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Fixzins Kredit Sondertilgung oder ansparen

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
4.10.2023 - 20.1.2024
129 Antworten | 31 Autoren 129
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144
Hallo zusammen,
 
ich hab die einzelnen/unzähligen Beiträge Fiszins-Kredit + nicht sondertilgen gelesen, jedoch bleibt für mich die Frage, wie ich das Risiko in meiner konkreten Situation kalkulieren soll.
Es sind noch rund 70k offen, welche bis Mitte 2031 fix verzinst mit 1,25% sind.
In ca 1,5 Jahren werde ich das offene Schuldsaldo angespart haben (also Erspartes ist min. so groß wie offenes Schuldsaldo)
 
Was mich unschlüssig bzgl. Sondertilgung macht, ist die Gefahr sinkender Sparzinsen (infolge zukünftiger Zinssenkungen der EZB).
Wenn ich die aktuellen 3%, welche ich DERZEIT aufs Tagesgeldkonto hernehme, sieht mein Gedankengang so aus:
3% - 25% Kest= 2,25. Minus dem Kreditzinssatz wären es 1% Gewinn pro Anus.
Dazu müssen aber die 3% min. 1 Jahr so hoch bleiben. Das eine Prozent deckt dann aber gerade mal eine zusätzliche Sondertilgungs-Pönale, welche ebenfalls 1% ausmacht.
 
Das heißt für mich, sollte der Zinsatz nach einem Jahr fallen, steig ich real gerade mal mit Null aus (wenn ich mal die Kontoführungsgebühr für den Kreditvertrag vergesse).
Jetzt könnte man noch auf ein Fixzinsangebot beim Sparen zurückgreifen, diese bitten aber nur zwischen 24 Monaten und 36 Monaten einen ähnlich guten Zinssatz wie aufs Tagesgeldkonto. Damit könnte man die Überlegung um 2 Jahre verschieben, wäre dann aber ebenfalls wieder der dann gültigen Sparzins-Angeboten ausgeliefert.
 
Sehe ich es zu pesimistisch, oder was ist eure Meinung dazu? Bin wirklich unschlüssig ob ich Anfang 2024 die Sondertilgung in Höhe von 15k machen soll oder nicht.
 

  •  ds50
  •   Gold-Award
5.10.2023  (#21)
Ja, da hast du natürlich Recht.

Mir ging es vielleicht auch eher darum, dass man zumindest informiert die Entscheidung trifft. Oft genug hörte ich schon "der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] ist nichts für mich", allerdings wußte die betroffene Person meist garnicht, was ein RGK RGK [Ringgrabenkollektor] überhaupt ist.

Ich glaube es auch zu verstehen, wenn jemand risikoarm investieren will. Aber manchmal macht man auch das aus Mangel an Informationen.

Zum Beispiel könnte man Geld für die Kinder aufs Sparbuch geben, mit 18 bekommen sie es, gut ist es.

Ich denk mir aber: Über so einen langen Zeitraum geb ich der Börse die Chance, VIEL MEHR an meine Kinder als "Startgeld" weitergeben zu können als mit Sparbuch. (Und wenn sie gescheit sind, lassen sie es liegen).
Sollte allerdings ein Totalverlust eintreten, dann haben die Kids halt kein Startgeld - Existenzbedrohend ist dieses Geld, wenn es weg ist, deswegen ja nicht. (Deswegen hab ich auch Fixzinskredit statt variabel, weil dort könnte es sehr wohl ein Problem werden.)

Ich gehe hier bewusst das Risiko ein, um mehr Chancen zu haben.
Nichts gibt es umsonst. 😉

2
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
5.10.2023  (#22)

zitat..
Equity schrieb:
Der gröbste Fehler den man beim Vermögensaufbau überhaupt machen kann ist das unterschätzen von Risiken bzw. das überschätzen der eigenenen Risikotragfähigkeit. Wenn jemand sich schon selber als "risikoarm" bezeichnet, ist eine Anlage in Aktien schlicht nicht geeignet. Das ist eine ganz andere Risikoklasse wie die Frage ob man sondertilgt oder die Sondertilgung am Sparbuch anspart.

denke das trifft ganz gut auf meine Risiko Affinität zu, trotzdem danke für den lieb gemeinten Hinweis ;)

Eine Frage noch zu den Festgeldkonten:
Was passiert wenn ich das Geld vor Ablauf der Frist brauche (unvorhersehbare Ereignisse) und ich dadurch das Festgeldkonto vor Ablauf kündigen/auflösen muss.

Gibt es hier eine generelle Handhabe, oder ist dies von Institut zu Institut unterschiedlich? Im schlimmsten Fall sterbe ich um den Zinsgewinn?


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  •  Equity
  •   Bronze-Award
5.10.2023  (#23)
Soweit mir bekannt, schließen die meisten (alle?) Banken eine vorzeitige ordentliche Kündigung bei Festgeld explizit (beidseitig) aus, ausgenommen davon ist aber eine außerordentliche "Kündigung aus wichtigen Gründen" (die aber wieder in der Regel nur für die Bank genauer bestimmt sind). Ob Dein unvorhergesehenes Ergeignis ein "wichtiger Grund" ist, wird man nicht pauschal beantworten können (und wie das diverse Banken in der Praxis dann handhaben, keine Ahnng).

Wie sich das dann genau finanziell auswirkt ist auch wieder unterschiedlich, der Zinssatz wird sich zumindest stark reduzieren (z.B. auf 0,25%) und u.u. fallen auch Spesen beid er Auflösung an. 

Ich würde jedenfalls grundsätzlich Geld nur so lange binden wie Du es ziemlich sicher nicht brauchst, aber mir keine zu großen Sorgen machen falls ein wirklich wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung eintritt.

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
5.10.2023  (#24)

zitat..
massiv50er schrieb:

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Equity schrieb:
Der gröbste Fehler den man beim Vermögensaufbau überhaupt machen kann ist das unterschätzen von Risiken bzw. das überschätzen der eigenenen Risikotragfähigkeit. Wenn jemand sich schon selber als "risikoarm" bezeichnet, ist eine Anlage in Aktien schlicht nicht geeignet. Das ist eine ganz andere Risikoklasse wie die Frage ob man sondertilgt oder die Sondertilgung am Sparbuch anspart.
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denke das trifft ganz gut auf meine Risiko Affinität zu, trotzdem danke für den lieb gemeinten Hinweis ;)

Eine Frage noch zu den Festgeldkonten:
Was passiert wenn ich das Geld vor Ablauf der Frist brauche (unvorhersehbare Ereignisse) und ich dadurch das Festgeldkonto vor Ablauf kündigen/auflösen muss.

Gibt es hier eine generelle Handhabe, oder ist dies von Institut zu Institut unterschiedlich? Im schlimmsten Fall sterbe ich um den Zinsgewinn?

Prinzipiell kannst sagen wenn du ein Sparbuch hast kannst du diese jederzeit auflöse und bezahlst halt dann die Pönale (Weniger Zinsgutschrift)

Bei einem Sparkonto was online abgeschlossen wird, kannst du dich brausen und bist auf den Goodwill der Bank abhängig das sie es vor der Bindungsfrist freigeben. 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.10.2023  (#25)

zitat..
Equity schrieb: Soweit mir bekannt, schließen die meisten (alle?) Banken eine vorzeitige ordentliche Kündigung bei Festgeld explizit (beidseitig) aus, ausgenommen davon ist aber eine außerordentliche "Kündigung aus wichtigen Gründen" (die aber wieder in der Regel nur für die Bank genauer bestimmt sind). Ob Dein unvorhergesehenes Ergeignis ein "wichtiger Grund" ist, wird man nicht pauschal beantworten können (und wie das diverse Banken in der Praxis dann handhaben, keine Ahnng).

Ausgeschlossen ist der vorzeitige Abruf in den Festgeldverträgen nicht, jedoch reduziert sich dann der vereinbarte Zinssatz bedeutend. Die "Kündigung aus wichtigem Grund" ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bankenweit einheitlich geregelt - und schützt auch den Verbraucher nicht vor der Reduktion der Verzinsung seiner Einlage.

zitat..
Equity schrieb: Wie sich das dann genau finanziell auswirkt ist auch wieder unterschiedlich, der Zinssatz wird sich zumindest stark reduzieren (z.B. auf 0,25%) und u.u. fallen auch Spesen beid er Auflösung an.

Wird dann mehr oder weniger eine Einzelfallentscheidung sein, bei der die Gesamtkundenmarge natürlich ein Thema sein wird.


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
5.10.2023  (#26)

zitat..
LiConsult schrieb: Die "Kündigung aus wichtigem Grund" ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bankenweit einheitlich geregelt - und schützt auch den Verbraucher nicht vor der Reduktion der Verzinsung seiner Einlage.

also steht die "kündigung aus wichtigem Grund" auch dem Verbraucher zu?


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.10.2023  (#27)
ja - im Einlagegeschäft wie erwähnt jedoch unter Inkaufnahme der dadurch entstehenden Folgen (Zinsverlust)

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
5.10.2023  (#28)

zitat..
LiConsult schrieb:

ja - im Einlagegeschäft wie erwähnt jedoch unter Inkaufnahme der dadurch entstehenden Folgen (Zinsverlust)

dürfen außer dem Zinsverlust auch Spesen dafür verlangt werden?


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.10.2023  (#29)
Hätte ich bislang so nicht gesehen (wobei wir im Einlagengeschäft ausschließlich institutionelle Gelder veranlagen - im Verbrauchergeschäft wäre mir das aber auch nicht bekannt), da es sich hierbei ausschließlich um ein Zinsgeschäft handelt.

Vereinbaren kann man aber sehr viel ...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.10.2023  (#30)
Vorschusszinsen:

"Wird das Kapitalsparbuch vorzeitig aufgelöst, verringern sich jedenfalls die Zin­sen. Laut den ge­setz­lich­en Bestimmungen werden bei einer vorzeitigen Ab­heb­ung Vorschusszinsen in Höhe von einem Promille pro Monat der nicht ein­ge­haltenen Bindungsdauer fällig."
und 
"Achten sollten KonsumentInnen auf Schließungsspesen. Sie können den Be­trag am Ende der Laufzeit schmälern. Schließungsspesen sind verhandelbar. Sie entfallen oft, wenn Sie Spargeld wieder veranlagen."

Quelle:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/Sparen/Kapitalsparbuch.html

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
5.10.2023  (#31)

zitat..
LiConsult schrieb:

Hätte ich bislang so nicht gesehen (wobei wir im Einlagengeschäft ausschließlich institutionelle Gelder veranlagen - im Verbrauchergeschäft wäre mir das aber auch nicht bekannt), da es sich hierbei ausschließlich um ein Zinsgeschäft handelt.

Vereinbaren kann man aber sehr viel ...

Die Renault-Bank, die hier gerne genannt wird, verlangt 60 Euro Bearbeitungsgebühr pro außerordentlicher Schließung. Keine Ahnung ob es auch österreichische Banken mit so einer Gebühr gibt.


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  •  supernova
  •   Silber-Award
5.10.2023  (#32)
Festgeld wäre mir zu unflexibel, würde ich persönlich daher nicht machen. Ich empfinde das als ein Risiko, dem keine angemessene Gewinnchance gegenüber steht. Da habe ich lieber ETFs die ich jederzeit verkaufen kann. Ja, kann gerade ein schlechter Zeitpunkt sein, wenn man es braucht. Aber dazu müsste ja überhaupt mal ein Bedarf entstehen, der über die nicht-investierten Rücklagen hinausgeht. Das Restrisiko stört mich nicht. 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
5.10.2023  (#33)
Börse... ETF... hundertjährige Österreich-Anleihen :D 

Einlagensicherung... Sondervermögen... alles gut und alles Recht. 
Ich gehe den Mittelweg gerne und bewusst: risikoärmer investieren, trotzdem besser verzinst als konservative Anlageformen.

Am Ende ists auch gut, auch wenn man weiß, nicht das Maximum / mehr erreicht zu haben - dafür nicht gezockt emoji


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  •  Christi4n
  •   Bronze-Award
6.10.2023  (#34)
Bei mir könnte es in ein paar Jahren auf eine ähnliche Situation rauslaufen, deshalb vom Gedankengang interessant für mich.
Hast du den Fixzins komplett bis 2031? Oder springt er irgendwann auf den Euribor-Aufschlag um?

Mein Gedanke war, bisher lediglich den variablen Kreditanteil sonderzutilgen. Fixzins lasse ich solange unangetastet, als ich tatsächlich fixe niedrige Zinsen habe. Ab dann auch das mit Euribor-Aufschlag läuft, würde ich für den Restbetrag in die Sondertilgung gehen. 
Aber der Plan lebt bekanntlich von der Abweichung, von dem her - wer weiß wie das mal tatsächlich kommt.

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  •  thez
6.10.2023  (#35)
Teilweise sind das hier schon wirklich First-World Probleme...
Nur 70k Schulden offen (aber noch nichtmal Außenanlage fertig?) und das maximum an Rendite rausholen weil am Ende springen ja vielleicht 1,5% mehr raus.
Im parallel Thread gehts um 500k€ die variabel verzinst sind und das Haus bald verkauft werden muss.


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
6.10.2023  (#36)


zitat..
speeeedcat schrieb: Quelle:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/Sparen/Kapitalsparbuch.html

danke für den Link. Ist ein Kapitalsparbuch einem (online) Festgeldkonto gleich zu setzen?

zitat..
Christi4n schrieb: Hast du den Fixzins komplett bis 2031? Oder springt er irgendwann auf den Euribor-Aufschlag um?

ja bis 2031 komplett fix verzinst. danach  variabler Aufschlag auf Euribor

zitat..
thez schrieb:
Nur 70k Schulden offen (aber noch nichtmal Außenanlage fertig?) und das maximum an Rendite rausholen weil am Ende springen ja vielleicht 1,5% mehr raus.

und was stört dich nun daran? dass meine Einfahrt nicht fertig ist, oder hab ich dir zu wenig Schulden? Ist wohl meine höchst persönliche Entscheidung, wie hoch ich mich verschulde, und was von Schulden bezahlt wird oder nicht!


zitat..
thez schrieb: Im parallel Thread gehts um 500k€ die variabel verzinst sind und das Haus bald verkauft werden muss.

ja ist tragisch, aber was hat das mit dem Thread hier zu tun? 




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.10.2023  (#37)

zitat..
massiv50er schrieb: Ist ein Kapitalsparbuch einem (online) Festgeldkonto gleich zu setzen?

nein


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  •  satking
  •   Bronze-Award
6.10.2023  (#38)

zitat..
thez schrieb:

Im parallel Thread gehts um 500k€ die variabel verzinst sind und das Haus bald verkauft werden muss.

Was kann der, der kluge Entscheidungen getroffen hat, dafür, dass es Andere gibt, die keine klugen Entscheidungen getroffen haben?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.10.2023  (#39)
Überblick: Festgeldkonto oder Kapitalsparbuch:

  Kapitalsparbuch Festgeld
Anlagesumme Ab wenigen hundert Euro verfügbar Ab wenigen hundert Euro verfügbar
Sicherheit Hoch Hoch
Anlagezeitraum Zwischen 1 Monat und 10 Jahren Zwischen 1 Monat und 10 Jahren
Verfügbarkeit Manchmal für weniger Zinsen vorzeitig kündbar Meist verfügbar, wenn auf Zins verzichtet wird
Zinsen / Rendite Gering bis mittel Grundsätzlich gering bis mittel, aber Anlage bei ausländischen Banken mit attraktiven Renditen möglich

Es gibt kaum Unterschiede zwischen Kapitalsparbuch und Festgeld.

Kapitalsparbuch und Festgeld unterscheiden sich nur in Nuancen bzw. hauptsächlich im Namen voneinander. So ist Geld auf dem Festgeldkonto oft auch bereits vor Ende der Laufzeit ohne Zinsen oder mit einer geringeren Verzinsung verfügbar. Beim Kapitalsparbuch ist das nur dann möglich, wenn die Bank entsprechende Regelungen in .ihre AGB aufgenommen hat – und kostet meist die komplette Rendite. Ansonsten wird es bei Online Banken eher „Festgeldkonto“ genannt und bei Filialbanken „Kapitalsparbuch".

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
6.10.2023  (#40)
Danke, ich hab mal Santander angeschrieben, weil diese zumindest derzeit meine favorisierte Festgeldangebot gegen Jahresende bittet. Lass euch wissen was zurück kommt...

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  •  Francis
7.10.2023  (#41)
Das wäre etwas mit mehr Ertrag (und etwas höherem Emittentenrisiko): https://www.bawag.at/bawag/privatkunden/investieren/wohnbaubank-wandelschuldverschreibung

3,7% bis 2033 KESt-frei.

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