Erhöhung der Einspeisebegrenzung
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Es bleibt die "Nuance", daß der Netzbetreiber dir weiterhin nur 4 kW anbietet, wenn das Netz technisch nicht mehr hergibt. Wenn es ausgebaut ist und mehr machbar ist, dann greift die o.a. Regel. |
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Kommt diese 70% Begrenzung fix? Orientiert sich die Begrenzung dann an der Generatorleistung oder an der maximalen Wechselrichterleistung? |
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So wie ich es verstehe sind die 70% von der Modulleistung. Bei einer sinnvoll dimensionierten Anlage hat der WR WR [Wechselrichter] oft eh nur 80% der Modulleistung, minus Eigenverbrauch bist quasi immer unter 70% der kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Von daher ein ziemlich zahnloser Gesetzestext, der am ehesten noch bei Volleinspeiser Sinn machen kann. Noch dazu müssen die 70% zukünftig dynamisch geregelt werden (auch als Nachrüstung), was auf NE7 sehr aufwändig ist. Kann mir kaum vorstellen dass das so für NE7 Anlagen kommt. |
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Als "zahnloser Gesetzestext" würde ich das nie bezeichnen eher als, längst überfällig! Beispiel annahme selber Traffo: Haus 1: 20kWp und 4kW Einspeisebeschränkung Haus 2: 10kWp, 10kW WR WR [Wechselrichter] und 10kW Einspeisebeschränkung Haus 1 ist mit den 4kW deutlich beschränkt auch wenn Haus 2 nur 7kW liefert, denn für Haus 2 sind 10kW reserviert. In Zukunft => Haus 2 wird auf 7kW Einspeisebeschränkung gestellt. => 3kW werden frei. Diese 3kW kann jetzt Haus 1 nutzen und sich auf 7kW aufstufen lassen, natürlich nur wenn niemand zuvor kommt. Aber das gute daran die Infrastuktur wird besser ausgenutzt! Das Dynamisch zu Regeln hat eher für Volleinspeiser mit reinen Südanlagen Sinn, ansonst ist das sicher nur gekommen um Haus 2 zu beruhigen. |
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Ich hänge mich mit einer Frage dazwischen die ich finde dazu passt: Ich habe eine 4kW Einspeisebegrenzung(NetzNÖ). Inzwischen wurde ein zusätzlicher Trafo im Gebiet in Betrieb genommen, so dass wieder mehr Einspeiseleistung zur Verfügung stehen müsste. Macht es Sinn einen Antrag auf Erhöhung zu stellen(bis 10kW) oder soll ich eher auf nächstes Jahr warten und dann geht das automatisch/billiger oder würde sowieso wieder auf 70%(7kW) begrenzt werden? Danke |
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Aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss der Netzbetreiber in Zukunft diese Begrenzung deutlich besser begründen. Aktuell habe ich nur die Info, dass in unserem Netz keine Erweiterung möglich ist, da sonst die Spannungstoleranz überschritten werden würde. Selbst zu den schönsten Tagen im Juni/Juli war die Spannung nie über den Grenzwerten. |
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Vermutlich macht es keinen Sinn, aber hängt natürlich von den Rahmenbedingungen ab. Man müsste (vermutlich) die neuen bedingen erfüllen also Kabel vom Zähler zum WR WR [Wechselrichter], rj45 Buchse, zusätzlicher Zähler Platz, etc... Also wenn das notwendig ist würde ichs vermutlich sogar lassen, denn die Kosten würden den zusätzlichen Verdienst vermutlich komplett zur nicht machen. |
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Den extra Netzwerkkabel haben wir damals schon vorsorglich mitgetelegt( ich habe kurz vor Einführung der Regelung Ende 2024 eingereicht), Zählerplatz wäre auch vorhanden. Ich denke hardwaremäßig müsste es passen. Macht es dann Sinn denkst du? Oder kann es sein, dass die Aufzahlung für zusätzliche kW dann umsonst wären? |
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Ja dann ist es natürlich anders, aber ich würde maximal die 70% wählen also 7kW, man kann es einfach mal beantragen und wenns doch zu viel Aufwand ist einfach lassen. |
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Ich probier's Mal Danke |
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Was ist wenn der Netzzugangsvertrag mit 4KW Einspeisebegrenzung früher als 2023 war? Gelten dann die alten Parallellaufbedingungen weiter wenn man 70% beantrag oder muss man dann die neuen akzeptieren mit z.B. Netzwerkkabel und Umbau? |
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Jede Änderung = Neue Regeln akzeptieren, Mehrkosten bei wenig Ertragssteigerung. |
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Bin mir nicht sicher, es wären so ca. 6000KWH mehr im Jahr was ich verkaufen könnte. Anders gehts nur mit Speicher für nachts einspeisen. |
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Hallo Deep, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Erhöhung der Einspeisebegrenzung |
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Bei mir Energienetze Steiermark: Haben mich auf 4KW beschränkt und selbst da haben sie mich 6 Monate auf 0KW Einspeisung reduziert (bis der Ausbau der verstärkenden Maßnahmen abgeschlossen ist), Nun seit Oktober die Freigabe für 4KW, da angeblich alles abgeschlossen (ich bezweifle, dass die auch nur irgendwas gemacht haben), letzte Woche neue Anfragen gestartet 10KW,7KW,6KW alles abgelehnt.... Besteht mit dem neuen Gesetz nun Hoffnung? Viele Nachbarn haben Verträge mit 10KW +.... |
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Das wäre genau meine Frage. Ich habe letztes Jahr erweitert und musste schon die Auflage mit der Fernsteuerung erfüllen. Und wenn ich auf 6kW oder 7kW erweitern könnte, dann würde ich zumindest die volle Produktionskapazität meiner Anlage ausreizen können und nicht immer um 12 Uhr ins 4kW Limit laufen... |
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Grundsätzlich steht nur eine dauerhafte Einspeiseleistung in Höhe der Bezugsrechte zu, oftmals die 4kW. Alles darüber geht nur wenn es die Netzkapazität zulässt. Die Nachbarn haben wohl vor dir um Einspeiseleistung angesucht. Aus meiner Sicht ändert das neue Gesetz an deiner Lage grundsätzlich nichts, Hoffnung kann man immer haben das für weitere Kapazität ausgebaut wird. Ausbau gegen Kostenbeteiligung wird event. auch möglich sein. |
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In dem Video (ab 05:10) wird die Situation anders beschrieben wenn ich es nicht falsch verstehe. |
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Verstehe ich noch nicht ganz. Wir haben jetzt 4KW, müssen die dann auch 7KW nehmen oder nicht? Neue Parallellaufbedingungen oder nicht? Nachzahlen von 4KW auf 7KW? |
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Es wird alles etwas transparenter, aber wenn die Leitung nicht mehr gibt, wirst auch weiterhin net mehr Einspeissen können. Bereits jetzt gab es immer die Möglichkeit "alles" Einzuspeissen, man hätte nur neue Leitung und Trafo selber zahlen müssen. Gerade bei den Fällen wie 7 statt 4 kva gehts aber auch über Jahr gesehen um nichts. |
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Same Same. Bei uns war im Mai 2025 die PV mit 18kWp fertig am Dach. Wir haben uns extra bemüht um nicht die Fernab Schaltung zu bekommen. Dann hat die NetzOÖ bis September die PV nicht abgenommen und dann die Fernabschaltung zu Nachrüsten vorgeschrieben. Und 4kW habe ich auch als Limit. |
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Ich verstehe es gerade nicht. Wir haben Strom-Bezugsleistung 4KW wenn ich das richtig verstehe. Dafür wurde Netzzugang bezahlt. Kann ich nun 7KW beantragen und MUSS man mir das gewähren? Und wenn ich dann die 7KW nicht bekomme, was mache ich dann? Und wenn ich sie bekomme, gilt dann: Ich habe also eine neue Bezugsleistung von 7KW und damit das Recht 100%, also 7KW einzuspeisen. Was ist wenn er das nicht will? Bekomme ich einen neuen Vertrag mit den neuen Parallellaufbedingungen? Für mich ist das alles ein Buch mit 7 Siegeln. "Jede*r PV-Anlagenbetreiber*in hat gemäß dem ElWG das Recht auf eine Einspeiseleistung am bestehenden Netzanschlusspunkt. Das Ausmaß der Einspeisung hängt von der Strom-Bezugsleistung ab. Anlagengrößen und deren Recht auf Einspeisung in das Stromnetz:
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