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Bei Trennung Lebensgemeinschaft Partner auszahlen - Berechnungshilfe

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  •  Ratsuchende
9.8.2018
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen bei meiner Frage.

Ein nicht verheiratetes Paar kauft sich gemeinsam ein Haus, finanziert über ein Darlehen. Beide stehen im Kreditvertrag, beide stehen im Grundbuch.
Würde sich das Paar nun trennen und einvernehmlich zu dem Entschluss kommen, dass Partner A das Haus behält, müsste er Partner B auszahlen.
Aber wie wird das berechnet?

Angenommen die Darlehenshöhe betrug € 200.000,00. Zum Zeitpunkt der Trennung sind noch € 185.000,00 offen.
Wie berechnet man den Betrag, der an Partner B ausbezahlt werden muss?

Vielen Dank im Voraus!

  •  atma
  •   Gold-Award
9.8.2018  (#1)
ich persönlich würde einen makler um ein gutachten bitten - von beiden beauftragt, von beiden zu 50% bezahlt, keine verwandtschaft - den betrag dann durch 2 teilen und den kredit gegenrechnen. 

zb haus ist 300.000 EUR wert
185.000 eur kredit offen

--> jedem gehören 150.000 EUR vom haus und 92.500 EUR von den schulden

gegengerechnet: partner a gibt partner b 57.500 EUR und übernimmt dafür den kredit.

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  •  Ratsuchende
9.8.2018  (#2)
Super, vielen Dank für die tolle Erklärung!

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  •  Ratsuchende
9.8.2018  (#3)
Kann man in dem Fall dann auch den ausbezahlten Partner aus dem Grundbuch streichen lassen? Muss dafür nochmal was vom Notar aufgesetzt werden?

Wie siehts mit dem Bankkredit aus? Kann der bestehen bleiben, nur eben dass ein Partner rausgenommen wird oder muss der verbleibende Partner einen neuen Kreditvertrag machen?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.8.2018  (#4)

zitat..
Ratsuchende schrieb: Kann man in dem Fall dann auch den ausbezahlten Partner aus dem Grundbuch streichen lassen? Muss dafür nochmal was vom Notar aufgesetzt werden?


ja


zitat..
Ratsuchende schrieb: Wie siehts mit dem Bankkredit aus? Kann der bestehen bleiben, nur eben dass ein Partner rausgenommen wird oder muss der verbleibende Partner einen neuen Kreditvertrag machen?


Grundsätzlich ja, nur bedenke: der ausbezahlte Partner haftet mit allen Pflichten, falls dem im Haus bleibenden einfällt, die Rate nicht zu bezahlen, darf der Mitkreditnehmer einspringen. Also das würd ich unbedingt wollen, aus dem KV entlassen zu werden.

Wenn die Rate für einen nicht leistbar ist, wird das die Bank nicht gerne machen, eventuell einen weiteren Mitkreditnehmer verlangen.

Sollte die Ratenbedienbarkeit für den Verbleibenden kein Thema sein, wird die Entlassung aus dem KV kein Problem sein.

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  •  LiConsult
9.8.2018  (#5)
Der Fall ist im ABGB geregelt - Stichwort Schuldübernahme. Natürlich wird die finanzierende Bank ihre Einwilligung nur geben, wenn die Bonitätsprüfung des verbleibenden Schuldners darauf schließen lässt, dass er den dann höheren Kredit auch alleine bedienen kann. Zum bestehenden Kreditvertrag gibt es dann einen Zusatz - ein neuer Vertrag ist somit nicht zwingend erforderlich.

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