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Sicher geht das.... Die Änderungen kannst du relativ leicht im EDA Portal selbst vornehmen. Für was man bei einer EEG einen "Service Provider" braucht ist mir ein Rätsel - der kostet dann ws soviel, dass alle monitären Vorteile beim Teufl sind. |
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Kann man bei einer Energiegemeinschaft auch nur Einspeisen? Gleiche Frage für nur Beziehen obwohl man auch z.B. eine PV und einen Einspeisezählpunkt hat. Oder müssen da immer beide Zählpunkte dabei sein (Bezug + Einspeisung)? |
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Natürlich geht das in beiden Fällen Die übliche Frage ist, ob die EEG das will |
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Noch eine Frage: Ist es richtig, dass der Netzbetreiber die Energieverteilung gemäß Statuten der EEG auch im Hintergrund mitrechnet und dadurch für den aus einer EWG bezogenen Strom die reduzierte Netzgebühr verrechnet? Wie funktioniert das mit der Steuer? Zahlt man keine Steuer für den Bezug aus einer EEG wenn man für den Bezugspreis 0 Cent/kWh festgelegt? |
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Hallo, der Netzbetreiber teilt den Strom in der jährlichen Abrechnung auf in den Strom, den der Kunde direkt vom Lieferanten bekommen hat und in den Strom, den der Kunde von der EEG bekommen hat. Auf den Strom von der EEG werden dann reduzierte Netzentgelte berechnet und nicht wie auf den anderen Strom vom Lieferanten das vollständige Netzentgelt. Bei den Steuern ist es so, dass die Gebrauchsabgabe bei EEGs auf den gesamten Strom (Lieferant und EEG) und die Elektrizitätsabgabe aber nur auf den vom Lieferanten bekommenen Strom gerechnet wird. LG |
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