Nicht zur Bauverhandlung eingeladen
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ohne bezeichnung des bundeslandes, der geltenden bauordnung und des konkreten projekts kann man dazu nichts sagen. in nö wäre das vorgehen so durchaus gedeckt, da ein anschlag an der amtstafel bzw. veröffentlichung im internet evtl. durchaus genügen könnte. zudem ist fraglich, ob die taxativ aufgezählten subjektiv-öffentlichen rechte als verletzt gewertet wurden bzw. werden könnten. hat dies die gemeinde nicht getan, sind in nö nach § 6 bauordnung nachbarn auch keine partein mehr (abs.1 ivm 2 ). |
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...bundesland kärnten - ... mir gehts ja jetzt nicht primär darum den Bauherren zu schaden, nur war es doch absolut ein Formfehler der Gemeinde. Für was gibts dann überhaupt Bauverhandlungen, denn soweit ich das hier im Forum so überblicke, falls etwas der Bauordung entspricht, gibt es sowieso keinen Einspruch, egal von wem auch immer. D.h. wenn es mir gefällt mein Haus grellgelb zu streichen und die Gemeinde gibt ihr Go dazu, dann kann ich das auch machen |
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solange - dein nachbar die abstandsflächen einhält, kannst du absolut nichts machen - auch wenn das verfahren wieder aufgenommen werden sollte. du persönlich hast keinerlei einfluss auf fenstergröße, dachform, ausrichtung, farbe etc. |
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gravierend sind - abstände, höhen etc. die die gemeinde ohnehin abcheckt. dachformen werden auch von der gemeinde bestimmt (es muss zum ortsbild passen)
im prinzip kannst du nur einspruch erheben, wenn das haus zu nahe an die grenze gebaut ist (im schnitt 3 m weg von der grenze, wird das haus höher mindestens 4 m weg von der grenze) ich weiss es von unserer bauverhandlung, es gab nur klärungsbedarf mit einem nachbarn, weil wir mit dem carport ganz an die grenze wollten (was uns auch erlaubt wurde) normalerweise sind ja 1,50 abstand verlangt.... passieren wird dem bauherren also nicht viel können, wenn er sich an den einreichplan der bewilligt wurde hält. was du bedenken solltest...wenn du ihm jetzt schwierigkeiten machen willst, kann es schon passieren, wenn du nach ihm baust, dass das ganze dann als bumerang zurückkommen kann.... lass dir doch einfach mal vom nachbarn die einreichpläne zeigen, dann weisstg auch was auf dich zukommt lg |
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kenne die genauen gesetzlichen - bestimmungen nicht aber bei unserer bauverhandlung (wien) ist man mittendrin draufgekommen, dass ein nachbar vergessen wurde. der referent wollte daraufhin die verhandlung abbrechen und den termin neu (natürlich erst in 2 monaten!) ausschreiben - hat irgendetwas von "nicht rechtlich gedeckt" oder so ähnlich gelabert. daraufhin bin ich sofort persönlich zum vergessenen nachbarn gefahren, hab die unterschrift am einreichplan geholt und bin zurück zur verhandlung gefahren, die dann ordnungsgemäß beendet wurde ;)
lg nymano. |

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