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Förderungen

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  •  eggerhau
4.12.2014 - 19.3.2015
28 Antworten 28
28
Seit dem 1.Juli 2014 werden offiziell versteuerte Handwerkerleistungen gefördert. Pro Jahr können demnach bis zu 600€ anfallender Handwerkerkosten erstattet werden. Dies gilt aber nur bis das Gesamtkontingent ausgeschöpft ist (in 2014 beträgt dieses 10 Mio. € und in 2015 liegt dies bei 20 Mio. €) Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt des Bundes, welches An-fang 2016 evaluiert wird. Die Handwerkerförderung soll laut Bund die Wirtschaft beleben, sowie die Schwarzarbeit bekämpfen.
Hat das schon jemand in Anspruch genommen? emoji Läuft Ende 2016 aus!
Gruss HDE

  •  Dedu
4.12.2014  (#1)
Hallo,
ich hätts versucht, war aber leider zu spät dran. Ich glaube es war Mitte November als der Fördertopf ausgeschöpft war für 2014. Es wird ja jetzt schon mit der neuen Förderperiode begonnen.
Formulare sind eigentlich sehr einfach. Arbeitskosten rausrechnen, in eine Liste schreiben, Rechnungen dazu, Meldezettel und abschicken. Tja, hätt ich auch gern gemacht >:(
Grüße Dedu

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  •  rk515
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#2)
und Zahlungsbestätigung nicht vergessen!!!!!

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  •  ryancooper
4.12.2014  (#3)
es sind "nur" 20% von den Arbeitskosten ohne MwSt., somit von 3000€ max. eben die 20% und somit max. 600€ oder weniger je nach Rechnungsauflistung der Arbeitskosten (weitere Einschränkung, die Arbeitskosten je Rechnung müssen mind. 200€ sein)
Auszug aus www.meinefoerderung.at/hwbweb/

Die Förderungshöhe beträgt in der Förderungsperiode vom 01.12.2014 bis 29.02.2016 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt. Das bedeutet, dass pro Wohnobjekt in dieser Förderungsperiode Arbeitsleistungen in der Höhe von maximal 3.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) gefördert werden können.
Die Mindesthöhe der vorgelegten Kosten für die Arbeitsleistungen muss pro Endrechnung jedenfalls 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen. In einem Förderungsantrag können mehrere Endrechnungen für Arbeitsleistungen unterschiedlicher Maßnahmen (z.B. Malerarbeiten, Austausch von Fenstern, usw.) gesammelt vorgelegt werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Kostenzuschusses.

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  •  ryancooper
4.12.2014  (#4)
Fallbeispiel: Ich bin EigentümerIn eines Einfamilienhauses und lasse mein Badezimmer vom Installateur bzw. vom Fliesenleger neu gestalten. Außerdem verlegt der Bodenleger den Parkettboden im Wohnzimmer neu. Der Maler bessert im Anschluss daran den Anstrich einer Wand aus. Im Garten lasse ich mir vom Tischler weiters eine Überdachung für die Terrasse bauen.
Summen der Endrechnungen exkl. USt. davon Kosten Arbeitsleistung exkl. USt.
> Renovierung des Bades 7.000 Euro 1.000 Euro
> Parketterneuerung 1.500 Euro 800 Euro
> Malerarbeiten 500 Euro 180 Euro
> Errichtung der Terrassenüberdachung 2.500 Euro 1.200 Euro
Summe förderungsfähige Kosten 1.800 Euro
Förderungsbetrag 360 Euro

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  •  ryancooper
4.12.2014  (#5)
Leistungszeitraum der Gewerke ab dem 19.11.2014-31.12.2015 (vorher nicht förderbar)


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#6)
Gilt das jetzt für alle Bautätigkeiten oder nur für Sanierungen?

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  •  ryancooper
5.12.2014  (#7)
Auszug aus www.meinefoerderung.at/hwbweb/ (FAQ) oder lies einfach selber nach deinen Gegebenheiten
1. Was ist ein Wohnobjekt?
Ein Wohnobjekt ist ein Ein- oder Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder eine einzelne Wohnung in einem mehrgeschoßigen Wohnbau. Diese werden jeweils auch als Wohneinheit bezeichnet. Das Wohnobjekt muss sich im Inland befinden.
2. Was ist ein Wohnraum?
Zum Wohnraum zählen jene Bereiche, die Sie zu eigenen, dauernden Wohnzwecken nutzen wie z.B. Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Vorzimmer, usw. Nicht zum Wohnraum gehören hingegen Garagen, Außenanlagen, Terrassen und Lagerräume sowie nicht bewohnte Keller- und Dachbodenräume.
Stiegenhäuser und Lifte im mehrgeschoßigen Wohnbau werden dem Wohnraum zugerechnet.

16. Für welche Maßnahmen werden Arbeitsleistungen gefördert?
Gefördert werden Arbeitsleistungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von für private Wohnzwecke genutztem Wohnraum. Das Wohnobjekt muss im Inland liegen. Förderungsfähig sind nur Arbeiten an fest mit dem Gebäude verbundenen Bereichen wie z.B. Mauern, Böden, Dach und Einbaumöbeln.
Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:
• Malerarbeiten
• Erneuerung von Wandtapeten
• Austausch von Bodenbelägen
• Erneuerung/Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke
• Austausch von Fenstern
• Erneuerung von Installationen
• Verlegung von Wand- und Bodenfliesen
• Arbeiten an Einbaumöbeln, sofern diese fest mit dem Gebäude verbunden sind
(z.B. Einbauküchen, Einbauschränke)
• Schädlingsbekämpfung (z.B. Holzwurmbekämpfung)
• Wartungsarbeiten, insofern diese nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind
(z.B. Wartung von Heizungsanlagen)
• Planung und Beratung von förderungsfähigen Maßnahmen
Nicht förderungsfähig sind Arbeiten an freistehenden Möbeln, Bildern und sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie Arbeiten an Gebäudeteilen außerhalb des eigentlichen Wohnraumes (Terrasse, Garten, Carport, u.ä.). Arbeiten an Räumen außerhalb des eigentlichen Wohnraumes (Kellerabteile, u.ä.) sind ebenfalls nicht Gegenstand der Förderungsaktion.
Nicht förderungsfähige Maßnahmen sind daher u.a.:
• Neuerrichtung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum (z.B. Dachbodenausbau)
• Arbeiten in Lagerräumen und Kellerabteilen
• Arbeiten im Zusammenhang mit Möbeln, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind
(z.B. Kastenrestauration, Schleifarbeiten an Holzflächen, neue Polsterung eines Sofas)
• Aufgrund gesetzlicher und behördlicher Auflagen durchgeführte Arbeitsleistungen
(z.B.: Schornsteinkehrarbeiten)
• Gutachten (z.B. Mess- oder Überprüfungsarbeiten, Energieausweise)
• Ablesedienste und Abrechnungen bei Verbrauchszählern (z.B. Strom, Gas, Wasser, Heizung)
• Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnraumes (z.B. Garten, Terrasse, Zaun, Pool, Zu- und Einfahrt)
• Einrichtungen zur Beschattung/Wetterschutz von Außenbereichen (z.B. Marquisen, Carports)
17. Wer kann Arbeitsleistungen durchführen?
Arbeitsleistungen können von allen Unternehmen durchgeführt werden, die zur Ausübung des entsprechenden reglementierten Gewerbes (iSd § 94 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994) in Österreich befugt sind. Wenn es sich um kein Gewerbe iSd § 94 GewO 1994 handelt, muss das Unternehmen dennoch befugt sein, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im Wohnbereich in Österreich auszuüben.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der unter anderem zulässigen Gewerbe:
• Tischler und Drechsler; Holzbau-Meister (Zimmermeister)
• Dachdecker; Spengler
www.handwerkerbonus.gv.at Version 01.12.2014, Seite 6 von 13
• Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Tapezierer; Stukkateure und Trocken-ausbauer
• Bodenleger; Keramiker; Platten- und Fliesenleger; Steinmetzmeister einschließlich Kunststeiner-zeugung und Terrazzomacher
• Gas- und Sanitärtechnik; Heizungstechnik; Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik
• Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
• Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
• Kunststoffverarbeitung
• Hafner
• Rauchfangkehrer
• Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik; Kommunikationselektronik
• Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung; Schädlingsbekämpfung
• Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
• Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
• Baumeister, ZiviltechnikerInnen, Ingenieurbüros (planende und beratende Ingenieure)

1
  •  eggerhau
5.12.2014  (#8)
Förderungen - … für offiziell versteuerte Handwerkerleistungen.
Müsste man da nicht auch die andere Seite bei der Förderung berücksichtigen? Die Pfuscher verlieren mit dieser Regelung Einkommen! Oder auch die Unternehmer? Die müssen ja so die Rechnung als Einkommen versteuern? Ist irgendwie ungerecht! emoji
In diesem Sinne
HDE


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  •  rk515
  •   Gold-Award
5.12.2014  (#9)

zitat..
eggerhau schrieb: Die Pfuscher verlieren mit dieser Regelung Einkommen


Genau.. auch de Pfuscher, die als "Sozialschmarotzer" odentlich Arbeitslosengeld abkassieren um dann am Bau ordentlich sich ne goldene Nase pfuschen!

Denen darf man das natürlich nicht nehmen. Auch den Betrieben nicht, die solche Leute anstellen.

#ironioff
#kritisch
#einfachmalindierundegeworfn
#duckundweg

emoji

1
  •  eggerhau
6.12.2014  (#10)
Förderungen -

zitat..
Genau.. auch de Pfuscher, die als "Sozialschmarotzer" odentlich Arbeitslosengeld abkassieren

Ja schon, aber wenn die Auftraggeber alle Rechnungen (wegen der Förderung) verlangen, geht das ja nicht mehr.
Ich denke halt die Idee „Förderung der Ehrlichkeit“ ist – weltweit einmalig - und genial! emoji
In diesem Sinne
HDE



1
  •  eggerhau
8.12.2014  (#11)
Förderungen - Gestern konnte man hören, dass der Finanzminister diese Aktion für sehr erfolgreich ansieht. emoji
Experten prüfen intensiv, ob das System der „Ehrlichkeitsförderung“ auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden könnte. Ideen sind gesucht! emoji
Die Kleine Zeitung schreibt zum Thema:
Zitat „Die hohe Arbeitslosigkeit bedeutet freilich nicht, dass die Handwerker nicht arbeiten. Im Gegenteil - der schwache Arbeitsmarkt beflügelt die Schattenwirtschaft, stellt das Consulting-Unternehmen Kreutzer, Fischer und Partner in einer neuen Studie fest: "Von einer kränkelnden Konjunktur ist bei den Pfuschern nichts zu spüren." Nach vorläufigen Zahlen wachse der Pfusch am Bau 2014 um 4,4 Prozent, acht Milliarden Euro werden am Fiskus und der Sozialversicherung vorbei erwirtschaftet. Für das Wachstum verantwortlich seien ausschließlich private Pfuscher; die Erlöse aus der Nachbarschaftshilfe steigen im Jahresabstand um 8,5 Prozent auf satte 4,5 Milliarden Euro“ Zitat Ende.
In diesem Sinne
HDE


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  •  Studebaker
8.12.2014  (#12)
Ich bin dieses Jahr leider um die Förderung umgefallen, da ich den Installateur in Bar bezahlt hab.
Hätt ich vorher gelesen, dass das Geld unbedingt überwiesen werden muss, hätt ichs natürlich auch getan.
Das aber eine Rechnung inkl. Zahlungsbestätigung in BAR einfach nicht gilt, finde ich persönlich eine Frechheit. Auf der Rechnung ist ja klar nachvollziehbar, wieviel Arbeitsstunden und für was die Leistung ist.

Egal.

Zum Thema Pfuscher und so.
Ein Arbeitskollege hat sich eine neue Küche gekauft. Für diese war notwendig, dass die Wasserleitungen und der Abfluss um ca. 2,5 Meter versetzt werden müssen. Alles oberputz im Kellerraum unter der Küche. Quasi nur abschneiden, neu verlegen und fertig.
1 Installateur hat den Auftrag abgelehnt, weil einfach nicht rentabel. 2 Haben ein Angebot erstellt mit Kosten von 700-1000! Euro.

Der Pfuscher (gelernter Installateur, berufstätig) machts für 300,-. fix fertig. Arbeitsaufwand waren grad mal 2-3 Stunden oder so.
Da erzähl mit mal einer, das Pfuscher per se schlecht sind.


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  •  eggerhau
9.12.2014  (#13)
Förderungen -

zitat..
Studebaker schrieb: Der Pfuscher (gelernter Installateur, berufstätig) machts für 300,-. fix fertig. Arbeitsaufwand waren grad mal 2-3 Stunden oder so. Da erzähl mit mal einer, das Pfuscher per se schlecht sind.

Die Bezeichnung „Pfuscher“ ist in diesem Fall vielleicht falsch! Bei „ausgebildeten Pfuschern“ trifft „Schwarzarbeiter“ besser!
Wer keine Steuern und Sozialabgaben zahlen muss, das Material zufällig (muss bei Deinem Arbeitskollegen seinem Pfuscher ja nicht so gewesen sein) noch gratis ist - Zitat “wal mia des sunst eh fuatgschmissen hätten“ Zitat Ende – und das Werkzeug von der Firma nimmt, kann beim Entgelt schon günstiger sein. emoji
Gruss HDE


1
  •  atma
  •   Gold-Award
9.12.2014  (#14)

zitat..
Studebaker schrieb: Da erzähl mit mal einer, das Pfuscher per se schlecht sind.


per se gut oder schlecht hat in meinen augen nur mit der qualität der arbeit zu tun. die kann sowohl bei schwarzarbeitern, als auch firmen gut oder schlecht sein.
wenn ich dann in der zeitung les, dass man 3 mrd EUR in österreich allein durch "steuerbetrugsbekämpfung" hereinholen will, gehört der 300EUR auftrag für mich auch dazu.
ich finde die idee schon nicht schlecht, auch wenn man da sicher noch was ändern könnt, weil bei 600 EUR braucht man gar ned viel machen lassen.

1
  •  eggerhau
9.12.2014  (#15)
Förderungen -

zitat..
atma schrieb: ich finde die idee schon nicht schlecht, auch wenn man da sicher noch was ändern könnt, weil bei 600 EUR braucht man gar ned viel machen lassen.

Zum Beispiel könnten die Beträge erhöhen werden. Oder das Ganze ausweiten!
Man könnte ja „Ehrlichkeitsförderung“ für Einkaufszentren einrichten. Jeder, der seine Ware ehrlich aufs Fliessband vor der Kasse gelegt hat kriegt eine „Förderung“.
Oder für Verantwortungsträger. Die bekommen beim Amtsantritt ein, zwei Millionen „Ehrlichkeitsförderung“. Einige (für den Rest gilt die Unschuldsvermutung) müssten sich dann nicht mehr am Volks- oder Firmenvermögen vergreifen!
Je länger ich darüber nachdenke umso genialer finde ich die „Ehrlichkeitsförderung“ unseres Finanzministers. Das verändert die Welt.emoji Es braucht keiner mehr zu stehlen, keiner zu betrügen. Die Entdeckung des Perpetuum mobile für die Ehrlichkeit – so quasi. emoji
Gruss HDE


1
  •  sharknz
10.12.2014  (#16)
Ich finde das Ganze eher weniger gut, eigentlich ist es ein Schlag ins Gesicht für jeden Steuerzahler. Anstatt endlich die wahnsinnigen Abgaben auf Arbeit zu senken wird eine weitere Bürkoktatie- und Verwaltungsebene eingezogen. Vom vorher einkassierten Betrag wird ein Almosen wieder zurückgegeben, natürlich nur mittels korrekt ausgefülltem Formular.

Aber anscheinend haben wir immer noch zu wenig Bürokratie und Verwaltung. Da geht noch mehr, ausgabenseitig wird nix gemacht und wir Österreicher finden das auch noch gut. Immerhin kriegen wir ja jetzt eine Förderung emoji

Ich verstehe weiterhin jeden, der Schwarzarbeiter/Pfuscher beschäftigt.

1
  •  OctaneJH
10.12.2014  (#17)
LEIDER NICHTS für Häuslbauer -

zitat..
ryancooper schrieb: Gefördert werden Arbeitsleistungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von für private Wohnzwecke genutztem Wohnraum. Das Wohnobjekt muss im Inland liegen. Förderungsfähig sind nur Arbeiten an fest mit dem Gebäude verbundenen Bereichen wie z.B. Mauern, Böden, Dach und Einbaumöbeln.


Das Kontongent ist seit 19. Nov. 2014 ausgeschöpft.
Grundsätzlich eine gute Sache auch wenn ich vieles ohne MWST. mache da einfach billiger und die Arbeit ist genau sogut! Es läuft ja eh trotzdem vieles über das Finanzamt.
Bin grad am Häuslbauen und wollte auch von dieser Förderung Gebrauch machen aber nix da. Wer nicht Haupt- oder Nebenwohnsitz am zu fördernden Objekt hat bekommt nix, sollt ich also schleunigst in den kalten feuchten Rohbau einziehen oder was?
Da wird mit viel Bürokratieaufwand eine Förderung ins Leben gerufen und dann haben nur die wenigsten was davon.
Find es auch einen Witz, dass Bar-Zahlungen nicht gelten...

Auszug aus den Förder-Richtlinien:
(4)
Nicht Gegenstand der Förderung
gemäß § 1 Abs. 1 sind daher:
1.
Arbeitsleistungen zur
Neuschaffung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum
(z.B. auch
Neuanlage einer
Terras
senüberdachung,
Neuanlage von
Verglasungen einer Loggia oder von
Pergolen, wenn damit eine Erweiterung von Wohnraum stattfindet)
.

Schönen Abend noch und brav weiterpfuschen lassen emoji

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
11.12.2014  (#18)
Unser Außenputz beim Neubau wäre schon förderungsfähig gewesen. Zu dem Zeitpunkt wohnten wir schon im Haus.

Leider hat es die Fassadenfirma monatelang nicht geschafft die letzten Ausbesserungsarbeiten fertig zu machen und uns die Schlussrechnung zu stellen.

Somit war die Frist für die Förderung verstrichen bzw. der Fördertopf leer. Es gab zwar nun noch eine Aufstockung des Fördergeldes, aber nur mehr für Arbeiten NACH dem 19.11..... Also fielen wir hier wieder durch....

Die Fassadenfirma ist uns nun wenigstens "anders" entgegen gekommen, damit wir uns das Geld in der Höhe der Förderung sparen konnten.

LG

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  •  OctaneJH
11.12.2014  (#19)

zitat..
BK1982 schrieb: Die Fassadenfirma ist uns nun wenigstens "anders" entgegen gekommen, damit wir uns das Geld in der Höhe der Förderung sparen konnten.


Ist oft der einfachere Weg anstatt 5000 Formulare zusammenzutragen und zu hoffen eh keinen Fehler gemacht zu haben...
Die meisten Firmen geben ja trotzdem die volle Gewährleistung...



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  •  rk515
  •   Gold-Award
11.12.2014  (#20)
Banken haben die Formulare fix feritg vorliegen. einfach hingehen. Der Banker befüllt es und schickt es an die Bausparkasse. Ganz unkompliziert.

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
11.12.2014  (#21)
Ja, die Beantragung wäre unkompliziert gewesen - darüber hatten wir uns schon erkundigt.

Die ganzen Regeln (wer was wann bekommt) sind halt sehr umfassend und das muss man sich ganz genau durchlesen und sich befragen.

Im Endeffekt hats bei uns die Fassadenfirma verbockt, weil wir denen zig-Mal gesagt haben, dass wir ihre Rechnung für den Handwerkerbonus einreichen möchten und die habens wie gesagt monatelang nicht geschafft die letzten Ausbesserungen fertig zu machen und die Rechnung zu schicken.

Die Fassade war im Prinzip (bis auf ein paar Kleinigkeiten) im Juni (!!) fertig und jetzt Ende November kam die Rechnung....

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