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Einreichplan: was darf man noch ändern

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  •  Gast Häuslbauerin
23.5. - 3.6.2008
6 Antworten 6
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Inwiefern ist ein Einreichplan verpflichtend? Kann ich Fenster nach der Genehmigung noch größer/kleiner machen? Innenwände etwas verschieben? .... und das alles ohne neu einreichen zu müssen?

  •  siegfried
23.5.2008  (#1)
soweit ich weiss - kannst du innenwände ohne probleme verschieben, bei fenstern würd ich sicherheitshalber noch einmal nachfragen

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  •  lize
29.5.2008  (#2)
ich glaube nichts,... was das äußere Erscheinungsbild verändert.

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  •  nymano
30.5.2008  (#3)
ebenso sollte sich - die EKZ nicht ändern

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  •  Häuslbauerin
31.5.2008  (#4)
@Erscheinungsbild - naja, die Fenster 5cm weiter links oder rechts verändert ja auch das äußere Erscheinungsbild.

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  •  Patrick
3.6.2008  (#5)
wo kein Kläger - da kein Richter emoji und nachzeichnen kann man immer noch.

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  •  hitec
3.6.2008  (#6)
NICHTS! - man darf nichts verändern gegenüber dem einreichplan!
die firmen sind verpflichtet sich an den einreichplan zu halten, die baufirma muss dies nach fertigstellung der behörde sogar bestätigen.

praxis ist, dass kleine änderungen immer noch gemacht werden können, nur bei der außenhülle muss man sehr vorsichtig sein!

wenn änderungen durchgeführt werden, muss theoretisch vorher ein auswechslungsplan eingereicht werden.
in der praxis wird der auswechslungsplan bei der fertigstellung mit abgegeben.

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