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Bei uns sind's auch 2 Wochen bis zur bauverhandlung und dann 2 Wochen bis Baubescheid(stmk Stadt). Wie gesagt. Prinzipiell. Wenn man dann einmal alles hat was erwünscht ist aber das wird nicht gleich verraten. Wäre ja langweilig. |
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§73 AVG 4. Abschnitt: Entscheidungspflicht § 73. (1) Die Behörden sind verpflichtet, wenn in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, über Anträge von Parteien (§ 8) und Berufungen ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen den Bescheid zu erlassen. Sofern sich in verbundenen Verfahren (§ 39 Abs. 2a) aus den anzuwendenden Rechtsvorschriften unterschiedliche Entscheidungsfristen ergeben, ist die zuletzt ablaufende maßgeblich. (2) Wird der Bescheid nicht innerhalb der Entscheidungsfrist erlassen, so geht auf schriftlichen Antrag der Partei die Zuständigkeit zur Entscheidung auf die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, wenn aber gegen den Bescheid Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden könnte, auf diesen über (Devolutionsantrag). Der Devolutionsantrag ist bei der Oberbehörde (beim unabhängigen Verwaltungssenat) einzubringen. Er ist abzuweisen, wenn die Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist. (3) Für die Oberbehörde (den unabhängigen Verwaltungssenat) beginnt die Entscheidungsfrist mit dem Tag des Einlangens des Devolutionsantrages zu laufen. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnorme8 Es gilt halt noch zu klären, ob nach euren Bundesland eigenen Bauvorschriften eine schnellerer Entscheidungpflicht gegeben ist. |
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Das mit der entscheidungsfrist ist etwas schwierig weil die gilt erst wenn alle Unterlagen vollständig da sind. Und die Behörde entscheidet wann das der fall ist. Sobald sie neue Dinge fordern beginnt die Frist von vorne. Eine sehr willkürliche Sache also. |
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Wenn die Unterlagen unvollständig sind, darf man eines nicht außer Acht lassen: man hat sich zur Planung und Berechnung eines Projektes gewerberechtlich befugter Professionisten zu bedienen. Deren Pflicht (und Beruf) ist es auch, das Gesetz zu kennen. In jeder Bauordnung ist sehr detailliert ausgeführt, was in den Projektsunterlagen enthalten sein muss. Warum spricht hier keiner drüber, dass nur wenige dieser Professionisten vollständige, gesetzeskonforme Projektsunterlagen zustande bringen?? Bei einem guten Planer kann es nur noch im Einzelfall um irgendeine einzelne kleine Detailergänzung einer Darstellung oder Berechnung gehen. Die müsste dann umgehend nachreichbar sein und los geht´s mit der Entscheidungsfrist. Noch was zur Entscheidungspflicht der Behörde: Der Verbesserungsauftrag nach § 13 Abs. 3 AVG muss schriftlich und mit exakter Fristsetzung ergehen und nicht - wie so oft - mündlich. Weiters hat die Behörde die Verbesserung der Unterlagen "unverzüglich" einzufordern. Macht das die Behörde nicht, dann stellt sich die Frage, ob nicht ein "überwiegendes Verschulden" bei der Behörde liegt (und daher ein Devolutionsantrag gerechtfertigt ist - siehe obiges Zitat von § 73 AVG von Fr4gg3l) |
Grundsätzlich ja. Es entscheidet immer eine Behörde, wer sonst?? Aber: Grundlage für die Entscheidung ist immer ein Gesetz. Was dort nicht steht, darf von der Behörde auch nicht verlangt werden. Und sollte mal von der Behörde übers Ziel geschossen werden (d.h. etwas ungesetzlich verlangt werden), dann muss man sich halt wehren (Rechtsmittel) - is halt in einem Rechtsstaat so...
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http://steiermark.orf.at/news/stories/2558475/
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=1764869&conid=607085 No comment. |
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Salzburg nicht anders - ich hab jetzt nach 4 Monaten und viel Nachlaufen endlich den Termin für die Bauverhandlung.
Problem war, dass der Akt durch mehrere Abteilungen musste, auf einem Tisch lag der Akt 6 Wochen, weil er 3 Wochen auf Kur war. Als wir ihn dann mal erreicht haben meinte er, sind noch 5 Anträge vor uns, aber vor nächster Woche brauchen uns nicht melden... |
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8 Monate wie bei uns sind aber schon hart..... |
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NÖ / Groß Enzersdorf.
30.10.2012 Eingereicht 14.11.2012 Bauverhandlung jetzt warten wir :) Liebe Grüße, Chris |
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Ich hab hier jetzt etwas mitgelesen und wollte auch was zu den Bauverhandlungen fragen.
Beim Grundstückskauf hat es geheißen das es keine Bauverhandlung gibt das ganze nach einreichen daher sehr schnell geht. Ich bräuchte nur die Unterschrift der Nachbarn(2 Nachbarn, Grundstücksverkäufer, Gemeinde), damit zur Gemeinde gehen und die genehmigen den Plan dann ohne Bauverahndlung. Stimmt das so? Besten Dank im Vorraus. mfg Christian |
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Hi. Chris- genial. Dann würd ich schon einziehen wenn's bei uns so gelaufen wäre. Toll. Chri- hängt davon ab wo du wohnst (baugesetz) und wie deine Nachbarn so sind. Bei mir in graz ist's ja extrem. |
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Also ich wohne in der Steiermark im Bezirk Bruck, und das es keine Bauverhandlung gibt das hat mir der Grundstücksbesitzer gesagt, und ich hoffe halt das es stimmt, weils sonst mit April knapp wird als Baubeginn da der Einreichplan noch nicht fertig ist leider.
mfg Christian |
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.Hab grade nachgeschaut: Persönlich eingereicht am 19. Juli, Baugenehmigung persönlich abgeholt am 14. August. Aussage des Bürgermeisters: "Tut mir leid, dass es so lange gedauert hat, eigentlich war die Genehmigung nämlich schon nach 2 Wochen erteilt - aber der zuständige Mitarbeiter hat leider vergessen euch zu informieren...." ![]() Gruss, mikee |
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28.11.2012 Bescheid bekommen Liebe Güße, Chris |
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Super. Wir kommen grad ins 9. Monat ![]() |