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Energiekostenzuschlag

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  •  Pixel
30.6.2022 - 24.1.2023
26 Antworten | 12 Autoren 26
26
Servus ;)

Das Thema betrifft mich nicht selbst, sondern ich schildere den bisherigen Verlauf von einem sehr guten Freund (Thomas). Da es ein Fertigteilhaus ist, wusste ich nicht wohin mit den Thema - also kann auch gerne in die richtige Kategorie verschoben werden.

Thomas hat mit seiner Freundin 2021 einen Vertrag mit Festpreisgarantie unterschrieben. Nach mehreren Verzögerungen wurde das Haus Anfang dieses Jahres aufgestellt.

Aktuell wird immer noch am Innenausbau gearbeitet.

Nun ist die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma an ihn heran getreten und verlangt von ihm trotz Festpreisgarantie einen Energiekostenzuschlag von Rund 5000 €. Nachdem er auf den Vertrag hingewiesen hat der die Festpreisgarantie beeinhaltet bekam er folgende Antwort:

Es wird auf § 1447 ABGB, insbesondere auf die nachträgliche auf Zufall beruhende Unmöglichkeit der Leistung verwiesen. Als Grund sind Corona und Russland Krieg angegeben.

"Die Voraussetzungen des Tatbestandes des § 1447 ABGB sind erfüllt, da die Unmöglichkeit auf ein zufälliges Ereignis, hier höhere Gewalt, zurückzuführen ist. Weiters wurde diese von uns nicht verschuldet noch war die Unerschwinglichkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für uns vorhersehbar."

Ist sowas rechtlich bei FTH FTH [Fertigteilhaus] Firmen möglich? Schließlich soll ihn diese Festpreisgarantie ja genau vor solchen Sachen schützen.

Eigentlich findet er es eine Frechheit da die Firma mittlerweile Monate in Verzug ist und er auf Grund dessen die Energiekosten zahlen soll. Normalerweiße war der geplante Einzugstermin bereits 2021! Der Russlandkonflikt war nach der Hausaufstellung, ich denke erst im März - sein Haus kam früher.

Was sind hier die Möglichkeiten ? Soll er es einfach zahlen - er hat keinen Rechtschutz oder dergleichen.

Meine Meinung: Das es der Firma bei einen Auftragswert von 300.000€ aufeinmal auf 5000€ ankommt finde ich lächerlich. Einseitige Vertragsänderungen können nicht möglich sein bzw. bedarf es hier doch der Einwilligung des jeweilig anderen - oder?

Bekannte von Ihnen haben aus diesen Grund die Gespräche bei dieser Firma gestoppt, und bauen mittlerweile (bzw. haben den Vertrag unterschrieben) mit einer anderen Firma. Festpreisgarantie gibt es sowieso nichtmehr - aber das Vertrauen ist gerade in Zeiten wie diesen wichtiger den je. Also statt 5000 € mehr, haben Sie ein Haus weniger verkauft.

Ich hoffe hier hat jemand eine Idee, bzw. sogar einen Erfahrungsbericht.

Ich leite ihn gerne weiter, und halte euch auf den laufenden!

Liebe Grüße

 

  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
30.6.2022  (#1)
Wann wurde der Vertrag unterzeichnet und welches Vertragserfüllungsdatum steht darin?

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  •  Pixel
1.7.2022  (#2)
Unterschrieben haben Sie diesen im Jänner 2021. Vertragserfüllungsdatum ? Die Festpreisgarantie (Der Zeit in der das Haus aufgestellt werden muss, um in der Festpreisgarantie zu bleiben) April 2022. Erfüllungsdatum muss ich nachfragen.

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
1.7.2022  (#3)
Dann würde ich keinen Cent mehr zahlen.
Covid war damals ausreichend bekannt und dadurch kein Grund.
Ukraine viel zu spät um einen Aufschlag zu rechtfertigen.
Rechtlich wohl auch ziemlich aussichtslos für den GU.

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  •  Pixel
1.7.2022  (#4)
Also § 1447 ABGB kann man hier vergessen?

Mein Bekannter meinte das eine Preisanpassungsklausel im Vertrag stehen muss, damit sowas rechtlich in Ordnung ist. Weil sonst kann er in 1 Monat wieder kommen und einen erneuten Zuschlag verrechnen, oder in 2 Monaten. Vertrag ist Vertrag. Man kann natürlich die Vertragspartner dazu bringen einzuwilligen, aber ohne einzuwilligen kann es keine Änderung geben.

Ich finde das alles nur nervig.. weil man wiedermal sieht das diese ganzen Fixpreise nichts wert sind, und überall versucht wird das zu umgehen. Hoffentlich ändern sich diese Zeiten wieder, und man wird nicht überall Bittsteller und hat auch Möglichkeiten zu reagieren.

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  •  PS86
1.7.2022  (#5)
Er soll sich mal den Vertrag genau durchlesen. Vor allem das kleingedruckte. Ich habe auch im Juni 2021 unterschrieben, und im Vertrag steht drin das Rohstoffpreise angepasst werden können. Bei mir waren es auch 7000€ Aufpreis. MFG

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  •  Pixel
4.7.2022  (#6)
Hallo,

Er hat mir den Vertrag heute gezeigt, und er beeinhaltet keine Anpassung der Rohstoffpreise.

"Die Festpreisgarantie gilt bis zum vereinbarten Zeitpunkt (welcher den Zulieferzeitpunkt darstellt). Wird dieser Zulieferzeitpunkt allein aus den Umständen des Kunden überschritten, obwohl von <Firma> alle Vertragspflichten eingehalten wurden erfolgt eine Erhöhung des Gesamtpreises welcher erst nach der Bemusterung mit der Schlussbestätigung feststeht um 0,42% pro Monat bis inkl. des Monats in dem der neue Zulieferzeitpunkt liegt."

Gekauft Jänner 21
Geliefert Februar 22 (verspätet durch die Firma)
Festpreisgarantie (lt. Vertrag) 04/22)

Verschuldet wurde von ihm nichts (wurde ihm auch nicht vorgeworfen) - wie geschrieben Ukraine & Corona.

Was würdet ihr ihm empfehlen, den Rechtschutz kann er nicht beauftragen weil er keinen hat.
Vertritt die Arbeiterkammer (Konsumentschutz) solche Angelenheiten?

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
4.7.2022  (#7)
Ich würd mal fragen wie sich die Firma im umgekehrten Fall verhalten hätte.

Würden diese wirklich fallende Kosten an den Kunden weitergeben trotz Fixpreis?

Wohl kaum, also warum solls nun so laufen.
Ich würd die Rechnung schriftlich beeinspruchen mit den Verweis auf den Vertrag und nicht bezahlen.

Aber unbedingt hinauszögern bis alle Arbeiten abgeschlossen sind. Sonst könnts mühsam werden.

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  •  Pixel
4.7.2022  (#8)
Es fehlen noch die Sanitärobjekte und die Schlüsselübergabe - somit sollten Sie einziehen können. Notfalls müssen Sie die Toiletten etc selbst besorgen und montieren.

Es wurde ihm auch bereits eine Frist gesetzt das "kulanterweiße reduzierte Angebot von 3500 Euro anzunehmen, das ist 2 Wochen lang gültig" - danach wieder 5000.

Am meisten Sorgen bereitet ihn der Gang zu einen Anwalt, um sich beraten zu lassen, aber vor allem zu vertreten (Die Kosten etc.) ... ich konnte ihn hier leider auch nicht weiterhelfen - keine Erfahrung damit.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
5.7.2022  (#9)
Wir haben auch einen Fixpreis bis Dezember 2022 - da werden wir noch nicht fertig sein.

Dennoch erwarte ich mir, dass die bis dorthin erfüllten und bezahlten Gewerke laut Zahlungsschlüssel abgerechnet werden.

Laut Arbeiterkammer wäre der Auftragnehmer sonst vertrachsbrüchig und schadenersatzpflichtig.

Das wird hier wohl nicht anders sein?
ÖNORM B2110 oder wie sie heißt regelt da ja nicht viel, aber der Bauvertrag.

Es gilt das ABGB? Notfalls Konsumentenschutz aktivieren 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.7.2022  (#10)
2021 war Corona bereits hinlänglich bekannt (da hatten wir schon bald 1 Jahr "Übung") und einen Krieg im fernen Ausland als Force Majeur anzuführen ist glaube ich auch rechtlich heikel.

Die Frage ist inwieweit man sich wegen 3500€ mit Rechtsstreitigkeiten aufhält, aber klar, es ist die klassische Einschüchterungstaktik... schon eine fiese Nummer.

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  •  Pixel
17.7.2022  (#11)
Guten Morgen ;)

Ein kleines Update:
Thomas hat den Energiekostenzuschlag bezahlt....

Seine Rechtschutzversicherung übernimmt den Fall nicht zu 100%, da dies anscheinend rechtlich nicht ausjudiziert ist (wtf - wofür hab ichs..). Daraufhin hat er die Versicherung gleich gekündigt emoji

Es sollte auch jeden bewusst sein das wenn man die offene Summe zahlt, und nur den "Energiekostenzuschlag" offen lässt, die Baufirma klagen kann/wird und dann muss man sich bewusst sein das der Fall vor Gericht landet, und das Endergebnis aber für die komplette Branche gültig sein wird. Sprich es wird kein kurzes Verfahren, und so eindeutig ist die Sachlage auch nicht..

Fazit: Die Baufirma hat 3500€ mehr, sicher schön für die Statistik und ihr Ego, aber 3 Häuser nicht verkauft - wovon alle 3 darauf hingewiesen haben das man so nicht mit Kunden umzugehen hat. Ich habs auch meinen "bauwütigen Bekannten & Freunden" erzählt.

Ich persönliche finde das wiedermal ein Wahnsinn was sich die Firmen hier leisten... zuerst groß mit Fixpreisen wedeln - und dann mit allen Mitteln die Garantie umgehen wollen.. Wiedermal 1 Beispiel mehr das Fixpreise keinen Wert haben. Hat man ja bereits überall gesehen,.. Strom, Internet, Gas, etc..

Liebe Grüße, und ich soll euch einen großen Dank ausrichten für eure Meinung!

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
17.7.2022  (#12)
Vielleicht sind da größere Firmen eben kulanter, die haben ja jahrzehntelang sich etabliert und sind keine Eintagsfliegen in der Branche. 
Bin gespannt, ob andere ebenfalls entsprechendes berichten.


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  •  Hosalottri
19.7.2022  (#13)
Hallo Gemeinderat und co,
also unser FTH FTH [Fertigteilhaus] Partner hat sich vor kurzem zwar nicht auf die Energiekosten bezogen sondern auf die Preissteigerungen allgemein und die in einem Schreiben auch recht nachdrücklich dargelegt. Preisgarantie läuft grundsätzlich bis Februar 2023, jedoch wurde hier mit OGH Urteilen bzgl. 1447 AGBG pipapo argumentiert, endend mit dem Verweis, dass keine Verpflichtung besteht, das BVH zu finanziell nicht tragbaren Kosten umzusetzen.

Die Gesamterhöhung hält sich mit gut 5% in Grenzen, macht aber doch einiges aus. Was sind die Optionen? Stelltermin ist für Oktober geplant, da gibt's wenig Spielraum. Wollten das Geld auch im voraus, haben uns auf einen Zahlungsplan entsprechend der Tranchen geeinigt, also einen Großteil nach Fertigstellung, mit einer Anzahlung im Vorfeld.

Unsere Devise war hierbei "Augen zu und durch", hoffe bei dir/euch gibt's keine gröberen Überraschungen,

LgH

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  •  Avenger85
  •   Bronze-Award
19.7.2022  (#14)
Dann sollte man den Firmen verbieten mit Fixpreisgarantie zu werben. 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
19.7.2022  (#15)
Genau. Wozu dann einen Wettbewerbsvorteil zulassen, der keiner ist? Und das Urteil müsste man prüfen. Betrifft dies nur ein bestimmtes Bauvorhaben und ist das rechtlich wirklich so anwendbar?

Genau solche Anbieter würde ich erst recht stehen lassen, aber als Konsument ist man dann halt geneigt, es über sich ergehen zu lassen... 

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  •  terat
19.7.2022  (#16)
Lt Facebookgruppe eines ganz großen Herstellers läuft es da grad so.... Bodenplatte fertig. Auf einmal kommt ein Anruf oder Schreiben, dass die Kosten steigen und der Bauherr einen Teil übernehmen muss. Den Rest mache die Firma. 
Auch fein, damit man erst gar nicht mehr raus kann. 

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  •  grsm
20.7.2022  (#17)
Puhhh... wir haben auch gerade ein Haus unterschrieben. Hoffentlich nicht bei einem der genannten Anbietern. Ich wüsste zu gern von wem die Rede ist. Gerne per PN. 

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  •  Hosalottri
20.7.2022  (#18)
Wenn ihr gerade unterschrieben habts dann sollte das wohl eingepreist sein, wahrscheinlich gibt's in der FTH FTH [Fertigteilhaus] Branche auch keine Fixpreise mehr ohne Verweis auf mögliche Preisänderungen gem. Baukostenindex. Wir haben den Vertrag bereits im August 2021 unterzeichnet

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  •  grsm
21.7.2022  (#19)
Gilt die Änderung eigentlich auch in die andere Richtung? Kann ich fallende Preise laut Baukostenindex geltend machen? 🧐

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  •  Pixel
22.7.2022  (#20)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Vielleicht sind da größere Firmen eben kulanter, die haben ja jahrzehntelang sich etabliert und sind keine Eintagsfliegen in der Branche. 

Bin gespannt, ob andere ebenfalls entsprechendes berichten.

Leider hab ich es nun schon von 3 "größeren Firmen" gehört das sie sich auf Force Majeure beziehen...

zitat..
grsm schrieb:

Puhhh... wir haben auch gerade ein Haus unterschrieben. Hoffentlich nicht bei einem der genannten Anbietern. Ich wüsste zu gern von wem die Rede ist. Gerne per PN.

Bitte pm mit der Firma.

Momentan ist man bei den Firmen Bittsteller ... es kommen aber wieder andere Zeiten, ...




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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
22.7.2022  (#21)

zitat..
Pixel schrieb: Momentan ist man bei den Firmen Bittsteller ... es kommen aber wieder andere Zeiten, ...

Schneller als so manchen Firmen lieb ist.

Vor allem die neuen Kreditvergaberegeln werden viele treffen, und somit auch die Auftragslage der Baufirmen. Die die's überleben werden sich dann Kunden suchen müssen, nicht mehr umgekehrt..


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