|
|
||
Ja im Einreichplan kann es ja ruhig sein, aber das sieht doch kein EVU! Das muss der Elektriker abklären mit dem EVU ob der dort sein darf. |
||
|
||
In welchem Bundesland bist du? Im Normalfall darfst du den Verteiler überall hinbauen jedoch gehört auf alle Fälle vorher mit dem EVU ausgemacht wohin sie diesen wollen! Du könntest eventuell noch versuchen ihnen schmackhaft zu machen einen Hausanschlußkasten an der Außenfassade zu machen, damit Fachkräfte im Falle eines Elektrounfalls sofort auch von außen abschalten könne. Das ein Verteiler nicht in einem Wohnraum sein darf ist dezidiert ein kompletter Blödsinn und es gibt auch dahingehend keine Vorschriften, er sollte jedoch Freizugeänglich in einem Tagelichthellen Raum sein welcher frei begehbar ist. Dies ist jedoch nur eine Empfehlung und keine Vorschrift. Wenn dieser im Keller ist ist's normal auch jeden egal. Aber wie gesagt probier das mit dem Hausanschlußkasten mal, hatte ich auch mal das Problem, haben diesen dann gemacht und der Verteiler durfte dort bleiben wo er war.
Aber bitte gib mir kurz bescheid von wo du kommst. :) LG Schreilechner Edi |
||
|
||
Wir bauen in OÖ. Ob unser damaliger Elektriker das abgeklärt hat? Kann ich mir nicht vorstellen, der sieht auch jetzt noch kein Problem und würd den Verteiler einfach einbauen wie geplant...aber gut, er hat ja schließlich auch kein Problem mit dem Energieversorger. Nun ja, wir haben nun morgen früh einen Vor-Ort-Termin und dann sehen wir weiter. Ja, natürlich war der Verteiler eingezeichnet, hab mir extra den Bescheid nochmal gelesen, von Stromgeschichten war überhaupt nicht die Rede im Baubescheid, zwei Seiten über Kanal und Wasser, aber Strom scheint die Gemeinde nichts anzugehen. |
||
|
||
Bei mir war es, Gottseidank in der Planungsphase schon so, dass die Energie Ried in OÖ einen Verteilerkasten in meinem HWR Raum nicht abnehmen wollte weil ein Waschmaschinenanschluss!!! vorhanden war.
Ich musste das Ding dann in das Vorhaus verpflanzen. Meine Frau konnte das Ding aber recht gut kaschieren. Lg |
||
|
||
Danke Leute für eure Beiträge!
Problem gelöst, wir bekommens als Sonderlösung mit zwei Auflagen genehmigt, erstens muß die Tür in den HWR nach außen aufgehen und zweitens müssen die Verteilertüren 180° öffenbar sein. Es ist doch immer besser, ein persönliches Gespräch mit den Zuständigen zu führen...jetzt bin ich froh und freu mich aufs Kabelziehen ![]() |
||
|
||
Aber sonst kann man echt jeden anraten wenn er neu baut soll der zuständige Elektriker das unbedingt vorher mit dem EVU abklären! Warum das viele nicht machen verstehe ich bis heute nicht. |
Spannend! Gab es da auch eine Begründung? Ich nehme an da sonst die "Fluchtrichtung" blockiert ist wenn der Verteiler offen ist? ||
|
||
Also mir war bis heute ned bewusst dass mir wer vorschreiben kann wo/wie ich meinen Verteilerkasten hinpflanzen muss. Für mich war alles mit Einreichplan erledigt... nachdem da eh jeder Pipifax geprüft wurde... |
||
|
||
Ich hätte das sofort gemacht, wenn ich gewußt hätte, das man das machen sollte...wenns einem aber niemand - auch der Elektriker nicht - sagt, woher soll man es wissen. Beim nächsten Haus weiß ich Bescheid ![]() |
Ja richtig
||
|
||
Tjo bei uns war es ähnlich auch in OÖ mit da Energie AG... nur dass einer gesagt hat, mir dürfen den Verteiler nicht in den Technikraum geben mit der Begründung "da steht ja a Pelletskessel da staubts in Verteiler!" (Anm. das Pelletslager befindet sich über dem TR und es ist kein Sacksilo drinn - Und Staub hab ich ned mehr im TR wie sonst überall)
Dem sein Chef wars wurscht der hat gsagt des passt so... letztendlich ist der Verteiler in einer Schläuse vorm HWR gelandet. |
||
|
||
Genau deshalb, hab ich das mit den 30% Frei lassen erwähnt - auch wenn es nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun hat. Wenn es einem niemand sagt, dann... kannst es nicht riechen :) back topix : freut mich dass es nun doch geklappt hat. Alles Gute für euch :) |
||
|
||
|
Das Baurecht kümmert sich bei der Bewilligung nicht um die Elektrosachen. Du reichts ja auch nur einen "Bauplan" ein und keinen Elektroplan. Im Baurecht sind auch nirgendwo Regelungen enthalöten, wo eine Stromzähler situiert werden darf und ein Verteiler udgl.Dem Baurecht genügt es, wenn zur Fertigstellung vom (autorisierten) Elektriker bestätigt wird, dass die Elektroinstallation bestimmten einschlägigen Regelungen entspricht.Und das angesprochene Problem ist ohnehin nur eines mit dem E-Versorgungsunternehmen.