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nur so als Tip - wir haben bei der Gemeinde nachgefragt, die haben uns alles erklärt, was wir wie von wem benötigen. |
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Im § 30 NÖ Bauordnung kannst du alles nachlesen:
§ 30 Fertigstellung (1) Ist ein bewilligtes Bauvorhaben (§ 23) fertiggestellt, hat der Bauherr dies der Baubehörde anzuzeigen. Anzeigepflichtige Abweichungen (§ 15) sind in dieser Anzeige anzuführen..... (2) Der Anzeige nach Abs. 1 sind anzuschließen: 1. bei einem Neu- oder Zubau eines Gebäudes ausgenommen Aufstockung und Dachausbau)ein Lageplan mit der Bescheinigung des Bauführers oder der Eintragung der Vermessungsergebnisse über die lagerichtige Ausführung (§ 21 Abs. 6) des Bauvorhabens (2-fach), 2. bei anzeigepflichtigen Abweichungen (§ 15) ein Bestandsplan (2-fach), 3. eine Bescheinigung des Bauführers (§ 25 Abs. 2) über die bewilligungsgemäße Ausführung (auch Eigenleistung) des Bauwerks, 4. die im Bewilligungsbescheid vorgeschriebenen Befunde und Bescheinigungen. Du brauchst dich nur an diese Auflistung zu halten. |
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siehe altenberg - Wir ham von der Gemeinde ein Formular bekommen, das haben wir ausgefüllt und die nötigen Atteste / Unterlagen beigefügt.
War ziemlich unspektakulär. Ich würd auf die Gemeinde pilgern, die sind für gewöhlich sehr hilfsbereit. lg, Wolfgang |
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