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Salzburg - Weil es mich interessiert hab ich auch grad gestern mal nachgelesen ob dazu was im Gesetz steht. Wenn ich das BauPG für Salzburg richtig interpretiere muss spätstens 3 Monate nach Vorliegen aller Unterlagen eine Entscheidung gefällt werden.
Was sagt die Baubehörde warum es so lange dauert? |
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also bei uns steiermark - kleines dorf hat keine 2 wochen gedauert. bei der bauverhandlung war eh die begutachtende architektin dabei und sie hat eh gleich alles angemerkt. im eigentlichen hätte ich vermutlich den bescheid gleich mitnehmen können! |
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3 Wochenvon der Einreichung bis zur Zustellung des Baubescheides.
Wir haben den Termin der nächsten Bauverhandlung aber gewusst und so eingereicht, dass die Begutachtungszeit für die Nachbarn (2 Wochen) genau eingehalten wurde. Der Bescheid wurde dann bereits in unserem Beisein bei der Bauverhandlung geschrieben und am nächsten Tag unterfertigt zugesandt - Zustellung 2 Tage nach Bauverhandlung. Wir bauen aber in einer kleinen 1700 Einwohner Gemeinde (auch Steiermark), da geht soetwas sicher schneller. Aber 5 Monate finde ich schon heftig. ![]() |
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Gute Idee mit dem Gesetz. Ich kann jetzt nicht ins Detail gehen aber bei uns wurden noch Sachen nachgefordert und das im mehrwöchigen Abstand. Wie es einem dabei geht muss ich euch nicht erklären. |
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Sagt. Warum stehen bei mir unter ip Adresse Kommentare die ich nicht verfasst habe? |
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IP-Adresse - weil du vermutlich beim gleichen Betreiber bist wie ein anderer und die IPs abwechselnd vergeben werden. |
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hallo - wir sind in NÖ und in unserer Stadt liegen die Einreichpläne für 14 Tage zur Einsicht für die Nachbarn auf, und am nächsten Tag dürften wir schon beginnen, dh in summe ca. 3 Wochen (weil ja zuerst der Bausachverständinge drüber schaut und die Verständignungen verschickt werden) bei uns. |
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Bei uns war die Bauverhandlung 3 Wochen nach - Abgabe der Einreichpläne. NÖ - Bezirk Korneuburg. |
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... Nur zur Vollständigkeit: Mit dem Bau darf man beginnen, wenn man einen Baubewilligungsbescheid zugestellt bekommen hat und dieser rechtskräftig ist. Die Bauverhandlung ist da nicht von Bedeutung. Jedenfalls in NÖ gibts im Baurecht nur schriftliche Bescheide und keine mündlichen... |
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Richtig Karl10. - Wir gaben die Einreichpläne ab. 3 Wochen später war die Bauverhandlung. Da gab's dann die Niederschrift der Bauverhandlung. Dann - nochmals ca. 3 Wochen später gab es erst den Baubescheid. Es gibt scheinbar diese "Bedenkzeit", denn wenn der Nachbar den Plan bei der Bauverhandlung zum ersten Mal sieht, wäre es ein Witz, wenn unmittelbar danach der Bagger anrollt. |
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Hat der Nachbar bei der Bauverhandlung keinen Einwand erhoben, dann bekommt dieser gar keinen Bescheid. Mit einem eigenen Rechtsmittelverzicht ist es sogar möglich, dass man tatsächlich mit der Zustellung des Bescheides sofort mit dem Bau beginnen darf. Für all das sind jedoch immer ganz bestimmte Formvorschriften genausetens zu erfüllen. Daher Vorsicht mit eher unpräzisen, schnell geschribenen Infos..... |
Tut leid, muss ich widersprechen: es gibt keine "Bedenkzeit". Der Nachbar hat spätestens bei der Bauverhandlung allfällige Bedenken und Einwände zu äußern. Das hat nichts damit zu tun, wann der Bescheid ausgestellt wird/werden kann. Wenn die Gemeinde schnell genug arbeitet, ist es durchaus möglich, dass der Bescheid bereits am Tag nach der BAuverhandlung zugestellt wird. Auf die Rechtskraft muss man dann mit dem Baubeginn noch warten.
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Bedenkzeit dient ja dazu, eventuell Rechtsmittel einzulegen. - Der Baubescheid ergeht ja auch an den Bauführer und die Anrainer.
So easy cheesy ist das nicht, dass der Nachbar am Grund, wenn er den Plan vielleicht das erste mal sieht, alle Bedenken kundmachen muss. |
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.... Wie schon gesagt, da muss man schon präzise sein: Zuerst gibts den Bescheid und von da weg lauft die Rechtsmittelfrist - du hast es umgekehrt geschrieben... Und weiters: ein Nachbar der keinen Einwand erhebt, bekommt gar keinen Becheid zugestellt, daher gibts für den auch keine Rechtsmittelfrist Übrigens: ich rede hier nur von NÖ |
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>karl: Sorry, des is a Bledsinn! - Keiner unserer Nachbarn hat einen Einwand erhoben. Der Baubescheid erging nochmals an Bauführer und alle Anrainer. Samt der Rechtsmittelbelehrung für alle am Bescheid angeführten Personen.
Aber in einem Punkt hast Recht. Zu bauen sollte man erst dann beginnen, wenn die Frist zur Einbringung von Rechtsmittel endet. |
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Ergo: Ich fasse nochmals meine Erfahrung zusammen (NÖ): - Einreichpläne bei Gemeinde abgegeben.
3 Wochen später: Bauverhandlung 3 Wochen später: Baubescheid 2 Wochen später: Ende der Einspruchsfrist für die Nachbarn. |
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.war da zu schnell und hab den Beitrag gar nicht ganz gesehen, daher noch eine Ergänzung:
der Bauführer bekommt den Bescheid nicht als Partei zugestellt, sondern nur zur Info, damit er weiß was, wem und wie genehmigt wurde. Er kann dagegen nicht berufen und hat daher kein Rechtsmittel. Dass der Nachbar spätestens bei der Bauverhandlung seine Einwendungen (oder auch Zustimmung) kundtun muss, ist Gesetz, und zwar AVG und gilt in ganz Österreich und nahezu in allen Verwaltungsverfahren. Zum Informieren steht dem Nachbarn nur die Zeit zwischen Ladung und Verhandlung zu (die muss daher je nach Einzelfall entsprechend bemessen werden) |
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Naja, der Bauführer wird wohl kaum Interesse haben, - seinen eigenen Plan zu beeinspruchen. Und der Bauherr wohl auch nicht. ![]() |
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.da sind wir jetzt mit den Beiträgen zu schnell hintereinander.....
ich streite nicht ab, dass das bei dir so war, ist aber rechtlich absolut falsch, was da einige Gemeinden noch immer machen. Seit der Bauordnung 1996 ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Nachbar, der bei der Verhandlung keinen Einwand erhebt, seine Parteistellung verliert. Dies bedeutet in der Folge, dass er auch keinen Bescheid zugestellt bekommen soll (er ist zu diesem Zeitpunkt ja nicht mehr Partei). Das war ganz klare Absicht des Gesetzgebers bei der BAuordnung 1996. Ich weiß, dass es viele Gemeinden trotzdem noch immer wie früher tun und glauben, sie machen was Gutes. Hab folgendes mehrfach erlebt: Nachbar erhebt keinen Einwand bei der BV Gemeinde stellt ihm trotzdem Bescheid zu NAchbar überlegt sichs und macht Berufung Baubehörde II. Instanz muss Berufung als unzulässig zurückweisen, weil er gar keine Partei mehr ist.......auf diese Weise füllt man die Aktenordner und beschäftigt die Behörden (um unser aller Geld) Du hast aber recht: es wird oft so gemacht (allerdings ist es falsch) Mein Ziel hier im Forum ist es darüber aufzuklären, was und wie es gesetzlich und formal richtig wäre..... |
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wird man selber eigentlich auch verständigt - oder werden mal nur die Nachbarn zur Einsichtnahme angeschrieben?
Klar, wenn es eine BV gibt, dann werden alle angeschrieben, aber wie lange dauert das bis so ein Termin gesetzt wird? |
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Abgabe: 23.12.
Erhalt des Baubescheids: Anfang Februar |
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Bei uns sind's auch 2 Wochen bis zur bauverhandlung und dann 2 Wochen bis Baubescheid(stmk Stadt). Wie gesagt. Prinzipiell. Wenn man dann einmal alles hat was erwünscht ist aber das wird nicht gleich verraten. Wäre ja langweilig. |