wir wollten ein Carport auf unseren Stellplatz stellen, wurden aber von der MA37 aufmerksam gemacht, dass nur 1/3 des Grundes bebaut werden darf. Wir wohnen in einem Reihenhaus....Platz ist da eher begrenzt. Wenn ich meinen Plan richtig verstehe, nehmen die 3 Reihenhäuser genau 1/3 des Grundes ein :( Auf die Frage, ob man Ausnahmen beantragen kann, kam ein sofortiges Nein.
Hat jemand von euch eine Idee, was man sonst machen könnte? Erfahrungen mit einer Pergola? Oder kann man sich das schenken, da diese kaum vor Regen/Schnee schützt?
LG
Gibt es brauchbare Hersteller oder sollte man direkt mit einem Schreiner/Zimmer in Kontakt treten? Wenn ich kein "fixes" Dach raufgeben würde, und einfach eine Folie auf diversen Pfosten wäre es vll. sogar ohne Einreichung zum Realisieren :)
hahaha sieht von vorne keiner, was ist mit den Luftbildern die regelmäßig gemacht werden? vür die Baordnung, das Baumschutzgesetz, sogar 3 D damit sie die Höhe bestimmen können.
Das heisst konkret: Falls im Bebauungsplan noch eine zusätzliche Einschränkung der bebaubaren Fläche existiert (zB nur 25% bebaubar, wie zB bei mir), dann zählt eine Garage (oder Carport) in der Abstandsfläche NICHT zu der eingeschränkten bebaubaren Fläche.
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P.S. seit der letzten tollen Novelle der Wr. BO gilt das auch nicht mehr