Ich hätte mehrere Fragen zu den Abstandsbestimmungen, die die OÖ Bauordnung / das OÖ Bautechnikg betrifft.
1.) Laut Bauordnung muss vor Garagentoren 5m Abstand eingehalten werden. Wie wird dieser Abstand gemessen? Angenommen die Garage ist z.b. 45° zur Straße geneigt, wo wird gemessen? (Von Tormitte, nähestem Toreck oder nähestem Gebäudeeck?)
2.) Insgesamt dürfen Nebengebäude insgesamt maximal 15m die 3m Abstand zu Nachbargrund unterschreiten bzw. auch direkt angrenzen. Angenommen ein so beschaffenes Nebengebäude wird in ein Eck grenzbebaut. Zählen dann beide Seiten des Nebengebäudes in Summe zu den 15m (also L+B) oder nur die längere Seite einmal? Wie wird gemessen, wenn das Nebengebäude um 45° gedreht ist? (Die Länge des Nebengebäudes innerhalb der 3m oder die Normalprojektion zum äußersten Punkt)
3.) Soweit ich es verstehe kann man mit einer Garage auch an die Straße heranrücken, wenn das Garagentor entweder nicht zur Straße zeigt (also weiter als 5m weg ist). Nach OÖ StraßenG ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich, da 8m Abstand unterschritten werden. Zählen (im Fall einer solchen Zustimmung) die so grenz/näherbebauten Längen zu den 15m dazu - immerhin fällt die Grenzbebauung zur Straße ja nicht unter die OÖ Bauordnung und es handelt sich nicht um ein "Nachbargrundstück"?
Vielleicht kann mich jemand hier erleuchten :)
danke im Voraus
Gesamten Text anzeigen