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Fensteraustausch Treppenhaus, Rechtslage

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  •  stk32
14.12. - 25.12.2007
7 Antworten 7
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Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus mit 7 Parteien und haben uns im Treppenhaus neue Fenster einbauen lassen. Zum Zeitpunkt als wir die Angebote einholten, waren geriffelte Fenster eingebaut.

Wir haben uns also ein Angebot erstellen lassen und haben nach diesem Angebot den Auftrag vergeben. Nun wurden die Fenster geliefert und eingebaut, aber nicht wie vorher geriffelte Fenster sondern Klarglasfenster.
Der Handwerker hat uns nicht darauf hingewiesen, dass er Klarglasfenster liefert, obwohl vorher geriffelte eingebaut waren. Muß ein Handwerker bei Angebotserstellung bzw. spätestens bei Auftragsvergabe nicht deutlich darauf hinweisen, wenn er etwas anderes liefert als vorher vorhanden war? Im Angebot war nur die Rede von Wärmeschutzverglasung, nicht von geriffelt oder klar.

Wie ist die Rechtslage? Können wir den Fensteraustausch verlangen?

  •  ooeler
14.12.2007  (#1)
geriffelt? - du meinst wohl die alten fenster waren satiniert matt oder hatten ein ornamentglas? ich nehme an der händler stellte ein schriftliches angebot und aufgrund dessen habt ihr bestellt. wie detailiert war dieses angebot?

wenn es nur um direkten sichtschutz geht würde mich vielleicht auf folgenden kompromiss mit dem fensterhändler einigen:
folien mit ornament-optik (oder matt-satiniert) auf die scheiben kleben. entweder er bietet das an oder übernimmt die kosten von einer anderen firma. das geht relativ schnell und ein laie merkt ohne genaues betrachten nicht wirklich den unterschied. ein freund von mir hat neu gebaut und absichtlich in den sanitärräumen statt ornament-glas folien genommen damit er gegebenfalls diese wieder entfernen kann für einen klaren ausblick.


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  •  creator
15.12.2007  (#2)
§§1168a + 1415 abgb - die grundfrage ist: was wurde unter welchen bedingungen/ voraussetzungen bestellt? die zweite frage ist gleich die nach der navollziehbarkeit + beweislast: was wurde mit wem wie besprochen und wie kann der sachverhalt nachgewiesen werden?

der unternehmer muss wohl nur dann darauf hinweisen, wenn ausdrücklich sichtschutz gefordert und bedingung war - oder es eben offensichtlich war (warmpflicht des werkunternehmers,§1168a abgb), dass nix anderes taugt. dann braucht niemand die ware annehmen und man kann - je nachdem, was günstiger ist, verbesserung, tausch oder preisminderung verlangen.

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  •  stk32
15.12.2007  (#3)
Fensteraustausch Treppenhaus, Rechtslage - Das Problem ist, es wurde nicht über Ornamentglas osder änliches gesprochen, sondern es war vorher Ornamentglas eingebaut und wir wollten die Fenster erneuern lassen. Es wurden ohne Rücksprache einfach Klarglasfenster eingebaut ohne vorher anzumerken, dass es nur gegen Aufpreis Ornametfenster gibt. Dieser Mehrpreis wäre ja gezahlt worden!
Aber im "Normalfall" ist es doch eher selten, dass in ein Treppenhaus Klarglasfenster eingebaut werden.
Deshalb verstehe ich nicht, dass unser Lieferant ohne Rücksprache einfach andere Fenster als vorher anbietet und liefert.

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  •  creator
15.12.2007  (#4)
dann wäre mal euer status interessant - wer konkret hat bestellt? hausverwaltung als firma oder eine privatperson als vertrter aller anderen und somit konsument laut kschg? wendet euch mal an eure rechtsschutzversicherung, wenn keine da => den vki oder an einen anwalt für eine kostenlose erstberatung.

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  •  stk32
16.12.2007  (#5)
Besteller - Die Auftragsvergabe wurde von unserem Hausverwalter, als Firma, erledigt

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  •  RobRob
17.12.2007  (#6)
ich würde - eine Lösung mit nachträglich aufgebrachten Folien versuchen. Man kann dabei selektiv vorgehen (nur die Bereiche, die notwendig sind abzudecken).
Dabei würde ich den Handwerker dazu animieren, etwas beizusteuern (zumindest die Arbeitszeit), damit eine für Alle verträgliche Lösung zustande kommen kann, ohne gleich Gerichte zu beschäftigen.

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  •  heinzi
25.12.2007  (#7)
was soll das? - wenn der unternehmer fenster mit struktutglas angeboten hat und auf grund dieses angebotes bestellt wurde, so hat er struktutgläser zu liefern. wenn er keine angeboten hat und die fenster wurden lt. angebot bestellt, so ist es der fehler der angebotskontrolle. was vorher für ein glas war spielt keine rolle, zu 70% werden bei sanierungen solche strukturgläser nicht mehr eingebaut. auch nicht in wc und bäder. das wollen nur noch uralte und verklemmte mitmenschen(einmal bei uns in vlbg. ist es so)

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