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EEG Aufteilung statisch vs. dynamisch

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.12.2023 - 26.3.2024
25 Antworten | 11 Autoren 25
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Guten Abend an die Leute mit EEG Erfahrung,

gibt es ein paar Szenarien von statischen und dynamischen Aufteilungen. Die Logik ist mir soweit klar, aber die Relevanz für die Praxis noch nicht so recht.

Nehmen wir eine fiktive Stunde, in der von meiner PV 5 kWh Überschuss übrig bleiben. Bei statischer Aufteilung auf 5 Teilnehmer hätte jeder in dieser Zeitspanne Zugriff auf 1 kWh. Nehmen 3 Teilnehmer jetzt nicht ihre Quote ab, sind diese 3 kWh aber 'weg' oder? Die anderen beiden haben trotzdem noch ihre je 1 kWh zur Verfügung, aber nicht mehr. 

Was würde sich in dem konkreten Fall bei dynamischer Aufteilung ändern? Wer bekommst was?

  •  DrShouter
  •   Bronze-Award
21.12.2023  (#21)

zitat..
Altromondo schrieb:

Ist es möglich, dass ich mit meinem Freund einen EEG-Verein mal gründen und dynamische Abrechnung festlegen und uns mal anschauen, wie wir das alles im Excel abrechnen, wie der EDA Zugriff geht usw...

Und dann später in der Nachbarschaft mit den Bekannten reden ob sie auch mitmachen wollen und diese dann aufnehmen.

Oder ist das keine gute Vorgehensweise?

Sicher geht das....
Die Änderungen kannst du relativ leicht im EDA Portal selbst vornehmen.

Für was man bei einer EEG einen "Service Provider" braucht ist mir ein Rätsel - der kostet dann ws soviel, dass alle monitären Vorteile beim Teufl sind.




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  •  streicher
  •   Gold-Award
21.12.2023  (#22)
Kann man bei einer Energiegemeinschaft auch nur Einspeisen?
Gleiche Frage für nur Beziehen obwohl man auch z.B. eine PV und einen Einspeisezählpunkt hat.
Oder müssen da immer beide Zählpunkte dabei sein (Bezug + Einspeisung)?

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
21.12.2023  (#23)
Natürlich geht das in beiden Fällen

Die übliche Frage ist, ob die EEG das will

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
21.12.2023  (#24)
Noch eine Frage:
Ist es richtig, dass der Netzbetreiber die Energieverteilung gemäß Statuten der EEG auch im Hintergrund mitrechnet und dadurch für den aus einer EWG bezogenen Strom die reduzierte Netzgebühr verrechnet?

Wie funktioniert das mit der Steuer? Zahlt man keine Steuer für den Bezug aus einer EEG wenn man für den Bezugspreis 0 Cent/kWh festgelegt?

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  •  EGINFO
26.3.2024  (#25)
Hallo,

der Netzbetreiber teilt den Strom in der jährlichen Abrechnung auf in den Strom, den der Kunde direkt vom Lieferanten bekommen hat und in den Strom, den der Kunde von der EEG bekommen hat. Auf den Strom von der EEG werden dann reduzierte Netzentgelte berechnet und nicht wie auf den anderen Strom vom Lieferanten das vollständige Netzentgelt. 

Bei den Steuern ist es so, dass die Gebrauchsabgabe bei EEGs auf den gesamten Strom (Lieferant und EEG) und die Elektrizitätsabgabe aber nur auf den vom Lieferanten bekommenen Strom gerechnet wird. 

LG 

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