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Blow Door Test

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  •  wis
28.3. - 29.3.2006
3 Antworten 3
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Griaß Eich!

Nun, irgendwie war ich bisher der Meinung, dass ein Blow-Door Test bei der Berücksichtigung der Wohraumlüftungsanlage in der Wohnbauförderung pflicht ist. Nun scheint das aber nicht zu sein, da auf der Vorberechnung für den Energieausweis explizit ein Wert für n50=1,5 und n50=1 aufgeführt ist.

Nun, ist der nun Pflicht in Niederösterreich, oder bin ich da einem Irrtum erlegen.

Machen werden wir ihn sowieso, um einen Qualitätsnachwis zu haben.

  •  M H
28.3.2006  (#1)
Bessere EKZ - Pflicht ist der BDT nicht, wenn man jedoch einen Wert <1,0 in NÖ vorlegt, dann wird der berechnete Lüftungsverlust durch Hausundichtigkeiten geringer und die EKZ somit höher.

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  •  wis
29.3.2006  (#2)
Danke - Also, da wir eine Energiekennzahl von 29 haben, und mit einem BDT-Wert von < 1 eine EKZ von 26 erreichen würden, werden wir zwar einen BDT machen, aber nicht in die Förderung einfließen lassen.

¶Danke!

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  •  M H
29.3.2006  (#3)
Warum nicht? - Hast du Angst das dein BDT nicht <1,0 wird?

¶Lt. Norm ist vorgeschrieben für normale Häuser n50<=3.0, bei KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] <=1.5, bei Passivhäusern <=0.8 .
Da gibts nun die Schwierigkeit, das die Norm bei KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] 1.5 sagt, der Haushersteller sich möglicherweise darauf beruft, NÖ für die Förderung jedoch 1.0 sehen will. Deshalb mit dem Haushersteller vorher einen garantierten Wert schriftlich ausmachen.
Undicht sind aller Häuser mehr oder weniger, nur die ISS hat 0.0 im Vertrag stehen emoji

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