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Betreibsgebäude mit Wintergartenanbau

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  •  Sledge1000
21.5. - 23.5.2017
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo!
Hätte hier einige Fragen zu einem an mein Grundstück „Bezeichnung A“ (Grünland/Landw. Genutzte Widmung) angrenzendes Grundstück B „ehemiger Weingarten“ auf dem ein Betriebsgebäude mit Heurigenbetrieb gebaut wird!

Die Gebäudeseite von Grundstück B befindet sich ca 5 Meter von der Grundgrenze zu A entfernt!
Jetzt will der Grundstückbesitzer B inmitten der Bauarbeiten einen Anbau an meine Grundstückgrenze A setzen!
Es soll ein Wintergarten für den Heurigenbetrieb ca 6x5 Meter mit 2 Fenster 2x1 Meter entlang der Grundgrenze zu A errichtet werden!

Alles wurde bis jetzt genehmigt! bis auf den jetzt geplanten Anbau.

Meine Fragen:

1: Darf ein Anbau/Wintergarten an die Grundstückgrenze gebaut werden?
Mir wurde gesagt, ein Nebengebäude darf an die Grundgrenze gebaut werden,
jedoch ist ein Wintergarten ja nicht wirklich ein Nebengebäude sondern in
diesem Fall ein Anbau.

2: Kann ich die Fenstereinbau vom Wintergarten der für Heurigenbetrieb
genutzt werden soll verbieten? Fühle mich von den fremden Heurigenbesuchern
im Wintergarten die in mein gepflegtes Stückchen Land starren, mir bei den
Arbeiten zusehen gestört!
3: Welche Rechte habe ich als Besitzer eines Gründlandgrundstücks? in Bezug auf die obigen Fragen.

Bis jetzt hat mir keine Stelle eine kongrete Anwort liefern können!
Von der Gemeinde bekomme ich keinerlei verwendenswerte INFOS!

Vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort geben!

mfg

  •  utes
  •   Gold-Award
21.5.2017  (#1)
welches Bundesland? die regeln sind wahrscheinlich nicht überall gleich

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  •  Sledge1000
21.5.2017  (#2)
Sorry, im Bundesland Niederösterreich!

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  •  utes
  •   Gold-Award
21.5.2017  (#3)
da kann dir dann sicher @Karl weiterhelfen wenn er das liest

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.5.2017  (#4)
Vorweg die Frage, ist das ein Gewerbebetrieb (Also ein sogenanntes "Heurigenrestaurant") und braucht das daher eine gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung? Oder ist es ein landwirtschaftlicher Buschenschank (ausschließlich Baubewilligung nach Bauordnung)??

Jedenfalls braucht dein NAchbar eine Bewilligung für die geplante Abänderung (Baubehörde und/oder Gewerbebehörde). Da sollte sich bei der Prüfung durch Behörde/Sachverständige herausstellen, dass das so nicht geht - auch ohne deinen Einspruch. Im Notfall musst du natürlich im Verfahren die entsprechenden Einwendungen erheben.

Im Übrigen: ein Wintergarten ist KEIN Nebengebäude! Falls ein Bauwich einzuhalten ist, kann ich dort den Wintergarten nicht unter dem Titel "Nebengebäude" unterbringen.
Ein Brandschutz an der Grundgrenze ist auch gegenüber der Widmungsart "Grünland-Landwirtschaft" einzuhalten.

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  •  Sledge1000
23.5.2017  (#5)
Hallo Karl10
Zu deinem ersten Absatz, es ist meines erachtens ein landwirtschaflicher Buschenschank mit kalten Speisen u. Getränken und einer Öffnungszeit von 3-4 x im Jahr für 14 Tage! Also würde er nur eine Baubewilliung nach Bauordnung brauchen.

Zum zweiten Absatz! Bewilligt muss es alles werden, deshalb informierte mich der Nachabar schon mal im Vorfeld, darum bin ich leider hier!
Was sollte sich bei einer Behörden- oder Sachverständigen Prüfung heraustellen ?
An was könnte das Bauvorhaben scheitern?
Welche tragenden Einwände könnte ich vorbringen damit die Notbremse gezogen wird?
Kann ich mich als Grünlandbesitzer gengen Grenzbebaung oder Fenster in mein Grundstück erfolgreich wehren?

Zum letzen Absatz! Bauwich ist dort keiner Vorhanden da es grünland ist wurde mir gesagt!
Mit dem Brandschutz an der Grenze, diesen wird der Nachbar nutzen um eine Brandschutzwand F90 für seinen Wintergarten zu nutzen. Er will in die selbige 2 Fenter der Brandschutzklasse F90 mit 2x1 Meter (sehr teuer laut meinen Recherchen)einbauen!

mfg
p.s.
Sorry bin auf dem Gebiet ein kompletter Laie und stehe total auf der Seife

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