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Erhöhung der Einspeisebegrenzung - Seite 2

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  •  Deep
12.1. - 15.1.2026
26 Antworten | 11 Autoren 26
26
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird die klassische Einspeisebegrenzung von 4kW durch das neue ElWG neugeregelt und auf 70% der max. Kapazität gesetzt (sofern unter 20kWp). Hab ich das richtig verstanden oder gibts da noch weitere Nuancen welche ich beim Überfliegen übersehen hab?

  •  Oesterreicher
15.1.2026 13:46  (#21)

zitat..
npalko schrieb:

Es wird alles etwas transparenter, aber wenn die Leitung nicht mehr gibt, wirst auch weiterhin net mehr Einspeissen können. Bereits jetzt gab es immer die Möglichkeit "alles" Einzuspeissen, man hätte nur neue Leitung und Trafo selber zahlen müssen. Gerade bei den Fällen wie 7 statt 4 kva gehts aber auch über Jahr gesehen um nichts.

Ich verstehe es gerade nicht.
Wir haben Strom-Bezugsleistung 4KW wenn ich das richtig verstehe. Dafür wurde Netzzugang bezahlt.

Kann ich nun 7KW beantragen und MUSS man mir das gewähren? Und wenn ich dann die 7KW nicht bekomme, was mache ich dann? Und wenn ich sie bekomme, gilt dann:
Ich habe also eine neue Bezugsleistung von 7KW und damit das Recht 100%, also 7KW einzuspeisen. Was ist wenn er das nicht will? Bekomme ich einen neuen Vertrag mit den neuen Parallellaufbedingungen? Für mich ist das alles ein Buch mit 7 Siegeln. 
"Jede*r PV-Anlagenbetreiber*in hat gemäß dem ElWG das Recht auf eine Einspeiseleistung am bestehenden Netzanschlusspunkt. Das Ausmaß der Einspeisung hängt von der Strom-Bezugsleistung ab. 
Anlagengrößen und deren Recht auf Einspeisung in das Stromnetz:
 
  • Anlagen kleiner 15 kW (netzwirksame Leistung) haben das Recht 100 % der Strom-Bezugsleistung einzuspeisen. Es fällt kein Netzanschlussentgelt an."



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  •  npalko
  •   Bronze-Award
15.1.2026 13:53  (#22)
So ähnlich liefs vorher auch schon, hab selber auf 12kva Bezug erhöht und konnte deswegen statt 4kva 12 Einspeissung bekommen (für einen nicht mal schlimmen Preis, glaub 700€ wars von 4 auf 12kva). Aber das war ganz am Anfang vom "Boom" der PV, jetzt geben sie dir halt nicht mehr einfach mehr als 4kva Bezugsleistung.

Und du hast dir deine Frage selbst im ersten Sazt beantwortet wie ich finde, du hast 4kW Bezugsleistung, und du hast dann das Recht 100% der 4kw einzuzspeissen, was 4kW sind, leider.

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  •  cutcher
15.1.2026 13:57  (#23)

zitat..
npalko schrieb:

So ähnlich liefs vorher auch schon, hab selber auf 12kva Bezug erhöht und konnte deswegen statt 4kva 12 Einspeissung bekommen (für einen nicht mal schlimmen Preis, glaub 700€ wars von 4 auf 12kva). Aber das war ganz am Anfang vom "Boom" der PV, jetzt geben sie dir halt nicht mehr einfach mehr als 4kva Bezugsleistung.

Und du hast dir deine Frage selbst im ersten Sazt beantwortet wie ich finde, du hast 4kW Bezugsleistung, und du hast dann das Recht 100% der 4kw einzuzspeissen, was 4kW sind, leider.

Der unterschied ist dennoch folgender:
bei 4kw bezugsleistung darfst du problemlos spitzen haben die darüber gehen (18-20kw ist technisch kein problem)

bei 4kw einspeiselimit darfst du zu keinem zeitpunkt >4kw einspeisen


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  •  Oesterreicher
15.1.2026 14:05  (#24)

zitat..
npalko schrieb:

So ähnlich liefs vorher auch schon, hab selber auf 12kva Bezug erhöht und konnte deswegen statt 4kva 12 Einspeissung bekommen (für einen nicht mal schlimmen Preis, glaub 700€ wars von 4 auf 12kva). Aber das war ganz am Anfang vom "Boom" der PV, jetzt geben sie dir halt nicht mehr einfach mehr als 4kva Bezugsleistung.

Und du hast dir deine Frage selbst im ersten Sazt beantwortet wie ich finde, du hast 4kW Bezugsleistung, und du hast dann das Recht 100% der 4kw einzuzspeissen, was 4kW sind, leider.

Da bin ich dann gespannt wie das bei Leistungsmessung funktionieren soll. Wenn wir dann nur noch 2KW bezogen haben im z.B. März darf ich auch nur noch mit 2KW einspeisen? 
Wenn ich 7KW im Dezember entnehme darf ich 7KW einspeisen? 


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
15.1.2026 14:21  (#25)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
npalko schrieb:

So ähnlich liefs vorher auch schon, hab selber auf 12kva Bezug erhöht und konnte deswegen statt 4kva 12 Einspeissung bekommen (für einen nicht mal schlimmen Preis, glaub 700€ wars von 4 auf 12kva). Aber das war ganz am Anfang vom "Boom" der PV, jetzt geben sie dir halt nicht mehr einfach mehr als 4kva Bezugsleistung.

Und du hast dir deine Frage selbst im ersten Sazt beantwortet wie ich finde, du hast 4kW Bezugsleistung, und du hast dann das Recht 100% der 4kw einzuzspeissen, was 4kW sind, leider.
───────────────

Der unterschied ist dennoch folgender:
bei 4kw bezugsleistung darfst du problemlos spitzen haben die darüber gehen (18-20kw ist technisch kein problem)

bei 4kw einspeiselimit darfst du zu keinem zeitpunkt >4kw einspeisen

Gibts dazu irgendwelche Anhaltspunkte in den Netzzugangsverträgen die das erlauben bzw. So sehen das man mehr bezieht als man sich erkauft hat? Ich denk eher es war ihnen bis vor kurzem egal, weils net so oft vorkam und wie du schreibst technisch gehts. Geduldet ja, aber erlaubt beim Bezug?

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  •  Executer
  •   Gold-Award
15.1.2026 14:36  (#26)
Es geht immer um das Netzbezugsrecht, was bei der 25A NZHS oftmals die 4kW sind. In diesem Ausmaß steht eine Einspeisung grundsätzlich zu, alles darüber nur wenn es das Netz hergibt.

Wenn du auf Leistungsmessung umgestellt wurdest, was hast du dann an Netzbezugsrecht? Wurde das erhöht/nachgekauft?

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Hallo Deep,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Erhöhung der Einspeisebegrenzung

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