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Einmalige Kanal & Wasserabgabe/gebühr

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.2.2016 - 14.12.2018
61 Antworten | 21 Autoren 61
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Hi,

hoffe hier ist das Thema richtig :)

Da es doch ein größerer Betrag ist möchte ich mal die Formel aufschreiben welche eventuell helfen kann wo jeder selber berechnen kann wie viel man an Kanal und Wassergebühren zahlen muss(einmalig).

Wir haben von der Gemeinde noch keine Vorschreibung bekommen aber ich hab einiges im Netz gefunden und so berechnet sich das bei uns (denke ich mal):

Formel Kanal: (bebaute Fläche mit Kanalanschluß :2) x (Geschosse+1) + (500x15%) = xxx x 11,60 = xxx € + 10% UST =
In unserem Fall: Erdgeschoss und Obergeschoss, bebaute Fläche 78,5 an den Kanal angeschlosen (Garage ist bei uns nicht an das Kanalnetz angeschlossen, deshalb zählt es nicht dazu).

(78,5:2) x (2+1) + (500x15%) = 192,75 x 11,60 = 2235,90 € + 10% UST = 2459,49 Euro

Formel Wasser: (bebaute Fläche mit Wasseranschluß :2) x (Geschosse+1) + (500x15%)= xxx x 7,30 = xxx €

In unserem Fall: Erdgeschoss und Obergeschoss, bebaute Fläche 78,5 mit Wasseranschluß (In der garage haben wir kein Wasser, deshalb zählt es nicht dazu).

(78,5 :2) x (2+1) + (500x15%)= 192,75 x 8,80 = 1696,2 € + 10% UST = 1866,2 Euro

Also die Beträge erwarten wir ca.

Ihr könnt bitte gerne bei euch nachrechnen, für die die es schon bezahlt haben, ob ihr ungefähr auf die selbe Summe kommt.

Das hier gilt für NÖ.

So.... ich hoffe das hilft manchen deren Kalkulationen besser und genauer durchführen zu können emoji

  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.2.2016  (#21)

zitat..
vandini schrieb: super, bei mir habens sogar das CARPORT mit eingerechnet.....

Bei welcher Berechnung - ich meine für welche Abgabe/Gebühr??

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  •  flomax
  •   Silber-Award
17.2.2016  (#22)
Muss das Thema jetzt nochmal rausholen! hab jetzt beischeid für die Wasseranschlussgebühr bekommen.
Hab mich nochmals in die Thematik eingelesen...
Also bei der Wasseranschlussgebühr ist es so:

Es zählt die Hälfte der projizierten Fläche des Hauses, diese wird mit der Anzahl der Geschoße +1 multipliziert, dazu kommen noch 15% von der unbebauten Fläche ( bzw. max. 15% von 500m2 = 75m2 ) dazu.
Bei der Garage wird ebenfalls die Hälfte der Fläche + 1 gerechnet ( daher eigentlich einfach die Fläche der Garage ) hier ist es anscheinend egal ob unterkellert oder nicht, einfach 1 + 1 Geschoße Die Zwei Summen zusammenrechnen mal den Einheitssatz, fertig.

Beim Kanal siehts so aus.
Wieder die Hälfte der projizierte Fläche des Hauses, mal der Anzahl der ANGESCHLOSSENEN Geschoße + 1. Dazu kommen wieder die 15% der unbebauten Fläche wie oben dazu. Multipliziert mit dem Faktor des Einheitssatz ergibt die Anschlussgebühr.
Nicht Angeschlossene Garage, oder Keller zählt beim Kanal nicht dazu!

Jetzt kann ich nur nirgendwo herauslesen ob zb. ein Vordach wenn es zb. aus Beton ist dazu zählt oder nicht, momentan interpretiere ich es leider eher so dass es dazu zählt. Nur wenn es zb. Garage mit Haus verbindet, wo wird es hinzugerechnet?
Oder ist es ein untergeordneter Bauteil und zählt trotz massiver Ausführung nicht dazu?
mfg



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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
18.2.2016  (#23)
Danke!

Wie ist jetzt bei dir die Berechnung? Stimmt diese? Wie groß ist deine Fläche und wie viel musst du zahlen?

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  •  flomax
  •   Silber-Award
18.2.2016  (#24)
Ehrlich gesagt kommts bei mir darauf an ob das Vordach nun hinzugerechnet wird oder nicht!? Die Hausfläche wurde eigentlich auf 0,5m2 richtig gerechnet. Bei Der Garage differiert der wert momentan um ~8-10m2. In € ausgedrückt müsste im momentan 400€ zuviel bezahlen! Also mit Vordach eingerechnet ~3350€ ohne wären es nur ~2950€
Die Berechnungsfläche für Wasser beträgt momentan so 405m2.
Kanal hab ich mir ebenfalls durchgerechnet, da würde ich auf rund 2900€ kommen weil ich im Keller und Garage keinen Anschluss habe. ( daher weniger m2, dafür höherer Einheitssatz )

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
18.2.2016  (#25)
Okay danke für die Aufklärung. Schreib die einfach mal an und schau was antworten emoji da hat man eh keinen Stress zumindest bei uns in der Gemeinde nicht. Manche haben auch über 1 Jahr die Kosten nicht beglichen.

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  •  flomax
  •   Silber-Award
18.2.2016  (#26)
im bescheid steht zahlbar innerhalb von einem monat emoji
Naja, das nachfragen auf der Gemeinde ist leider nicht so einfach...

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
18.2.2016  (#27)
Steht eh immer das mim einem Monat aber auf das schauen die Gemeinden nicht so, zumindest nicht bei unserer.

Warum is es nicht einfach? Antwortest einfach per Post und stellst eben alle fragen die du hast mit der bitte um eventueller Neuberechnung der Abgaben.

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  •  flomax
  •   Silber-Award
18.2.2016  (#28)
Naja, kleine Gemeinde, mein Beruf bekannt, dann glaubens wieder ich wills nur ärgern, darum ist's mir lieber ich hätte da was "Handfestes", dann ist das z war sicher kein Problem, aber solange ich das nicht habe, will ich auch nix gegenteiliges behaupten bzw. beeinspruchen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.2.2016  (#29)

zitat..
webdesigne schrieb: Steht eh immer das mim einem Monat aber auf das schauen die Gemeinden nicht so, zumindest nicht bei unserer.

Warum is es nicht einfach? Antwortest einfach per Post und stellst eben alle fragen die du hast mit der bitte um eventueller Neuberechnung der Abgaben.

Hey, das ist ein BESCHEID!!! in 1 Monat ist der rechtskräftig und dann fährt die Eisenbahn drüber. Wenn man der Meinung ist, dass die Berechnung nicht stimmt, dann muss man BERUFEN (schriftlich) und nicht irgendwie "nachfragen" oder "bitten"!!

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  •  flomax
  •   Silber-Award
18.2.2016  (#30)
@karl10, was meinst du zum vordach? dazurechnen oder nicht? mfg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.2.2016  (#31)
Zur Kanaleinmündungsabgabe:
die Garage zählt hier ja nicht, weil ich nach deiner Schilderung davon ausgehe, dass es sich um einen eigenen "Gebäudeteil" handelt.

Beim Vordach bin ich mir noch nicht klar, wie das bei dir baulich genau ausschaut? Aufs Material kommts jedenfalls NICHT an. Wenn es nur ein auskragendes Vordach ohne Seitenwände bis zum Boden ist, dann zählt es jedenfalls nicht zur "Grundrissfläche". Die "bebaute Fläche" ist ja lt. Gesetz jene "Grundrissfläche", die....
So ein auskragendes Vordachl zählt also nicht zur Grundrissfläche und somit zwangsläufig auch nicht zur "bebauten Fläche".

Aber wie gesagt: bin mir nicht ganz im Klaren, wie das baulich bei dir im Detail wirklich ausschaut?

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  •  flomax
  •   Silber-Award
19.2.2016  (#32)
Hallo!
Also Garage ist eigener Gebäudeteil, war zwar ein Durchgang im Keller eingeplant, ist aber jetzt nicht ausgeführt worden und ist auch der Gemeinde bekannt.
OK, das mit dem Vordach und der Seitenwand/Wandscheibe trifft jetzt natürlich ärgerlicherweise wieder zu. Die Wandscheibe selbst ist aber nicht mit dem Haus selbst verbunden nur das Dach.
Hier mal eine Grafik zum verdeutlichen ( ich weiß, Flächenmäßiger supergau :-/ )

2016/20160219503719.JPG


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  •  flomax
  •   Silber-Award
22.2.2016  (#33)
hab jetzt nochmal nachgehackt, da das vordach einen boden, und zwei wände hat + dach wird es als gebäudeteil angesehen... ein anderer sachverständige hat es zwar auch anders gesehen ( hatte da bei wem nachgefragt ), aber habs nochmal durchgerechnet und es geht um 65€, das ist mir die streiterei jetzt nicht wert! beim wasser hängt ja sonst nix weiter daran, im gegensatz zu den kanalanschlussgebühren ( = grundlage für benützungsgebühren )

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.2.2016  (#34)

zitat..
flomax schrieb: im gegensatz zu den kanalanschlussgebühren ( = grundlage für benützungsgebühren )

Da stimmt so nicht: Die Kanaleinmündungsabgabe und die Kanalbenützungsgebühr bauen nicht aufeinander auf. Die haben beide unterschiedliche Berechnungsgrundlagen!!

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  •  flomax
  •   Silber-Award
23.2.2016  (#35)
@karl10, stimmt :) sorry

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  •  carlito
  •   Bronze-Award
8.3.2016  (#36)
Dieses Flugdach ist ein Beispiel der Geldverbrennung, leider...
Aufwendig bei der Ausführung und wenns fertig ist, darf man weiter zahlen.

Ein anderes extremes Beispiel:
Haus und Garage 6Meter auseinander gebaut, so wie obiges Beispiel, ohne den kleinen weissen Bauteil dazwischen.
Der Freiraum wurde überdacht, in diese Überdachung geht die Haustür und Garagetüre raus. Man will ja nicht nass werden. Kein Anschluss in der Garage.

Diese Überdachung zählt zur berechneten Fläche und die Garage ebenso.

Dieser spezielle Fall wird in den Kanal- und Wasserseminaren expilzit vorgehoben!!!

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  •  Joe1007
11.7.2017  (#37)
Frage die hier dazu passt. -

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  •  Joe1007
11.7.2017  (#38)
Frage die hier dazu passen sollte - Hallo, ich hab mich dazu auch erkundigt. Mir ist eins nur noch nicht klar. Man muss also ergänzubgsabgeben bezahlen und aufschließungskosten.
Meine aufschließungskosten sind auch für die jeweiliges bauklasse bzw grundstücksgröße klar definiert.
Die ergänzubgsabgabe ist mir ein wenig noch ein rätsel.
Strom wurde bezahlt und somit nicht zur interessant.
Wasser wurde mir von der gemeinde traiskirchen nur gesagt das ich mich beim wasserleitungsverband melden soll und es bei ihnen mehr oder weniger entrichten soll. Ich habe mich natürlich dort erkundigt und sie verlegen mir von der straße bis zur grundstücksgrenze den zugang um dann den anschluss zu meinem wasserschacht errichten.
Gut der preis ist anscheinend einheitlich und definiert und liegt bei 5400€ inkl mwst. Ist das jz alles bezüglich meiner ergänzubgsabgabe? Ich bezweifle das iwie weil es ja eine berechnungsformel dazu gibt und ja jz bin ich iwie verwirrt und kenne mich eigentlich garnimmer aus.
Weil die gemeinde hat mir mehr oder weniger fürn kanal schon alles vorberechnen können aufgrund meines einreichplanes. Jz verstehe ich nicht warum die kanalabgabe bei der gemeinde schon berechnet werden kann und bezüglich dem wasser ich mim wasserleitungsverband kontakt aufnehmen muss.

Kann mir da wer weiter helfen!?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.7.2017  (#39)
Puhhh, was du da alles durcheinander mischt, ist schauderhaft.
Man muss
1. die richtigen Begriffe nennen (so wie sie in den Gesetzen stehen und auch von den Behörden verwendet werden)
und man muss
2. wissen, was diese Begriffe genau bedeuten.

Beispiel: du redest zu Beginn von "Aufschließungskosten" und ich bin mir nicht sicher, was du damit konkret meinst. Sollte es die "AufschließungsABGABE" sein, dann hat diese mit den letztlich für dich offensichtlich interessanten Themen Kanal und Wasser rein gar nichts zu tun.

zitat..
Joe1007 schrieb: Jz verstehe ich nicht warum die kanalabgabe bei der gemeinde schon berechnet werden kann und bezüglich dem wasser ich mim wasserleitungsverband kontakt aufnehmen muss.

Weil anscheinend die Gemeinde der Kanalbetreiber, aber nicht der Wasserleitungsbetreiber ist. Hier ist es offensichtlich ein Verband der vermutlich privatwirtschaftlich agiert.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.7.2017  (#40)
Brauchst nur mal auf die Homepage deiner Gemeinde schauen. Da findest du diesen link:
http://www.wlv-voeslau.at/

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  •  Joe1007
11.7.2017  (#41)
Karl10 - Ich weiß leider nicht wie ich dir direkt auf deine antwort antworten kann. Deswegen so die antwort:

Also aufachließungsabgabe(straßenherstwllubg bzw laternen usw) das ist klar definiert.

Die ergänzungabgabe bezüglich dem wasser war iwie verwirrwnd bis jetzt.

Also laut deiner antwort habe ich die kanalgebühr über die gemeinde ubd das thema mim wasser wird mim wasserleitungsverband erledigt.??
Meine frage ist jetzt nur noch. Muss ich eventuell mit der wasserabgabe vom gemeindeamt rechnen!? Weil im gesetz stehts ja so... und ich verstehe nicht warum der wasserleitungsverband einfach ohne plan mehr oder weniger anscheinend 5400€ verlangt. Das ist ein wert den jeder in der region zahlt. Ich würde halt deutlich günstiger davon kommen bei 160m2 auf 2 geschosse.
Mir ist jz zumindest nur mal wichtig das ich nicht die 5400 zahlen muss und dann noch mal den errechneten wert den hier viele so berechnen liesen. Weil ich dann nicht verstehe warum ich doppelt zahle.

Danke für die antwort

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