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Elektriker fräst 20er Wand horizontal...

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  •  mackica
  •   Gold-Award
24.5. - 26.5.2018
29 Antworten | 10 Autoren 29
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Ich weiß nicht wie oft ich meinen Elektriker darauf hingewiesen habe, dass wir 20er tragende Innenwände habe. Jaja, klar, er würde nicht viel horizontal fräsen. Wir brauchen keine Sorge haben..

Dann komme ich auf die Baustelle - die ganze Küche quer gefräst... und das obwohl Bauaufsicht daneben stand....

Sind die eigentlich alle deppat am Bau? Ich hätte wohl die Wände beschriften müssen!

Jetzt rechnet Statiker ob wir das wieder zumachen sollen oder nicht.

Die Bauaufsicht, wozu ist die eigentlich da?

  •  chrismo
25.5.2018  (#21)

zitat..
mackica schrieb: Statiker schrieb, es geht sich knapp aus. (mit geringem Sicherheitsabstand). Angenehmes gefühl hinterlässt das nicht.


Es wird ja eh alles mit doppelter und dreifacher Sicherheit gerechnet. Wenn es sich ausgeht, dann geht es sich aus. Fall erledigt. Ärgerlich ist es sicher, aber jetzt ist es eh schon zu spät und passiert ist ja auch nichts. Sieh es positiv: die Wand wurde optimal für eure Elekroinstallationen genutzt.

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  •  uzi10
25.5.2018  (#22)

zitat..
mackica schrieb: Sorry Uzi das kannst ja nicht ernst meinen... Elektriker hat önorm nicht zur Verfügung...?
Weisz doch fast jeder Laie dass man 20er nicht so einfach fräsen darf.


ein Elektriker muss sich Normen kaufen so wie jedes andre Gewerk! und in keiner Elektrotechnischen Önorm steht, ob ich einen 20er Ziegel schlitzen darf... sorry.. da steht nicht drinnen einen Wienerberger Baujahr 2017 bitte nicht schlitzen,...
Welcher Laie weiß das? wusstest du das? Hast du den ELektriker bei den Angebotsverhandlungen drauf hingewiesen, weil du das schon wusstest?
So viel Schwachsinn was du immer schreibst... kein Wunder dass dich kein Gewerk ernst nimmt,.. sorry das muss ich mal sagen...

diese Norm: ÖNORM EN 1996-1-1 ist eine Baunorm für Maurer... hier muss der Baumeister darauf verweisen.... oder du musst bei der Angebotsverhandlung dich darauf beziehen und die festschreiben.. genau so wenn du luftdichte Dosen haben magst. das ist auch kein Standard

http://www.ziegel.at/ziegeltechnik/mauerwerk/bemessung/konstruktionsbedingte-vorgaben

In Wänden mit einer Dicke größer 17,5 cm darf die zulässige Schlitztiefe um 1 cm vergrößert werden, wenn ein Werkzeug verwendet wird, mit dem die erforderliche Schlitztiefe genau eingehalten werden kann.

was ich noch rauslese, solang die Schlitze kürzer als 1,25m sind, darf 20mm tief geschlitzt werden

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  •  mackica
  •   Gold-Award
25.5.2018  (#23)

zitat..
uzi10 schrieb: Welcher Laie weiß das? wusstest du das? Hast du den ELektriker bei den Angebotsverhandlungen drauf hingewiesen, weil du das schon wusstest?


Ja wußte ich und habe ich darauf hingewiesen. Denn schließlich verweist ja bereits jeder Ziegelverkäufer darauf!!!
Und es gibt bereits unzählige Diskussionen hier im Forum dazu!

Sei froh, dass es Dir noch passiert ist. Für die Zukunft weißt es emoji

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  •  uzi10
25.5.2018  (#24)

zitat..
mackica schrieb: Denn schließlich verweist ja bereits jeder Ziegelverkäufer darauf!!!


also ich hab nicht beim Ziegelverkäufer gekauft sondern beim Baumeister und muss sagen, dass er nix gesagt hat von irgendwelche ElektroSchlitzen in den tragenden Wänden! Aber gut ich hab ja einen 25er gnommen, wie jeder andre auch und darum hat auch keiner diese Probleme!

Jop in Zukunft weiss ich dass 20er Wände nicht so geschlitzt werden dürfen! Aber kommt bei mir so gut wie nie vor, da wie gesagt Häuser meist 25er oder 50er Ziegel haben und meine restlichen Baustellen aus Stahlbeton und Gipskarton bestehen :)

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  •  brink
  •   Gold-Award
25.5.2018  (#25)
ok, jetzt befetzen bringt nichts..
aber der elektriker (das team) verlegt nicht spontan irgendwie irgendwas. er erstellt sich auch einen plan. und die führung über decke ist ein normalfall.
-> d.h. der elektriker wusste schon immer, dass die wand so geschlitzt werden wird, weil, wenn die rohre oben in der dose kommen, wird's nicht anders gemacht.
@mackica dir kann man ja jetzt auch keinen vorwurf machen. alle erfahrungen sammelst erst jetzt und weißt es dann beim zweiten haus.
ich würde aber meinen, die planungsphase mit dem elektriker war halt nicht ausreichend. das weiß man dann auch leider erst im nachhinein.
zum glück ist jetzt dank betondecke nichts schlimmes passiert. der ziegel wird es tragen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
26.5.2018  (#26)
Umsonst heißt es nicht,
"Man muss 2 mal bauen, dass man es einmal richtig macht!"

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  •  brink
  •   Gold-Award
26.5.2018  (#27)
erstes haus für den feind
zweites haus für den freund
drittes haus für sich selbst

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  •  Ziegelrot
  •   Silber-Award
26.5.2018  (#28)

zitat..
uzi10 schrieb: Aber gut ich hab ja einen 25er gnommen, wie jeder andre auch und darum hat auch keiner diese Probleme! Jop in Zukunft weiss ich dass 20er Wände nicht so geschlitzt werden dürfen!

Horizontale und schräge Schlitze


Aus:"www.ziegel.at"

Jeder horizontale und schräge Schlitz sollte in einem Bereich kleiner als ein Achtel der lichten Geschosshöhe ober- oder unterhalb der Decke angeordnet werden. Speziell im Bereich der mittleren Wandhöhe sind diese Schlitze als problematisch zu sehen. Die gesamte Schlitztiefe sollte die Werte nach Tabelle 6-37 nicht überschreiten, vorausgesetzt, die Exzentrizität in diesem Bereich ist kleiner als t/3. Dabei gilt als Schlitztiefe die Tiefe einschließlich der Lochung, die bei der Herstellung der Schlitze erreicht wird. 

 
  
http://ziegel-technik.at/sites/default/files/inline-images/img-0078_2.pngBildquelle: http://ziegel-technik.at/sites/default/files/inline-images/img-0078_2.png  
 


<figure role="group">
<figcaption>Tabelle 6-37: Ohne Nachweis zulässige Größe von waagerechten und schrägen Schlitzen in Mauerwerk – ÖNORM EN 1996-1-1
 
   •  Die maximale Schlitztiefe muss die Tiefe einer beim Herstellen des Schlitzes erreichten Lochung einschließen.
   •  Der horizontale Abstand zwischen dem Ende eines Schlitzes und einer Öffnung sollte nicht weniger als 50 cm betragen.
   •  Der horizontale Abstand zwischen nebeneinander liegenden Schlitzen beschränkter Länge, unabhängig davon, ob sie sich nur an einer Wandseite oder auch an der gegenüberliegenden Wandseite befinden, sollte nicht kleiner als das Doppelte der Länge des längsten Schlitzes sein.
   •  In Wänden mit einer Dicke größer 17,5 cm darf die zulässige Schlitztiefe um 1 cm vergrößert werden, wenn ein Werkzeug verwendet wird, mit dem die erforderliche Schlitztiefe genau eingehalten werden kann.
   •  Wenn ein Werkzeug benutzt wird, um Schlitze bis zu 1 cm tief auf beiden Wandseiten herzustellen, dann darf die Restwanddicke nicht kleiner als 22,5 cm sein.
   •  Die Schlitzbreite sollte nicht größer als die halbe Restwanddicke sein.


Horizontale Schlitze sind damit auch beim 25er Mauerwerk sehr eingeschränkt.
Nicht erlaubt in Mauermitte.

Eine Schlitztiefe einschließlich Lochung von 10 bzw. 15mm ist in der Praxis ohnedies nicht realistisch.</figcaption>
</figure>

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
26.5.2018  (#29)
@Ziegelrot:

Na dann bin ich gespannt obs bei meiner Garage Risse geben wird. Ich werde berichten ...

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