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EFH Feedback notwendig, obwohl schon Einreichplanung fast fertig

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  •  mrpoe
12.2. - 14.2.2022
23 Antworten | 14 Autoren 23
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Hallo liebe energiesparhaus-Forum Community!

Ich bin neu hier und mein erstes Posting ist gleich eines, in dem es darum geht, nach Feedback zu Fragen. Ich hoffe, dass dies in Ordnung geht.

Kurze Beschreibung: Ich (28) möchte mit meiner Frau (30) und unserem kleinen Sohn (1) nach Niederösterreich ziehen. Wir sind beide "Stadtmenschen" und haben von der Stadt genug, daher haben in in NÖ nahe Hollabrunn ein Grundstück von der Gemeinde gekauft. 

Nun, wir haben leider ein bisschen "Gas" gegeben, und haben unseren Entwurf beim Architekten schon zu einem "Einreichplanungs-Vorentwurf" zeichnen lassen. Eigentlich wollte ich von Anfang an direkt hier mal in der Entwurfsphase nachfragen, was andere so davon halten, irgendwie hatte ich aber noch nicht den Mut dazu gefasst. Manche Threads hier klingen so, als wären hier nur Profis unterwegs. Da war ich als höchstens "Hobby-Handwerker" etwas abgeschreckt.

Ursprünglich war geplant ein Pultdach (Holz) mit Blech "Eindeckung"(?), da wir aber denken, dass ein Blechdach optisch nicht all zu schön wird und wir uns auch sorgen machen wegen der Schalldämmung, ist der Architekt gerade dabei daraus ein Flachdach zu machen. Zusätzlich dazu möchten wir uns in Zukunft die Option "offenlassen" ggf. "drauf zu bauen". Und bei einer massiven Decke sollte das einfacher gehen(?)

Eckdaten: Keller ~80qm
EG: 135qm 

Da ich bisher hier meistens nur Grundrisse gesehen habe und nicht Auszüge aus Einreichplänen, werde ich ebenso vorerst nur Grundrisse posten. Ist es nicht üblich oder gar "unschlau" Einreichpläne zu posten? :)


2022/20220212590284_th.png


2022/20220212715535_th.png

Ist übrigens nur ein Carport vorerst aus Kostengründen. Laut dem Architekten wird jedoch rechts zum Nachbarn eine Wand aufgestellt, damit man später "leichter" eine Garage daraus machen kann. Kinderzimmer ist auch nur auf 1 begrenzt, da wir zurzeit zumindest der Meinung sind die Familienplanung abgeschlossen zu haben. Notfalls ließe sich aber auf's Büro verzichten und dieses in den Keller verfrachten. 

Ich hoffe, dass die Informationen ausreichend sind und diese zum Diskutieren anregen. 

Danke schonmal!

LG
mrpoe

PS: Ich merke gerade, das ist sehr lang geworden der Text, entschuldigt hierfür schonmal :(

  •  Mhtech
  •   Silber-Award
13.2.2022  (#21)
es dürfen keine Fenster sein, dann glaube ich darf man an die Grundgrenze bauen

1
  •  Bianci
13.2.2022  (#22)

zitat..
chrixxx schrieb:

Ich dachte auch, dass 3 Meter zum Nachbarn Abstand sein muss. Zumindest war es bei mir so im Bezirk Baden.

 

zitat..
Mhtech schrieb:

es dürfen keine Fenster sein, dann glaube ich darf man an die Grundgrenze bauen

Wenn im Bebauungsplan "gekuppelt" oder "einseitig offen" vorgeschrieben ist, muss man sogar an die Grenze bauen.
Ihr meint "offen", dann ist ein Mindestabstand zur Grenze einzuhalten. Der ist dann entweder 3m oder die halbe Gebäudehöhe, wenn das mehr ist.




1
  •  heislplaner
  •   Gold-Award
14.2.2022  (#23)


2022/20220214125720_th.png
hast du auch einen bemaßten plan? würde helfen um verbesserungsvorschläge zu machen.
mir gefällt die variante eines L-bungalows.
wollte sowas auch mal haben (bis uns unser "traum"reihenhaus dazwischengekommen ist) und hab irgendwo unseren traumgrundriss dafür abgespeichert - wenn ich ihn finde stell ich ihn ein
- habs gefunden

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