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Erhöhung der Einspeisebegrenzung

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  •  Deep
12.1.2026
10 Antworten | 6 Autoren 10
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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird die klassische Einspeisebegrenzung von 4kW durch das neue ElWG neugeregelt und auf 70% der max. Kapazität gesetzt (sofern unter 20kWp). Hab ich das richtig verstanden oder gibts da noch weitere Nuancen welche ich beim Überfliegen übersehen hab?

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.1.2026 10:08  (#1)
Es bleibt die "Nuance", daß der Netzbetreiber dir weiterhin nur 4 kW anbietet, wenn das Netz technisch nicht mehr hergibt. Wenn es ausgebaut ist und mehr machbar ist, dann greift die o.a. Regel.

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  •  Paul_O
  •   Bronze-Award
12.1.2026 11:08  (#2)
Kommt diese 70% Begrenzung fix?
Orientiert sich die Begrenzung dann an der Generatorleistung oder an der maximalen Wechselrichterleistung?

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  •  Executer
  •   Gold-Award
12.1.2026 13:12  (#3)
So wie ich es verstehe sind die 70% von der Modulleistung. Bei einer sinnvoll dimensionierten Anlage hat der WR WR [Wechselrichter] oft eh nur 80% der Modulleistung, minus Eigenverbrauch bist quasi immer unter 70%  der kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].
Von daher ein ziemlich zahnloser Gesetzestext, der am ehesten noch bei Volleinspeiser Sinn machen kann.

Noch dazu müssen die 70% zukünftig dynamisch geregelt werden (auch als Nachrüstung), was auf NE7 sehr aufwändig ist. Kann mir kaum vorstellen dass das so für NE7 Anlagen kommt.

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
12.1.2026 14:16  (#4)

zitat..
Executer schrieb:

So wie ich es verstehe sind die 70% von der Modulleistung. Bei einer sinnvoll dimensionierten Anlage hat der WR WR [Wechselrichter] oft eh nur 80% der Modulleistung, minus Eigenverbrauch bist quasi immer unter 70%  der kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].
Von daher ein ziemlich zahnloser Gesetzestext, der am ehesten noch bei Volleinspeiser Sinn machen kann.

Noch dazu müssen die 70% zukünftig dynamisch geregelt werden (auch als Nachrüstung), was auf NE7 sehr aufwändig ist. Kann mir kaum vorstellen dass das so für NE7 Anlagen kommt.

Als "zahnloser Gesetzestext" würde ich das nie bezeichnen eher als, längst überfällig!

Beispiel annahme selber Traffo:

Haus 1: 20kWp und 4kW Einspeisebeschränkung
Haus 2: 10kWp, 10kW WR WR [Wechselrichter] und 10kW Einspeisebeschränkung

Haus 1 ist mit den 4kW deutlich beschränkt auch wenn Haus 2 nur 7kW liefert, denn für Haus 2 sind 10kW reserviert.

In Zukunft =>

Haus 2 wird auf 7kW Einspeisebeschränkung gestellt. => 3kW werden frei.

Diese 3kW kann jetzt Haus 1 nutzen und sich auf 7kW aufstufen lassen, natürlich nur wenn niemand zuvor kommt. Aber das gute daran die Infrastuktur wird besser ausgenutzt!

Das Dynamisch zu Regeln hat eher für Volleinspeiser mit reinen Südanlagen Sinn, ansonst ist das sicher nur gekommen um Haus 2 zu beruhigen.


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  •  talpa3
12.1.2026 14:17  (#5)
Ich hänge mich mit einer Frage dazwischen die ich finde dazu passt:

Ich habe eine 4kW Einspeisebegrenzung(NetzNÖ). Inzwischen wurde ein zusätzlicher Trafo im Gebiet in Betrieb genommen, so dass wieder mehr Einspeiseleistung zur Verfügung stehen müsste.
Macht es Sinn einen Antrag auf Erhöhung zu stellen(bis 10kW) oder soll ich eher auf nächstes Jahr warten und dann geht das automatisch/billiger oder würde sowieso wieder auf 70%(7kW) begrenzt werden?

Danke

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  •  Deep
12.1.2026 15:38  (#6)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Es bleibt die "Nuance", daß der Netzbetreiber dir weiterhin nur 4 kW anbietet, wenn das Netz technisch nicht mehr hergibt. Wenn es ausgebaut ist und mehr machbar ist, dann greift die o.a. Regel.

Aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss der Netzbetreiber in Zukunft diese Begrenzung deutlich besser begründen.
Aktuell habe ich nur die Info, dass in unserem Netz keine Erweiterung möglich ist, da sonst die Spannungstoleranz überschritten werden würde.
Selbst zu den schönsten Tagen im Juni/Juli war die Spannung nie über den Grenzwerten.

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
12.1.2026 17:14  (#7)

zitat..
talpa3 schrieb: Ich hänge mich mit einer Frage dazwischen die ich finde dazu passt:

Ich habe eine 4kW Einspeisebegrenzung(NetzNÖ). Inzwischen wurde ein zusätzlicher Trafo im Gebiet in Betrieb genommen, so dass wieder mehr Einspeiseleistung zur Verfügung stehen müsste.
Macht es Sinn einen Antrag auf Erhöhung zu stellen(bis 10kW) oder soll ich eher auf nächstes Jahr warten und dann geht das automatisch/billiger oder würde sowieso wieder auf 70%(7kW) begrenzt werden?

Danke

Vermutlich macht es keinen Sinn, aber hängt natürlich von den Rahmenbedingungen ab.

Man müsste (vermutlich) die neuen bedingen erfüllen also Kabel vom Zähler zum WR WR [Wechselrichter], rj45 Buchse, zusätzlicher Zähler Platz, etc... Also wenn das notwendig ist würde ichs vermutlich sogar lassen, denn die Kosten würden den zusätzlichen Verdienst vermutlich komplett zur nicht machen.


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  •  talpa3
12.1.2026 19:33  (#8)

zitat..
tempo85 schrieb: Man müsste (vermutlich) die neuen bedingen erfüllen also Kabel vom Zähler zum WR WR [Wechselrichter], rj45 Buchse, zusätzlicher Zähler Platz, etc... Also wenn das notwendig ist würde ichs vermutlich sogar lassen, denn die Kosten würden den zusätzlichen Verdienst vermutlich komplett zur nicht machen

Den extra Netzwerkkabel haben wir damals schon vorsorglich mitgetelegt( ich habe kurz vor Einführung der Regelung Ende 2024 eingereicht), Zählerplatz wäre auch vorhanden. Ich denke hardwaremäßig müsste es passen. 

Macht es dann Sinn denkst du? Oder kann es sein, dass die Aufzahlung für zusätzliche kW dann umsonst wären?




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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
12.1.2026 20:41  (#9)

zitat..
talpa3 schrieb: Den extra Netzwerkkabel haben wir damals schon vorsorglich mitgetelegt( ich habe kurz vor Einführung der Regelung Ende 2024 eingereicht), Zählerplatz wäre auch vorhanden. Ich denke hardwaremäßig müsste es passen.

Macht es dann Sinn denkst du? Oder kann es sein, dass die Aufzahlung für zusätzliche kW dann umsonst wären?

Ja dann ist es natürlich anders, aber ich würde maximal die 70% wählen also 7kW, man kann es einfach mal beantragen und wenns doch zu viel Aufwand ist einfach lassen.


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  •  talpa3
12.1.2026 22:11  (#10)
Ich probier's Mal 

Danke

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