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Bauliche Bestimmungen für Praxisnutzung

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  •  green123
24.8. - 25.8.2025
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo, 

Wir möchten gerne unseren Keller umbauen, um einen Teil beruflich als Praxisraum zu nutzen. Unser Keller hat aber nur eine Raumhöhe von 2,30m. Wir waren wirklich schon sehr optimistisch, aber jetzt haben wir gelesen, dass es mindestens 2,60m sein müssen. In unseren Wohnräumen haben wir auch nirgends über 2,50m. 

Hat jemand Erfahrungen dazu? Finde im Internet kaum hilfreiches für Ausnahmen ect. Unser Haus wurde ca 1980 gebaut. 
Ich freue mich über hilfreiche Tipps und Erfahrungen. 🤗

  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
24.8.2025  (#1)
Hallo,

Bei Wohnräumen gibt es Ausnahmen vor allem bei älteren Gebäuden. War bei uns auch so.

LG

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
24.8.2025 14:41  (#2)
In der OIB steht das, aber aufpassen jedes Bundesland hat eigene Versionen (gibt also 10 verschiedene) in Nö heist sie gar Bautechnikverordnung, also ohne Bundesland wirds wie so oft schwierig.

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  •  green123
25.8.2025 6:23  (#3)
Hallo, danke. Ja wir sind aus NÖ. Da sind es laut Google 2,60m. Wo fragen wir da am besten nach? Gemeinde? 
Gibt scheinbar auch die Möglichkeit es als Besprechungsraum zu deklarieren. Da wären es sogar nur 2,10m. Behandlungsraum 1:1 Behandlung wäre scheinbar auch eine Ausnahme. Fragen über Fragen 🙈


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