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Dem Alter entsprechend......

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  •  frankie
7.5. - 9.5.2009
4 Antworten 4
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Liebe Forums-Teilnehmer!
Wie Sie wissen, heißt es im Energieausweisvorlage-Gesetz, dass eine der Art und dem Alter des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz vereinbart wird, wenn beim Verkauf eines Hauses kein Energieausweis vorliegt. Meine Frage ist: was bedeutet das bei einem Haus aus dem dreißiger bzw. fünfziger Jahren, das z.B. keine Dachisolierung hat. Das war damals wahrscheinlich normal - ist es also jetzt "dem Alter des Gebäudes entsprechend" oder nicht?
Ich wäre für eure Meinungen sehr dankbar!

  •  Reinhard
7.5.2009  (#1)
natürlich - ist eh dem alter entsprechend, aber halt trotzdem nix wert emoji) ...
also, die häuser aus den 50er jahren, die ich gesehen habe, sind schwer renovierungsbedürftig ... im prinzip bleibt ja nur der grundwert; und wenn das haus auch noch ein bissl windschief ist, kannst auch gleich die entsorgungskosten berücksichtigen ...
über energieausweise bzw. -effizienz bei einem so alten haus zu diskutieren ist wohl wertlos ... entweder wirds saniert, dann kann ich den energieausweis um euro 400,00 gleich mitmachen ... und wenns nicht saniert wird, dann ist es eh fast nix wert ... es sei denn, die lage ist so außergewöhnlich toll ...


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  •  creator
9.5.2009  (#2)
was ich von dem gesetz und seiner umsetzung halte, hab' ich eh schon mal gepostet: nicht viel, um es höflich auszudrücken. der gesetzgeber ist schlicht an der realität gescheitert. das ist, als würde man den wert eines oldtimers an den abgaswerten und der zahl der airbags messen wollen - übrigens hat das parlament auch noch keinen energieausweis... möchte nicht behaupten, es ist nix wert und nur die lage zählt.

aber konkret: da das gesetz praktischerweise auch gleich anführt, was gilt, wenn es nicht befolgt wird, ist die lösung so simpel wie unbefriedigend: was "alersentsprechend" ist, sagt im prozessweg (im wohl schadenersatzprozess) der gerichtliche sachverständige. wenn die erstgerichte als tatsacheninstanz lustig sind, gibt's nicht nur einen, sondern viele sachverständige. im instanzenzug erklärt dann evtl. die zweitinstanz, was die erstinstanz noch zu prüfen gehabt hätte usw. ...
de facto ist es wohl eher die große entschuldigungsklausel für alle, denen der energieausweis wurscht ist - denn die beweispflicht, dass etwas "nicht altersentsprechend" ist, liegt samt prozesskostenrisiko beim kläger...



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  •  frankie
9.5.2009  (#3)
Vielen Dank - an Reinhard und creator für die interessanten Antworten!!

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  •  oldtimersammler
9.5.2009  (#4)
Energiesausweis Sinnhaftigkeit - Der Vergleich mit dem Oldtimern ist gar nichzt so schlecht.
Meine Oldtimer werden auch nicht nach dem CO Wert oder den Bremswerten auf ihren Wert berechnet.
Engergieausweis mag ja in manchen Fällen recht sinnvoll sein in anderen absolut sinnlos.
Was mich stört, es wird stur ein Gesetz beschloßen egal obs Sinn macht oder nicht.
Ich hab für meinen Rohbau wie jeder andere 400 Euro für den Energieausweis bezahlt,als der Vorbesizer zu bauen begann war Energieausweis noch kein Thema.
Die Wohnbauförderung konnte ich 1:1 übernehmen egal welche Energiekennzahl egal ob ich VWS mache,was ich natürlich tu,-oder nicht.
In dem Fall hat der Energieausweis absolut keinen Sinn ausser daß ich für nichts 400Euro bezahlen muß.
Wenn ich eine Villa aus dem 19.Jahrhundert kaufe ist mir auch klar daß da nichts isoliert ist und die Heizung veraltet ist,trotzdem muß ein Energieausweis ausgestellt werden.
Wozu?
Weils wieder eine Einnahmequelle ist die die Wirtschaft belebt.
Wenn ich ein altes verfallenes Bastlerhaus besichtige werde ich wohl als letztes nach dem Energieausweis fragen.
Trotzdem muß einer berechnet werden,der Architekt oder Baumeister freut sich.


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