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Betonierte Terrasse im hinteren Bauwich? [NÖ]

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  •  tomarse
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.12. - 17.12.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo zusammen,

ich habe bei der Vorbegutachtung unseres Einreichplanes noch die Rückmeldung bekommen, dass wir die (betonierte) Terrrasse so einzeichnen sollen, dass sie nicht in den hinteren Bauwich reicht.

Ist das denn nicht zulässig?

Die rote Linie stellt die hintere Bauflucht dar. Die Terrasse wäre bis 1,2m hinter die hintere Baufluchtlinie geplant und ist mehr oder weniger ebenerdig mit dem fertigen Gelände, und damit zwischen 10 und 40cm über Ursprungsgelände (da wir den Garten hinten auf Grund einer leichten Wannenlage aufschütten), falls das relevant sein sollte. Die Terrasse wird in etwa gleich hoch wie das Nachbargrundstück, das seitlich anschließt (im Bild links).


2025/20251216408633.jpg

Über Terrassen explizit kann ich in der Bauordnung nichts finden. Am ehesten würde ich das noch als bauliche Anlage einordnen, dann wäre es aber m.E. zulässig:

(5) Bauliche Anlagen, die nicht den Abs. 2 und 3 unterliegen, sind im Bauwich zulässig, wennBauliche Anlagen, die nicht den Absatz 2 und 3 unterliegen, sind im Bauwich zulässig, wenn
  • deren Höhe, gemessen vom Bezugsniveau, an keiner Stelle mehr als 3 m beträgt oder sie die ausreichende Belichtung der Hauptfenster zulässiger Gebäude auf Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigen

und
  • der Bebauungsplan dies nicht verbietet.

Quelle: NÖ BO 2014 §51 (5)

In unserem Bebauungsplan steht dazu nichts.

Danke!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.12.2025  (#1)
Worauf es hier ankommt ist, ob
- die Terrasse mit dem Hauptgebäude eine bauliche Verbindung aufweist oder
- eine eigenständige bauliche Anlage ist.
 Im ersten Fall wäre sie Teil des Hauptgebäudes und dieses dürfte dann nirgendwo in den Bauwich ragen.
Im zweiten Fall als eigenständige bauliche Anlage darfst du sie auch im Bauwich errichten. Die gesetzliche Grundlage dafür hast du eh schon selbst mit § 51 Abs. 5 gefunden.

Wenn also der zweite Fall bei dir zutrifft, dann liegt die Gemeinde falsch.....  

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  •  tomarse
17.12.2025  (#2)
Hallo Karl,

vielen Dank für deine wie immer umgehende und kompetente Hilfe. Bauliche Verbindung sollte, denke ich, keine da sein, das muss ich aber mit dem Baumeister abklären.

Liebe Grüße & Frohe Weihnachten!

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