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Eintragung Frau ins Grundbuch

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  •  coxi
2.7. - 16.7.2018
18 Antworten | 7 Autoren 18
18
Hallo zusammen,

ich möchte meine Ehefrau ins Grundbuch eintragen lassen.
Zurzeit stehe ich alleine mit 100% drinnen. Sie soll zu 20% eingetragen werden.
Welche Gebühren kommen da auf uns zu?
Eingabegebühr vermutlich?
Die 1,1% Eintragungsgebühr vom Grundstückswert wurden ja schon mal bezahlt.
Wird da nochmal was fällig?
Hat das irgendwas mit einer Schenkung, sprich Schenkungssteuer zu tun?


Noch ein paar weitere Fakten:
Grundstück wurde 2015 gekauft und nun sind wir mit dem Hausbau im Endspurt. Einzug im August geplant.
Ein Pfandrecht der Bank und vom Land NÖ ist ebenfalls eingetragen, falls das eine Rolle spielt.

Würde mich freuen, wenn ihr mir etwas weiterhelfen könnt :)

LG Alex

  •  ChristianIV
3.7.2018  (#1)
aber du willst was neues eintragen lassen, heißt unser werter Vater Staat will wieder Geld haben, von daher ist es auch von Nachteil das du es erst jetzt machst wo der Grundstückswert massiv gesteigert wurde, einzig im familiären Rahmen müsste es begünstigst sein und nicht ganz so teuer

im Endeffekt brauchst du sowieso Fachleute die das dann machen und die können dir auch genau sagen was es kosten würde,

grundsätzlich ist ja sowieso ein Vertrag zu empfehlen wenn das Ganze auseinanderfliegen sollte das es ohne Streit aufgelöst werden kann das schützt auch eventuell vorhandene Kinder wenn die Eltern sich nicht übers Geld streiten,
man könnte ihre "Absicherung" auch per Wohnrecht lösen

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  •  ihrrecht
3.7.2018  (#2)
Lieber Alex!

Vorbehaltlich näherer Prüfung:

1) Grunderwerbssteuer ist zu zahlen. Diese wird vom anteiligen Grundstückswert berechnet. D.h. nicht vom Wert der gesamten Liegenschaft, sondern in eurem Fall von 20 % der gesamten Liegenschaft. Da Ihr verheiratet seit beträgt die Steuer:
   •  für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent,
   •  für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent,
   •  darüber hinaus 3,5 Prozent

nähere Infos: z.b. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940276.html

2) Eintragungsgebühr im Grundbuch:

Nach den Schilderungen dürfte ein begünstigter Erwerbsvorgang nach 26a GGG vorliegen: somit wohl 1,1 % vom 3-fachen Einheitswert, maximal aber 30% des Verkehrswertes (wieder wohl von 20 % der Liegenschaft)

+ Eingabegebühr für den Antrag 44€

nähere Infos: z.B. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/60/Seite.600201.html#Kosten

3) Eine Schenkungssteuer gibt es derzeit nicht, ab bestimmten Wertgrenzen und nicht vorliegen von Befreiungstatbeständen müssen diese trotzdem gemeldet werden.

4) Ihr braucht einen Vertrag, dafür fallen Rechtsanwalts- bzw. Notarkosten an. In eurem Fall wird das vermutlich ein Schenkungsvertrag sein. IdR. werden diese anhand des Wertes des Vertragsgegenstands berechnet. Eine Schenkung unter Eheleuten bedarf zusätzlich noch einer besonderen Form (Notariatsaktspflicht).

Für eine nähere Prüfung und Erstellung des Vertrages samt Durchführung der Grundbuchsanträge würde ich als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung stehen. Auch die Notariatsaktspflicht ist kein Problem, weil dann einfach ein Notar in meine Kanzlei zum Unterschriftstermin kommen würde, oder wir das auch bei einem Notar Ihrer Wahl machen können.


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  •  luba
  •   Bronze-Award
3.7.2018  (#3)
Wäre es nicht wesentlich günstiger, wenn ds ganze noch vor der Fertigstellungsanzeige des Hauses passiert, da das Haus noch nicht mitbewertet wird? Oder irre ich mich da?

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  •  coxi
3.7.2018  (#4)
Danke für eure Antworten.
Habe ich schon befürchtet, dass es nicht billig werden wird.
Und das wir dazu einen Fachmann benötigen war auch klar, wollte nur mal grob die Kosten wissen.

Das Grundstück wurde damals nur von mir bezahlt, deswegen stehe ich zurzeit zu 100% im GB.
Verheiratet waren wir damals auch noch nicht, ist jetzt erst seit einem Monat der Fall :)

Es geht halt auch um die Absicherung meiner Frau im Fall der Fälle.
Kredit läuft auf uns beide und mit ihren eingebrachten Eigenmittel kommen eben die 20% heraus. 
Kinder gibt es noch nicht, sind aber geplant.

Das Grundstück hat knapp 100t€ gekostet, in das Haus werden bis zum Einzug 400t geflossen sein, in Summe also 500t€.

So nun zur Milchmädchenrechnung:
Kommt natürlich jetzt auf den Verkehrswert bzw. Einheitswert drauf an.
Wer bestimmt diese Werte?

Ich gehe mal von den 500T aus.

Wären nach der Aufstellung von ihrrecht:
Grunderwerbssteuer: 7750€ davon 20%: 1550€
GB Eintragung: (30% von 500t) 1650€ davon 20%: 330€
Eingabegebühr: 44€

Wären Gesamt 1924€

@ihrrecht
Wie viel würden bei dieser Summe die Anwalts- und Notariatskosten ca. ausmachen?
Und danke für das Angebot zur Vertragserrichtung, komme vielleicht darauf zurück.


zitat..
luba schrieb: Wäre es nicht wesentlich günstiger, wenn ds ganze noch vor der Fertigstellungsanzeige des Hauses passiert, da das Haus noch nicht mitbewertet wird? Oder irre ich mich da?


Das klingt natürlich nicht schlecht, wenn das so funktioniert.

LG Alex



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  •  ihrrecht
3.7.2018  (#5)
ich erkundige mich, was der Notar für seinen Teil der Arbeit verlangen würde und schicke Ihnen dann eine PN

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
3.7.2018  (#6)

zitat..
coxi schrieb: Kredit läuft auf uns beide und mit ihren eingebrachten Eigenmittel kommen eben die 20% heraus. 


Wenn ihr den Kredit beide tilgt, dann stimmt das Verhältnis bald wieder nicht mehr zusammen. 
Grund und Haus sind untrennbar miteinander verbunden.

Vereinfacht gesagt: der Grund kostet 200k, das Haus 400k. Ein Teil bringt den Grund mit, das Haus wird gemeinsam aufgestellt und getilgt. Dann hätte ein Teil 200k/600k geleistet und ein anderer Teil 400k/600k. Das würde ich im Grundbuch 1/3 zu 2/3 abbilden. 

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  •  coxi
4.7.2018  (#7)
Das Verhältnis stimmt schon so. Das Haus wurde ja nicht komplett fremdfinanziert, sondern nur zu ca. 50%. Die restlichen Eigenmittel sind auch zum größten Teil von mir gekommen.

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  •  ChristianIV
4.7.2018  (#8)
wenn man wirklich "fair" sein will und es ganz einfach sagen:

EK er + halber Kredit :  EK sie + halber Kredit

denn man lebt ja zusammen, gemeinsames Haus, gemeinsame Familie, möglicherweise Kinder

= gemeinsames Einkommen, man trägt den Kredit gemeinsam

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  •  Cathaleah
4.7.2018  (#9)
Wir haben uns gerade erkundigt bei unserer Anwältin. GENAU deswegen.

Ich, als Frau wollte, dass der Grund weil ja angeschafft von meinem Mann, nach einer Trennung in seinem Besitz bleibt und ich im Falle des Ablebens sicher sein kann, dass Haus nicht verlassen zu müssen.

Im Falle des Ablebens bin ich nach dem Ehegesetz abgesichert. Niemand bringt deine Frau von diesem Grund runter. Und sie erbt (wenn ein Testament vorhanden zu ihren Gunsten) alles (Pflichtteil der Kids ausgenommen)

Abgesichert gehört nur die Erbsache. Nämlich mit einem Testament. Deine Frau muss zu 100% alles erben. Die Kinder natürlich ihren Pflichtteil! Da kommt man aber eh nicht aus.

Wir werden mich NICHT eintragen. Das Ehegesetz schütz verheiratete Partner zur Genüge.
Wenn deine Frau allerdings nicht mehr schlafen kann, weil sie nicht im GB steht, musst du sie eintragen. Schenkungssteuer + Grunderwerbssteuer sind zu bezahlen.

Mein Rat: Lass dich von einem Anwalt beraten. Ich war sehr erstaunt, was meine Rechte als Ehefrau sind und seine Pflichten als Ehepartner und einzig eingetragene Person am Grund. Ich wusste es nicht. Und wir haben uns durch die NICHT Eintragung etliche tausende Euros gespart.

Ich könnt da jetzt noch hundert Sachen schreiben. Lasst euch beraten- ist der wertvollste Tipp. Nicht herumraten, wie was sein sollte... Ab zum Anwalt.
Es bringt ihr gar keinen einzigen Vorteil, sich am Grundstück eintragen zu lassen. Keinen einzigen wenn ihr verheiratet seid. Das Ehegesetz schützt sie von vorne bis hinten (falls es darum geht)

LG Cat

PS: Wir haben noch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Falls ihm als Grundbesitzer mal einfällt er muss 20 Tesla kaufen und das Grundstück damit zu belehnen, geht das nur mit meiner zustimmung.

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  •  ChristianIV
5.7.2018  (#10)
@Cat:
vor dem Tod hätte ich persönlich am wenigsten Angst, viel schlimmer finde ich das Thema das "Geld" ist nicht geklärt und es sind Kinder da, wer weiß ob die Ehe hält (wieso auch immer), dann kann es sehr schnell sehr hässlich werden, die Hauptleidtragenden sind dann oft die Kinder.
Deswegen finde ich es gut wenn die Sache mit dem Geld geklärt ist, verhindert viele mögliche Streitereien und man kann zum Wohle der Kinder "einfach" auseinander gehen wenn keiner irgendwelche Ansprüche stellen kann


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.7.2018  (#11)

zitat..
Cathaleah schrieb: Und sie erbt (wenn ein Testament vorhanden zu ihren Gunsten) alles (Pflichtteil der Kids ausgenommen)


Und wenn sich der werte Gemahl in Nachbars Tochter verliebt und in seiner Midlifecrisis dann das Testament zu ihren Gunsten ändert (dazu muß er dich nicht fragen) oder alles den Zeugen Jehovas vermacht, dann schaust du durch die Finger, auch mit Belastungs- und Veräusserungsverbot.

Wenn du hingegen im Grundbuch stehst, dann mußt du schon mit einverstanden sein, wenn sich da was ändert.

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  •  Cathaleah
12.7.2018  (#12)
Er kann ändern was er will. 
Es ist das sogenannte Ehehaus und da bringst du die Frau samt kinder REIN RECHTLICH so und so nicht raus. 
Da gibt's ja auch nix zu diskutieren. Wurde ja alles gemeinsam angeschafft (siehe alle Kaufverträge etc) 

Nicht mal im Falle der Trennung kann dich samt Kids vor die Tür setzen. Auch da schützt das Ehegesetz.


zitat..
ChristianIV schrieb: @Cat:
vor dem Tod hätte ich persönlich am wenigsten Angst, viel schlimmer finde ich das Thema das "Geld" ist nicht geklärt und es sind Kinder da, wer weiß ob die Ehe hält (wieso auch immer), dann kann es sehr schnell sehr hässlich werden, die Hauptleidtragenden sind dann oft die Kinder.
Deswegen finde ich es gut wenn die Sache mit dem Geld geklärt ist, verhindert viele mögliche Streitereien und man kann zum Wohle der Kinder "einfach" auseinander gehen wenn keiner irgendwelche Ansprüche stellen kann


Was ist denn nicht geklärt? 

Alles was er angeschafft hat und ihm nachweislich gehört, soll auch nachher ihm gehören. 

Du bist durch die Ehe und dem dazugehörigen Gesetz komplett safe, weil alles 50 50 ist. 

Und den Rest sicherst mit dem Testament. 
Weniger Risiko hast du mit einem GB Eintrag auch nicht... 

Glaub mas, wir habens gedreht und gewendet und es gibt keinen einzigen Nachteil. 
Ich muss aber dazu sagen, dass der Grund in unserem Fall IMMER bei meinem Mann bleiben soll und nicht als Grundlage zur Berechnung mit was er mit auszahlen sollte im Falle der Trennung gelten soll. 

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  •  Cathaleah
12.7.2018  (#13)
Zitat der Anwältin: eintragen hat nur einen Vorteil. Wieder schlafen zu können wenn man das nicht könnte deswegen. 

Bei uns ist es aber wie gesagt so, dass der Grund von meinem Mann geerbt wurde und ich nie im Leben darauf Anspruch haben will. Der soll immer ihm bleiben. Inkl dem restlichen Erbe was bar geflossen ist.

Ich sehe nicht ein warum plötzlich alles mir zu 50% gehören soll. Ist weder mein Grund noch meine Kohle. Und alles andere kannst nachweisen, dass es gemeinsam angeschafft wurde... Somit... Alles gut

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.7.2018  (#14)

zitat..
Cathaleah schrieb: Ist weder mein Grund noch meine Kohle. Und alles andere kannst nachweisen, dass es gemeinsam angeschafft wurde... Somit... Alles gut


Sehe ich anders.
Das Haus und das Grundstück sind voneinander nicht trennbar (ausser in Ausnahmefällen, die aber hier nicht zu tragen kommen).
d.h. die 50 % vom Haus sind eher wertlos, wenn dir nicht das Grundstück, auf dems draufsteht, auch gehört ;)

zitat..
Cathaleah schrieb: Und den Rest sicherst mit dem Testament. 
Weniger Risiko hast du mit einem GB Eintrag auch nicht... 


Das stimmt doch so nicht.
Er kann das Testament jederzeit ändern, damit mußt du nicht einverstanden sein, er muß dich dazu nicht mal fragen.

Wenn du im GB stehst, kann er das ohne dein Einverständnis nicht ändern.


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  •  Cathaleah
13.7.2018  (#15)
Hallo zusammen! 

War heute nochmal bei der Anwältin:

Es stimmt. Er kann das Testament jederzeit ändern. Man muss sich, so machen es wir jetzt, eine Schenkung auf den Todesfall ausstellen lassen. Ist eine Urkunde und die sticht jegliche Testament änderung. Gilt jetzt nur IM FALLE DES ABLEBENS. So sichert man sich, auch wenn er im Nachhinein das Testament ändert, den Nachlass. In unserem Fall den Grund. 
Also nur Testament ist zu wenig. 

Ich kanns am Handy schwer zitieren. Aber die 50% vom Haus wenn es nicht auf meinem Grund steht, sind nicht wertlos wenn in der Ehe gemeinsam angeschafft. Das ist Fakt. Wie du das siehst, ist in dem Fall wurst. ;) 

Also entschuldigt bitte meine vorherigen Postings. Im ersten Absatz hab ich meine Fehlinfo korrigiert. Mir war wichtig das richtigzustellen.

Ich bleibe dabei: ab zum Anwalt und beraten lassen
Sowas ist nichts für ein Forum... 

LG Cat

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.7.2018  (#16)

zitat..
Cathaleah schrieb: A[ref]Cathaleah:49641_1#468226[/ref]ber die 50% vom Haus wenn es nicht auf meinem Grund steht, sind nicht wertlos wenn in der Ehe gemeinsam angeschafft. Das ist Fakt. Wie du das siehst, ist in dem Fall wurst. ;) 


Meine Sichtweise dazu ist in der Tat "wurst", jene von §297 ABGB hingegen nicht.
Die besagt nämlich, dass das Gebäude dem gehört, dem auch das Grundstück gehört (Ausnahmen wären bei beweglichen Sachen ein Superädifikat oder diese Baurechtsgründe).

Das ist x-mal ausjudiziert, steht zb. auch hier gleich im ersten Absatz:
https://www.derguterat.at/bauen-auf-fremdem-grund/

Wertlos sind deine 50 % vom Haus eh nicht.
Du kannst sie im Streitfall einklagen, wenn du´s dann noch nachweisen kannst, wieviel du tatsächlich investiert hast, wieviel das zu diesem Zeitpunkt noch wert ist, wieviel du dafür fürs benutzen abgezogen bekommst usw...
Mit einem Wort, sehr mühsam und durchaus mit einem Risiko verbunden, dass du durch die Finger schaust.

Es könnte dann aber durchaus sein, dass er sich das dann nicht leisten kann...dann kann er das Haus mit Grundstück verkaufen und dir den Betrag auszahlen.
Aber das Recht, dass du im Haus bleibst, entsteht dadurch nicht, wenns dazu keinen gesonderten Vertrag gibt...
Wie gesagt, es gehört dir rechtlich nicht (wie auch das Grundstück nicht).

zitat..
Cathaleah schrieb: I[ref]Cathaleah:49641_1#468226[/ref]ch bleibe dabei: ab zum Anwalt und beraten lassen


Stimme ich zu, ev. auch einen zweiten Anwalt konsultieren ;)



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  •  ChristianIV
16.7.2018  (#17)
Wobei die 3 Einzelfallmaßnahmen in KOMBINATION sind eine schöne Variante um die Eintragungskosten zu umgehen und eine 100% Absicherung für den Partner, man ist quasi Besitzer ohne Besitzer zu sein.

1. Wohnrecht
2. Belastungs-/Veräußerungsverbot
3. Todesfallschenkung (hat Vorrang vor JEDEM Testament, Pflichtteile mal abgesehen)

Alle 3 kann der Grundbuchbesitzer nur mit Zustimmung des Anderen aufheben egal was in Zukunft passiert

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#18)

zitat..
ChristianIV schrieb: man ist quasi Besitzer ohne Besitzer zu sein.


Stimmt, da wär der Mann eigentlich noch besser dran, wenn er sie zu 50 % ins Grundbuch schreiben lässt.
Bei der Todesfallschenkung ist der Mann aber im Falle einer Trennung davon abhängig, ob die Frau der Aufhebung dann zustimmt, weils unwiderruflich ist (für beide Beteiligten).

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