zu Carport bzgl Genehmigung,etc...
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Ohne Bewilligung darf man bauen: - Flugdächer mit einer bebauten Fläche von höchstens 25 m² und einer lotrecht zur bebauten Fläche gemessenen Höhe von höchstens 2,50 m auf unmittelbar bebaubaren Flächen, ausgenommen in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre; (Original aus Bauordnung) Jetzt fragt sich ob das eine unmittelbar bebaubare Fläche ist. Da kommt es auf die Bebauungsbestimmungen an. Die Nähe zum Nachbar stört da nicht (gem §82 Nebengebäude), aber ob es im Vorgarten geht, das ist nicht sicher. Am besten Baupolizei fragen
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Nachtrag - Hallo und herzliche Dank für die kompetzente Antwort :) Danke!
Also , die Konstruktion soll ja seitlich an´s Haus angestellt werden . Der vorbesitzer hatte so eine Art verfliesten Boden rund um´s Haus gebaut , und seitlich auf der Seitenseite des Hauses (wo auch keine Fenster und dergleichen sind) würde sich so ein Flugdach bzw. Carport halt wunderbar anbieten. Danke und grüsse |

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