« E-Auto  |

Doppelförderung Deutschland/ Österreich

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2  > 
  •  r3try
  •   Silber-Award
2.7. - 29.8.2023
27 Antworten | 10 Autoren 27
8
35
Hi zusammen,
letztes Jahr gab es ja die Möglichkeit Vorführwägen aus Deutschland (6-12 Monate) sowohl in Deutschland als auch in Österreich fördern zu lassen.
Weiß jemand ob das immer noch gleich funktioniert?
Oder was ist aktuell die wirtschaftlich interessanteste Möglichkeit ein E-Auto anzuschaffen?

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]
die Haltefrist von 12 Monaten gilt erst ab 1.1.2023. Das heißt, Vorführer mit Erstzulassung Ende 2022 wurden noch vom Autohaus nach Regeln 2022 zugelassen und wenn BAFA gezogen wurde, ist die Haltefrist in D jetzt auch vorbei. Das ist für dich als Käufer aber Banane, da zählt nur dein Endpreis.
Ich hab letzte Woche den Kaufvertrag für einen iX1 (Vorführer 12/2022) in D unterschrieben und kann nächste Woche abholen). All zu lange warten solltest du nicht, der Fördertopf in A leert sich schnell (siehe mein Thread zum Thema).
Und weil ich es schon gefragt hatte, auf der Rechnung muss der E-Mobilitätsbonus in von mind. 2000,-€ netto Abzug ausgewiesen sein und der Zusatztext muss drauf stehen, wenn man in A noch eine Förderung bekommen möchte.
Unter mobile . de gibt es jetzt eine Menge Tageszulassungen von ix1 und i4 35. Die sind preislich 20% unter Liste.
 
;
  Gesamten Beitrag im Thread anzeigen  
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
2.7.2023  (#1)
Ja. 
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/EMob_2023/faq_emob_private_2023.pdf#page7


2023/20230702431198.jpg
Für mich ists das klassische Restwertleasing als Firma. Kein Sachbezug. Aliquote Umsatzsteuer usw. 

2
  •  r3try
  •   Silber-Award
3.7.2023  (#2)
Danke Gemeinderat!
Da ich weder selbständig bin noch einen Firmenwagen habe, bleibt mir dann wohl als beste Option der Import eines Vorführers aus Deutschland...


1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
3.7.2023  (#3)
Import eines Vorführers aus Deutschland.
mit ausgewiesenem E-Mobilitätsbonus und dem Text auf der Rechnung, Fahrzeug darf kein Re-Import sein - nur auf den Händler zugelassen gewesen sein (am besten also Tageszulassungen / Vorführer / Jungwagen) bzw. eben Fahrzeuge, wo der Händler die staatliche Umweltprämie schon gezogen hat.

Dann Eigenimport nach AT AT [Außentemperatur], nochmal Bundesförderung kassieren - fertig.

Alles zulässig, wenn auch mit etwas Aufwand verbunden.


1


  •  ricer
  •   Gold-Award
3.7.2023  (#4)
Meiner Meinung nach wurde diese Lücke geschlossen. 

Die Haltefrist bei der BAFA wurde auf von 6 auf 12 Monate verlängert. 
Für die Förderung in Österreich darf die Erstzulassung aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen... 

4
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
4.7.2023  (#5)
die Haltefrist von 12 Monaten gilt erst ab 1.1.2023. Das heißt, Vorführer mit Erstzulassung Ende 2022 wurden noch vom Autohaus nach Regeln 2022 zugelassen und wenn BAFA gezogen wurde, ist die Haltefrist in D jetzt auch vorbei. Das ist für dich als Käufer aber Banane, da zählt nur dein Endpreis.
Ich hab letzte Woche den Kaufvertrag für einen iX1 (Vorführer 12/2022) in D unterschrieben und kann nächste Woche abholen). All zu lange warten solltest du nicht, der Fördertopf in A leert sich schnell (siehe mein Thread zum Thema).
Und weil ich es schon gefragt hatte, auf der Rechnung muss der E-Mobilitätsbonus in von mind. 2000,-€ netto Abzug ausgewiesen sein und der Zusatztext muss drauf stehen, wenn man in A noch eine Förderung bekommen möchte.
Unter mobile . de gibt es jetzt eine Menge Tageszulassungen von ix1 und i4 35. Die sind preislich 20% unter Liste.
 

5
  •  Didi1983
  •   Bronze-Award
4.7.2023  (#6)
Klingt interessant! 
Wo finde ich den Zusatztext? Der muß dann auf der Rechnung stehen?  Danke! 

1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
4.7.2023  (#7)
Den Text findest du hier:
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/uebergeordnete_dokumente/infotext_emobilitaetsbonusanteil_2023.pdf
Der muss auf der Rechnung stehen UND der Importeursanteil (Händleranteil) vom E-Mobilitätsbonus muss in Abzug gebracht worden sein. 
Ob der das nur so abzieht oder erst den Kaufpreis erhöht und das dann abzieht ist egal - er muss ausgewiesen / abgezogen worden sein!


1
  •  hocci
24.8.2023  (#8)
Grüß euch!
Bin zwar neu hier im Forum angemeldet, lese aber sehr viel mit.
Habe die Doppelförderung jetzt mehrfach verinnerlicht, dennoch hätte ich ein paar Fragen an Import Experten bzw. Doppelförderungsexperten

Es geht um einen Import eines Skoda Enyaq aus Deutschland
- Die Bafa wurde lt. Händler am 28.12.2022 gezogen bzw. angemeldet  => fällt somit in den Zeitrahmen wie oben geschrieben und wäre Doppelförderungswürdig (??)
- Das KFZ selber hat ca. 500 km und fällt lt. NoVa unter Neuwagen:
Damit wäre ja die Umsatzsteuer für das KFZ nicht in DE zu entrichten, sondern mit 20% in AT AT [Außentemperatur]

Wissen dies die Händler in DE, wenn ich denen nur den Netto Preis zahle?
Muss die Rechnung speziell ausgefertigt werden bzw. muss die deutsche MwSt trotzdem ausgewiesen werden?

Fahrzeugpreis inkl. 19% MwSt = 33.690 €
Das heißt ich bezahle dem Händler 28.310 € und lasse ihn 30.310 € (minus 2.000 € E-Mobilitätsbonus + Text lt. oben angeführten Link) auf die Rechnung schreiben

Könnt ihr mir hier mit Antworten helfen?



1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
25.8.2023  (#9)
Rechnungslegung genau wie du geschrieben hast, der oben genannte Text muss rein und der 2000€ Abzug muss eben richtig benannt werden.
Bei meinem BMW Händler hat das Programm zur Angebots-/ Rechnungserstellung von allein erkannt, dass kleiner als 6000km als Neuwagen netto zu behandeln wäre (älter als 6 Monate).
Ich hab dann vorgeschlagen die Laufleistung auf mehr als 6000km auf dem Papier anzuheben, weil einfacher für beide Seiten. So haben wir das auch gemacht. Kontrollieren tut das keiner. Bei mir waren das aber auch weniger als 500km.
Ablauf ist sonst auf den webseiten vom Finanzamt erklärt, musst du mal suchen.


1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
25.8.2023  (#10)
klingt ja günstig, dein enyaq, ist aber sicher die kleine Batterie?

1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
25.8.2023  (#11)
und noch etwas, verlass dich nicht drauf, dass du die Förderung bekommst. Der Fördertopf reicht sicher nicht bis zum Jahresende und bis zur Auszahlung können schon mal 3 Monate vergehen. Siehe https://www.energiesparhaus.at/forum-e-mobilitaetsfoerderung-aktuelle-hoehe-foerdertopf-wo-steht-der/73823

1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
25.8.2023  (#12)

zitat..
alpenzell schrieb:

und noch etwas, verlass dich nicht drauf, dass du die Förderung bekommst. Der Fördertopf reicht sicher nicht bis zum Jahresende und bis zur Auszahlung können schon mal 3 Monate vergehen. Siehe https://www.energiesparhaus.at/forum-e-mobilitaetsfoerderung-aktuelle-hoehe-foerdertopf-wo-steht-der/73823

Sobald man sich registriert, ist doch der Förderbetrag für einen reserviert.


1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
25.8.2023  (#13)
Ja 36 Wochen reserviert, ab Registrierung :)

1
  •  hocci
26.8.2023  (#14)
Danke für die Antworten :)

zitat..
alpenzell schrieb: klingt ja günstig, dein enyaq, ist aber sicher die kleine Batterie?

Ja, ist ein Skoda Enyaq iV60
War aber, so wie es aktuell aussieht, ein Glücksfund

Das einzige ist, dass der Händler nicht so erfahren ist im Export ... in dem Fall mit dem organisieren von deutschen Kurzzeitkennzeichen :)




1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
26.8.2023  (#15)

zitat..
Zwosti schrieb: Sobald man sich registriert, ist doch der Förderbetrag für einen reserviert.

na wenn das so ist, sollte ich mein Geld ja bekommen. Danke für die Info


1
  •  micsch
26.8.2023  (#16)
Ich habe jetzt bei einem Fiat 500e zugeschlagen und kann ihn hoffentlich am Di abholen. 
War bei mir ein längeres hin und her mit mehreren Händlern bis ich einen gefunden habe der die 2000 Euro und auch den Text auf die Rechnung tut. 
Der 500e hat keine Kilometer oben und ich habe die deutsche Mwst. gezahlt und ich sollte nach bezahlen in Österreich die Deutsche wieder zurück bekommen. 
Am Montag habe ich den Termin beim Finanzamt und danach melde ich ihn gleich an. Somit hole ich ihn mit meinen Kenzeichen ab. 


1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.8.2023  (#17)
ja MwSt als Sicherheitsleistung. Ist ganz normal.
Wenn du die MwSt dann in AT AT [Außentemperatur] gezahlt hast - bar vor Ort und NoVa 2 Formular - kriegst sie vom Deutschen Händler retour. 


1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
26.8.2023  (#18)
ja das BAR finde ich abartig, muss man aber wissen, sonst funktioniert es nicht.
Die Auswahl in D ist einfach viel größer, das ist für mich das Hauptargument. Natürlich auch weil es günstiger ist. Das es die Möglichkeit gibt, diese Autos noch in A zu fördern ist das Sahnehäubchen.

1
  •  micsch
26.8.2023  (#19)
Ja, Auswahl und Preis ist um einiges besser, gerade beim Fiat 500e mit kleinem Akku. Der wird in D ab 18k angeboten. Zum Glück habe ich das mit Bar gewusst, sind ja doch über 3000 Euro. Die über 400km Heimreise mit dem 500e mit 22kWh Akku wird sicher auch spannend und langwierig. Bin gespannt wie es wird. Danke für die Beiträge hier, erst dadurch bin ich wieder auf das Thema aufmerksam geworden.

1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.8.2023  (#20)
22 kWh Akku? Naja deine 150 km holst da schon raus im Sommer / Herbst mit 105 / 110 km/h denke ich. Wie eine alte ZOE halt.
Dann wirst halt 2x laden :) das geht schon. 
Ich denke nach 6-8 Std. hast es schon gemeistert.


1
  •  micsch
26.8.2023  (#21)
Plane 4 Stops, habe es mal mit ABRP geplant. In Deutschland 3 mal an einem Tesla Superchager (sollte am zuverlässigsten sein) und in Österreich an einer SMATRICS. So kann ich wohl auch eine gute Geschwindigkeit auf der Autobahn fahren. 
Ersten Stop plane ich nach guten 70km, um mal zu sehen ob alles funktioniert. Alle Ladeststionen sind direkt neben der AB, somit hält es sich zeitlich in Grenzen. 
ABRP sagt 6:05, davon 1:07 Ladezeit. 
Danach ist er für den Arbeitsweg von 10km in eine Richtung da, somit sollte der kleine Akku auch ausreichend sein. 


1
 1  2  > 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next