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Einmalige Kanal & Wasserabgabe/gebühr

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.2.2016 - 14.12.2018
61 Antworten | 21 Autoren 61
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65
Hi,

hoffe hier ist das Thema richtig :)

Da es doch ein größerer Betrag ist möchte ich mal die Formel aufschreiben welche eventuell helfen kann wo jeder selber berechnen kann wie viel man an Kanal und Wassergebühren zahlen muss(einmalig).

Wir haben von der Gemeinde noch keine Vorschreibung bekommen aber ich hab einiges im Netz gefunden und so berechnet sich das bei uns (denke ich mal):

Formel Kanal: (bebaute Fläche mit Kanalanschluß :2) x (Geschosse+1) + (500x15%) = xxx x 11,60 = xxx € + 10% UST =
In unserem Fall: Erdgeschoss und Obergeschoss, bebaute Fläche 78,5 an den Kanal angeschlosen (Garage ist bei uns nicht an das Kanalnetz angeschlossen, deshalb zählt es nicht dazu).

(78,5:2) x (2+1) + (500x15%) = 192,75 x 11,60 = 2235,90 € + 10% UST = 2459,49 Euro

Formel Wasser: (bebaute Fläche mit Wasseranschluß :2) x (Geschosse+1) + (500x15%)= xxx x 7,30 = xxx €

In unserem Fall: Erdgeschoss und Obergeschoss, bebaute Fläche 78,5 mit Wasseranschluß (In der garage haben wir kein Wasser, deshalb zählt es nicht dazu).

(78,5 :2) x (2+1) + (500x15%)= 192,75 x 8,80 = 1696,2 € + 10% UST = 1866,2 Euro

Also die Beträge erwarten wir ca.

Ihr könnt bitte gerne bei euch nachrechnen, für die die es schon bezahlt haben, ob ihr ungefähr auf die selbe Summe kommt.

Das hier gilt für NÖ.

So.... ich hoffe das hilft manchen deren Kalkulationen besser und genauer durchführen zu können emoji

  •  bautech
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#1)

zitat..
webdesigne schrieb: Das hier gilt für NÖ.


Nö... das steht im NÖ Kanal- bzw Wasserleitungsgesetz! WIes die Gemeinden dann wirklich auslegen is deren Bier! Außerdem stimmen deine Einheitssätze ausschließlich für deine Gemeinde... also auch wieder nur sehr bedingt vergleichbar!
Auszug aus dem NÖ Kanalgesetz 1977:
§ 6 Kanalabgabenordnung

(1) In jeder Gemeinde, in der eine öffentliche Kanalanlage vorhanden ist, ist gleichzeitig mit dem Beschluß über die Einhebung von Kanalerrichtungsabgaben und Kanalbenützungsgebühren eine Kanalabgabenordnung zu beschließen.

(2) Die Kanalabgabenordnung hat nach Maßgabe des Einhebungsbeschlusses (§ 1) zu enthalten:
a) die Höhe des Einheitssatzes für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe und der Ergänzungsabgabe und die der Berechnung des Einheitssatzes zugrunde gelegten Baukosten sowie die Gesamtlänge des Kanalnetzes, erforderlichenfalls getrennt für Schmutz-(Misch-)wasserkanäle und Regenwasserkanäle (§ 3 Abs. 3);

b) die Höhe der Einheitssätze für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr;

c) die Zahlungstermine für die Kanalbenützungsgebühren, soferne eine andere als die in diesem Gesetz subsidiär vorgesehene Regelung (§ 12 Abs. 2) festgelegt wird und die näheren Bestimmungen wie die Kanalbenützungsgebühren zu entrichten sind;
d) die näheren Bestimmungen über die Erhebung der für die Abgabenbemessung maßgeblichen Umstände.

Also quasi alles Gemeindesache... emoji
Außerdem gibt´s Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischkanalsysteme. Hier werden die Berechnungen auch wieder indiviuell angepasst!

BTW: Is deine Garage mit dem Haus verbunden (über eine Türe)? Dann isses genau blunzn, ob dort Wasser und Kanal zur Verfügung stehen - Anschlußgebühr zahlst trotzdem dafür!

ng

bautech

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#2)
Das stimmt, da entscheidet viel auch die Gemeinde aber ich kenne einige bei denen das so zutrifft obwohl verschiedene Gemeinden.

zitat..
bautech schrieb: BTW: Is deine Garage mit dem Haus verbunden (über eine Türe)? Dann isses genau blunzn, ob dort Wasser und Kanal zur Verfügung stehen - Anschlußgebühr zahlst trotzdem dafür!


Nein, meine Garage ist nicht mit dem Haus verbunden und somit zählt die auch nicht zur bebauter Fläche weil ich dort keine Anschlüße habe.

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#3)

zitat..
bautech schrieb: BTW: Is deine Garage mit dem Haus verbunden (über eine Türe)? Dann isses genau blunzn, ob dort Wasser und Kanal zur Verfügung stehen - Anschlußgebühr zahlst trotzdem dafür!


Ist Auslegungssache der Gemeinde (Linz-Land, OÖ). Unsere Garage ist angebaut, wird aber nicht einbezogen, solange man nicht "Wohnraumähnliche" Verhältnisse darin herstellt oder das NG über 100m² hat. Ein Industriewaschbecken zB ist auch kein Problem - machen wir auch.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#4)

zitat..
webdesigne schrieb: ich hoffe das hilft manchen deren Kalkulationen besser und genauer durchführen zu können

Hilft leider nicht, weils - zumindest teilweise - falsch ist!!
Bei der Wasseranschlussabgabe zählt zunächst die gesamte verbaute Fläche (unabhängig davon, was angeschlossen ist oder nicht) und bei der damit zu multiplizierenden Gerschoßanzahl zählen nur die angeschlossenen Geschoße. In deinem Fall zählt bei der Wasseranschlußabgabe somit auch die nicht angeschlossene Garage zur bebauten Fläche. Ausgenommen von der bebauten Flächen sind nur land- und forstwirtschaftlich genutzte Nebengebäude bzw. Teile von Gebäuden. Siehe § 6 Abs. 4 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz!!
Beim Kanalanschluss stimmt es, dass deine Garage NICHT zur verbauten Fläche zählt.
Also aufpassen: die beiden Gesetze haben keine idente Berechnungsgrundlage!!!

zitat..
webdesigne schrieb: Das hier gilt für NÖ.

zitat..
bautech schrieb: Nö... das steht im NÖ Kanal- bzw Wasserleitungsgesetz!

Na, was sonst hat webdesign damit gesagt??

zitat..
bautech schrieb: WIes die Gemeinden dann wirklich auslegen is deren Bier!

Zum "auslegen" gibts da nicht viel!. 1. gibts eine klare gesetzliche Berechnungsformel und 2. werden die Gemeinden alle vom Land regelmäßig überprüft und kriegen eine auf den Deckel (bzw. Zuschüsse gestrichen) wenn sie nicht korrekt Gebühren abrechnen. Dass da im Einzelfall mal eine durchrutscht mag sein, aber generell wird da seit einiger Zeit von den Gemeinden sehr korrekt gerechnet.

zitat..
bautech schrieb: Also quasi alles Gemeindesache...

Lediglich der Einheitssatz ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und auch für den gibts vorgegebene Berechnungskriterien und wird vom Land überprüft.

zitat..
bautech schrieb: Außerdem gibt´s Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischkanalsysteme. Hier werden die Berechnungen auch wieder indiviuell angepasst!

Bei der Kanalanschlussabgabe sind die Errichtungs- und Erhaltungskosten der verschiedenen Kanalvarianten im Einheitssatz enthalten. Nur dieser kann variieren, alles andere ist fixe Berechnungsformel!
Eine individielle Berücksichtigung gibt´s bei der Kanalbenützungsgebühr. Hier wird im Falle eines Regenwasseranschlusses (der ja im gegensatz zum Schmutzwasser nicht zwingend ist) der Einheitssatz um 10% bei der Berechnung erhöht.

zitat..
Cleudi schrieb: Ist Auslegungssache der Gemeinde (Linz-Land, OÖ). Unsere Garage ist angebaut, wird aber nicht einbezogen, solange man nicht "Wohnraumähnliche" Verhältnisse darin herstellt oder das NG über 100m² hat. Ein Industriewaschbecken zB ist auch kein Problem - machen wir auch.

webdesign sprach nur von NÖ. Da ist es offensichtlich anders geregelt, als bei dir in OÖ. Sind halt unterschiedliche Landesgesetze und muss man genau auseinanderhalten.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#5)
Karl hat wenig überraschend mal wieder Recht, die Berechnung is natürlich für NÖ normiert. Ich war gedanklich schon nen Schritt weiter bei der Benützung, hier führen viele Wege ans Ziel!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#6)

zitat..
bautech schrieb: Ich war gedanklich schon nen Schritt weiter bei der Benützung, hier führen viele Wege ans Ziel!

Auch die Benützungsgebühr ist in NÖ "normiert", d.h. gesetzlich exakt definierte und festgelegte Berechnungsgrundlagen und Formeln + in jeder Gemeinde individueller Einheitssatz. Auch da gibt es nur einen Weg!

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  •  bautech
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#7)
Des glaub i jetzt nedKanal wird entweder berechnet über Flächen oder nach verbrauchtem Wasser, zumindest denke ich beide Varianten zu kennen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#8)

zitat..
bautech schrieb: oder nach verbrauchtem Wasser

Gibt es in NÖ gesetzlich nicht!! (wenn auch nimmer wieder diskutiert bzw. von Einzelnen gewünscht).
Berechnung der Kanalbenützungsgebühren siehe § 5 NÖ Kanalgesetz:
Ergibt sich aus Berechnungsfläche x Einheitssatz
Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an den Kanal angeschlossenen "Geschoßflächen" - da is nix mit "verbrauchtem Wasser"!

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#9)
Danke Karl10!

Ich zahle 122,55 Euro / Quartal für die Kanalbenützungsgebühr und 26,73 Wasserbereitstellung.

Kann man dann somit ausrechnen welche genaue Formel die dann für die Berechnung der Kanal und Wasserabgaben nehmen werden?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#10)

zitat..
webdesigne schrieb: Wir haben von der Gemeinde noch keine Vorschreibung bekommen aber ich hab einiges im Netz gefunden und so berechnet sich das bei uns (denke ich mal):

zitat..
webdesigne schrieb: Ich zahle 122,55 Euro / Quartal für die Kanalbenützungsgebühr

Die beiden Aussagen passen da irgendwie nicht zusammen, oder?

Wie auch immer: du musst auch für die Kanalbenützungsgebühr einen Bescheid bekommen haben. Da müssen die genauen Rechenvorgänge angeführt sein.

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  •  altehuette
3.2.2016  (#11)
webdesigne hat im Startbeitrag die Anschlusskosten gemeint, vom m² Preis der Benützungsgebühr steht eigentlich nichts. Die 122 € Quartalgebühr für Kanal kommen mir ganz realistisch vor!
Bei uns sind die Anschlusskosten über 20 €! Selbst haben wir noch keinen Anschlussbeitrag bezahlt, wird aber sicher in den nächsten Wochen kommen. Bauamtsleiter kommt vorher ins Haus.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb: Die beiden Aussagen passen da irgendwie nicht zusammen, oder?


Die Quartalsvorschreibung haben wir ja, um die gings auch nicht sondern um die einmalige Abgabe (steht eh in der Überschrift)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#13)
Ok, hab die Frage zu wenig genau gelesen. Also nochmal:

zitat..
webdesigne schrieb: Kann man dann somit ausrechnen welche genaue Formel die dann für die Berechnung der Kanal und Wasserabgaben nehmen werden?

Kann man natürlich nicht. Kanalbenützungsgebühr, Kanaleinmündungsabgabe und Wasseranschlussabgabe haben unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Kann man nicht miteinander vergleichen und schon gar nicht von einem aufs andere schließen!

zitat..
altehuette schrieb: Bei uns sind die Anschlusskosten über 20 €! Selbst haben wir noch keinen Anschlussbeitrag bezahlt,

Was ist da jetzt der Unterschied zwischen "Anschlusskosten" und "Anschlussbeitrag"?? Mit den € 20.- meinst offensichtlich den Einheitssatz, oder? Der allein sagt ja noch nichts (und hat auch nichts mit den €120.- Quartalsgebühr von webdesigne für die Kanalbenützung zu tun).

Grundsätzlich wurden in diesem Thread bisher angesprochen:
- Kanaleinmündungsabgabe
- Wasseranschlussabgabe
- Kanalbenützungsgebühr
- (Wasser)Bereitstsellungsgebühr
Ist alles unabhängig voneinder zu berechnen und hat somit eigentlich nichts miteinander zu tun.
Wenn nicht in den Beiträgen klar dazu gesagt wird, wovon man jetzt spricht, kann sich am Ende keiner mehr auskennen.emoji


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  •  altehuette
3.2.2016  (#14)
Meinte mit den 20 € die Höhe der Berechnungseinheit! Kanaleinmündungsabgabe ist für mich Anschlusskosten! Oder liege ich da falsch? Benützungsgebühr ist für mich die Quartalsgebühr! Bei uns ist das bei 2,50 Euro, glaube ich! Muss schauen, ob der Gebührenaushang noch online ist!
Ja, die Bereitstellungsgebühr für Wasser ist auch, laut letzter Vorschreibung 20,25 + Steuer im Vierteljahr. Anschlussbeitrag für wasser ist bei uns nicht zu bezahlen, da schon immer das Wasser bei der Liegenschaft war.

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  •  altehuette
3.2.2016  (#15)
Bei unserer Gemeinde gibt es keinen Aushang per Web, bei der Nachbargemeinde liegt der Tarif 17,46 + Mwst, für die laufenden Kosten 2,43 + Steuer. Da steht eindeutig Kanalanschlussgebühr, und die Benützungsgebühr.
Bei uns liegen die Tarife sicher höher, da das Kanalnetz sehr lange ist mit weniger angeschlossenen Liegenschaften.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.2.2016  (#16)

zitat..
altehuette schrieb: bei der Nachbargemeinde liegt der Tarif 17,46 + Mwst, für die laufenden Kosten 2,43 + Steuer

JA, das sind offensichtlich die Einheitssätze. Die allein machen aber noch nicht die Abgaben/Gebühren aus. Dazu muss man sie noch mit den Berechnungsflächen multiplizieren.

zitat..
altehuette schrieb: Anschlussbeitrag für wasser ist bei uns nicht zu bezahlen, da schon immer das Wasser bei der Liegenschaft war.

Aber wennst was baust oder vergrößerst, dann wird Ergänzungsabgabe fällig - sowohl für Wasser- als auch Kanalanschluss und die laufende Kanalbenützungsgebühr wird auch neu berechnet!

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  •  altehuette
4.2.2016  (#17)
Kanalanschluss ist neu. Also eh volle Gebühr. Bei Wasseranschluss kann keine Ergänzungsabgabe fällig sein, da jetzt nur mehr die Hälfte der Berechnungsfläche vorhanden ist. Altbau wurde ja geschliffen.

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  •  flomax
  •   Silber-Award
4.2.2016  (#18)
lustig, bei mir ist die garage eigentlich ein eigener baukörper, war aber planlich mit dem hauptgebäude über eine türe verbunden. nun hat mich die gemeinde angerufen weil ich mitgeteilt hab dass es die türe nicht gibt, sie ein schreiben brauchen wo ich mitteile dass es die türe nicht gibt, sonst müssen sie die garage bei den anschlussgebühren wasser miteinberechnen und das ja einen erheblichen unterschied macht... für mich gut :)
(gemeinde nö)

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  •  vandini
  •   Gold-Award
4.2.2016  (#19)
super, bei mir habens sogar das CARPORT mit eingerechnet..... >:(

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
4.2.2016  (#20)
Bei uns habens so nebenbei einfach versehentlich das ganze x 4 gerechnet. Gabs aber eh nen Thread dazu. Konnte deren Berechnung nicht nachvollziehen... gsd.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.2.2016  (#21)

zitat..
vandini schrieb: super, bei mir habens sogar das CARPORT mit eingerechnet.....

Bei welcher Berechnung - ich meine für welche Abgabe/Gebühr??

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