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Bauland Agrargebiet

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  •  sedimagic
24.10. - 9.12.2016
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Ich werde mir diese Woche ein Grundstück in Matzendorf Hölles (NÖ) mit der Widmung Bauland Agrargebiet (BA-a) mit der Bauklasse 1 und 2 anschauen. Das Grundstück ist laut Verkäufer noch nicht aufgeschlossen. Bedeutet dies, dass noch die Aufschließungsabgabe an die Gemeinde zu bezahlen ist oder noch etwas anderes? Außerdem habe ich noch die Information erhalten, dass sich die Anschlüsse an der Grundstücksgrenze befinden. Welche Bedeutung hat das?

Der Verkäufer gibt als Verhandlungsbasis € 135/m2 an. Ich kenne mich mit den Preisen im Bauland Agrargebiet überhaupt nicht aus. Ich habe die Information, dass die Baugründe im Wohngebiet dort in etwa €80-€110 Pro m2 kosten. Kann man diesen Wert in etwa auch für Bauland Agrargebiet annehmen?

Wir wollen dort ein Einfamilienhaus bauen. Tiere möchten wir keine halten. Wir haben jedoch Angst, dass die Nachbarn im Westen und Osten eventuell Tiere halten werden. Bis jetzt steht dort nichts, die Grundstück wurden vor kurzem verkauft (vom gleichen Verkäufer des GS für welches wir uns interessieren). Welche Tiere und in welcher Menge darf man auf einem Bauland-Agrargebiet halten?

Das tolle an dem Grundstück ist: Straße im Norden. Freie Sicht in den Süden auf landwirtschaftliche Fläche. GS ist 685m2 groß, ist in etwa 23 Meter breit und 30 Meter lang. Wobei die längere Seite mit 30 Metern in Richtung Süden gerichtet ist. Es besteht auch die Möglichkeit die im Süden angrenzende landwirtscahftlich gewidmete Fläche für 12/m2 zu kaufen. Ist der Preis dafür real? Würden eventuell landwirtsch. Fläche dazu kaufen, dann sind wir in Richtung Süden für die Zukunft abgesichert (keine Traktoren, bei Umwidmung können wir nicht zugebaut werden und Wertsteigerung).

Danke schon mal für eure Ratschläge.

EDIT: Auf dem Flächenwidmungsplan befindet sich ein Flugzeug. Was hat dies zur Bedeutung?

  •  altehuette
  •   Gold-Award
25.10.2016  (#21)

zitat..
gdfde schrieb: Ob du dann letztendlich den Kaufvertrag unterschreibst mit Landwirt C, weil du den nicht leiden kannst, wird wohl dir überlassen bleiben...


Sehe ich anders! Wenn A ein super Angebot bekommt für den Acker, oder auch Wiese, dann kommt C und haut das gute Geschäft übern Haufen, weil der Preis runtergesetzt wird von der GV-Kommision. Ich glaube nicht, dass A dem C den Grund dann auch gönnt! Klar, es kommt auch darauf an, ob A überhaupt verkaufen muss! Der will ja nur deshalb vielleicht den Grund verkaufen, weil er ein gutes Angebot bekommen hat, oder weil er mit B noch andere Geschäftsinteressen hat. Auch klar, dass dann die bisherigen Kosten der A übernehmen muss.
Übrigens, auch Pachtverträge unterliegen der Genehmigung von der GV-Kommision. Allerdings erst ab 2 ha (20.000 m²)

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Hallo altehuette, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  altehuette
  •   Gold-Award
25.10.2016  (#22)

zitat..
sedimagic schrieb: Grundstück wurden vor kurzem verkauft (vom gleichen Verkäufer des GS für welches wir uns interessieren


Um welchen m² Preis wurde dort verkauft? Steht ja, die 135 € wären Verhandlungsbasis. Einfach mal im Grundbuch nachschauen!
Die 12 € für den landw. Grund werden wahrscheinlich auch verhandelbar sein! Und wenn ihr nur 3300 m² kauft, erspart ihr euch das Prozedure mit der GVK!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.10.2016  (#23)

zitat..
altehuette schrieb: Ich glaube nicht, dass A dem C den Grund dann auch gönnt!


Naja, so is aber das Gesetz.
Klar wird er angfressn sein, wenn ihm der reiche Nicht-Bauer 20€/m2 fürn Acker gibt und der ortsansässige Bauer dann um die ortsüblichen 2 €/m2 zuschlägt...aber genau deswegen gibts das Gesetz.

zitat..
altehuette schrieb: 135 € wären Verhandlungsbasis. Einfach mal im Grundbuch nachschauen!


Im Grundbuch stehen keine Kauf- oder m2 Preise, und das ist gut so emoji

zitat..
altehuette schrieb: Und wenn ihr nur 3300 m² kauft, erspart ihr euch das Prozedure mit der GVK!


Wo steht das?
Ich hab das im Gesetzestext nicht gesehen.



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  •  altehuette
  •   Gold-Award
25.10.2016  (#24)

zitat..
gdfde schrieb: ortsüblichen 2 €/m2 zuschlägt


Um 2 € wird er es sicher auch nicht bekommen!

zitat..
gdfde schrieb: Im Grundbuch stehen keine Kauf- oder m2 Preise, und das ist gut so


m² Preis steht nicht drinnen, aber der gesamte Kaufpreis. Wird wohl beim Baugrund auch so sein. Aber bei anderen Grundstücksgeschäften steht sehr wohl der Kaufpreis drinnen! Auch nicht der m² Preis, aber Gesamtpreis und Flächenausmaß. Dividieren heißt es halt! Habe schon öfters Preise von Grundstücksverkäufen angeschaut im GB, allerdings keine Baugrundpreise. Der Grundbuchspfleger hat aber drauf aufmerksam gemacht, dass man nicht alle Preise ernst nehmen darf, weil ja oft Geld unterm Tisch verschoben wird. Darum darf man die Verkäufe von privat zu privat aus einem anderem Betrachtungswinkel betrachten.

zitat..
gdfde schrieb: Wo steht das?
Ich hab das im Gesetzestext nicht gesehen.

Karl 10 hat das geschrieben.
Ein landw. gewidmetes und genutztes Grundstück über 3.000 m² braucht für die Grundbuchseintragung an den Käufer eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung.

Ich glaubte zuerst 5000 m², dann 3300 m². Ist aber nur 3000 m². das habe ich auch gerade im Gesetzestext gelesen!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.10.2016  (#25)
Eines noch grundsätzlich: Die Grundverkehrsbehörde zwingt niemanden zu irgendetwas und sie legt auch keine Kaufpreise fest. Sie prüft den vorgelegten KAufvertrag, ob er den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wenn ja, dann is ja alles ok und der KAuf geht über die Bühne. Wenn nein, dann kann der KAufvertrag nicht verbüchert werden und das war´s. Ob der Verkäufer dann das Grundstück dem Interessenten verkauft, ob er es gar nicht verkauft oder ob er sich vielleicht einen völlig neuen Käufer sucht, ist der Grundverkehrsbehörde wurscht.

zitat..
gdfde schrieb: Ich geh aber davon aus, dass du dann dafür aber die anfallenden Kosten übernehmen mußt.

zitat..
altehuette schrieb: Auch klar, dass dann die bisherigen Kosten der A übernehmen muss.

Nein, da liegt ihr nicht richtig. Den Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung muss der Käufer laut Kaufvertrag stellen. Und dieser zahlt auch die Verfahrenskosten (Verwaltungsabgabe) - egal wie die Entscheidung der Behörde ausgeht. So steht´s im Gesetz!!

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
25.10.2016  (#26)
Ich kann mich eigentlich nicht erinnern, dass in den letzten 10 Jahren bei uns in der Gemeinde ein Geschäft von der GVK abgelehnt wurde. Egal ob ein normales Geschäft unter Landwirten, oder auch von Landwirt zu Nichtlandwirt. Irgendwelche Gründe konnte der Erwerber immer glaubhaft machen, dass er die Genehmigung bekam. Soweit ich weiß, hat es auch keinen Einspruch eines Interessenten gegeben. es wurde zwar manchmal gemault, aber eine Anfechtung hat dann doch niemand probiert.
was ist ein ortsüblicher Preis? Dem Grundbuch ist auch nicht immer zu glauben, eher bei Versteigerungen, da kommen realistische Preise heraus. Und die liegen nicht bei 2-3 Euro, sondern darüber! Da muss auch der Drückeberger die Hosen runter lassen, wenn er zum Zug kommen will!
was ich damit schreiben will, so schlecht stehen die Chancen für den Threadersteller nicht, wenn er Interesse hat! Wie eh schon wo geschrieben wurde, wer weiß gibt es überhaupt einen bäuerlichen Interessenten für das erwähnte Grundstück? Für einen Landwirt ist ein Grundstück neben einer Siedlung nicht so erstrebenswert. Wird immer wieder Probleme wegen Geruchsbelastung geben mit den Anrainern.

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  •  sedimagic
28.10.2016  (#27)
Wir haben uns jetzt mit diesem Grundstück nochmals genauer beschäftigt und wir haben den Eigentümer gefunden und kontaktiert.

Unsere Befürchtung war, dass jemand Tiere neben uns halten könnte weil sich das Grundstück im Bauland Agragebiet befindet. Wir interessieren uns für das Grunstück "B" mit ca. 669m2 Fläche. Das im Westen anliegende Grundstück "A" wurde verkauft, dort kommt ein Einfamilienhaus hin. Das im Osten angrenzende Grundstück "C" hat der Eigentümer selbst behalten und der baut sich dort eine Einfamilienhaus hin. Neben seinem Einfamilienhaus im Osten baut er noch zwei Doppelhaushälften hin, die er dann verkauft. Er hat mir Pläne dazu gezeigt, offiziell ist das noch nicht aber der Eigentümer kam mir sehr glaubwürdig herüber.

Das Grunstück "B" ist auf der westlichen Seite ca. 32,5m und auf der östlichen Seite ca. 37,5m lang und in eta 19m breit.
Hier ein Teilungsentwurf zu den Grundstücken, diese befinden sich alle im Bauland Agrargebiet:

2016/20161208499094.jpg

Die im Süden angrenzenden Grundstücke sind als LN gewidmet. Da dürfen ja keine Wohnhäuser hingebaut werden, stimmt das? Was darf da gebaut werden? Der Eigentümer wollte eine Umwidmung, die wurde ihm aber von der Gemeine nicht genehmigt. Das Grundstück um welches wir uns interessieren ist ein Teil des Grundstücks 56/3, welches in die 3 Grundstücke "A", "B" und "C" laut Teilungsentwurf geteilt wird. Hier der Flächenwidumgsplan:

2016/20161208827227.jpg

Auf dem Grundstück ist kein Bebauungsplan vorgesehen, es gilt die Niederösterreichische Bauordnung. Was genau das jetzt bedeutet weiß ich noch nicht. Denn bisher hatten alle Grundstücke die ich mir angeschaut habe einen Bebauungsplan. Wieviel Fläche darf auf dem Grundstück verbaut werden? Wie hoch? Seitenabstände zu den Grundstücksgrenzen? Wo kann ich das heraus finden. Denn aus dem Paragraphen 54 und 56 der NÖ Bauordnung werde ich nicht schlau.

Was haltet ihr von dem Grundstück? Der Süden ist zur Zeit unverbaubar, da haben wir freie Sicht. Sollte aber in Zukunft mal umgewidmet werden, sind wir auf der sicheren Seite. Das Grundstück ist auf der kürzeren Seite 32,5m lang. Da sollte eine Sonneneinstrahlung auch im Winter garantiert sein, wenn im Süden mal gebaut wird.

Vielen Dank und liebe Grüße!



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  •  sedimagic
8.12.2016  (#28)
Irgendwie wird meine Beitrag oben nicht als "neu" angezeigt. Hoffe jetzt wird er wieder oben gelistet...

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  •  Richard3007
8.12.2016  (#29)
Von der Lage her sieht es nach deinen Infos sehr gut aus. Mich würden halt die 19m stören. Auf der einen Seite hast du den Bauwich von 3m und auf den anderen baust du dich mit rund 6m breite mit Carport oder Garage hin. Somit bleiben max 10m breite über die in den Süden schauen. Ein guter Planer macht dir da schon ein schönen Entwurf. Aber in der Regel sieht man zu nach süden die breitere Seite des Haus zu setzen.

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  •  sedimagic
8.12.2016  (#30)
Richard, ich kann doch die Garage in den Norden setzen. Dann habe ich, wenn ich auf der Ost- und Westseite einen Bauwich von 3m einhalte immer noch eine verfügbare Breite von 13,3m (mit 19,3m wurde die Grundstücksbreite jetzt genau vermessen). Darf man die Garage im Norden bis an die Grundgrenze bauen oder muss da ein Abstand eingehalten werden?

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  •  ap99
  •   Bronze-Award
9.12.2016  (#31)
Ich kann zur Abstandsthematik und NÖ- Bauordnung nichts beitragen, aber ich würde das genau so konzipieren, wie in deinem letzten post: Parken (Stellplätze, Garage, Carport) Nord-Ost, und unmittelbar südlich davon das Haus, um die Breite möglichst auszunutzen, dann bleibt südlich immer noch ein schön großer Garten über. (Ohne sie Situation vor Ort mit Geländeverlauf, umliegender Bebauung, Eiblicken, Ausblicken, etc. zu kennen)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.12.2016  (#32)

zitat..
sedimagic schrieb: Unsere Befürchtung war, dass jemand Tiere neben uns halten könnte weil sich das Grundstück im Bauland Agragebiet befindet.

Ja, das darf er. Und noch viel mehr im Süden auf dem Grünlandgrundstück.

zitat..
sedimagic schrieb: Da dürfen ja keine Wohnhäuser hingebaut werden, stimmt das?

Ja, stimmt!

zitat..
sedimagic schrieb: Was darf da gebaut werden?

Alles, was einer landwirtschaftlichen Betriebsführung dient. Natürlich auch Stallungen!

zitat..
sedimagic schrieb: Auf dem Grundstück ist kein Bebauungsplan vorgesehen, es gilt die Niederösterreichische Bauordnung.

Diese Formulierung wird hier im Forum zwar oft verwendet. Ich mag sie aber nicht, weil sie eigentlich falsch ist: die NÖ Bauordnung gilt immer!. Die Gemeinden können jedoch individuell für bestimmte Gebiete mit bestimmten Grenzen gewisse über die Allegemeinen Regeln hinausgehende Detailregelungen erlassen, was meist die Anordnung, Höhe und Gestaltung der Bauwerke betrifft.

zitat..
sedimagic schrieb: Was genau das jetzt bedeutet weiß ich noch nicht.

Das bedeutet für dich, dass die Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück (Bebauungsweise) und die zulässige Gebäudehöhe (Bauklasse) nicht konkret fixiert und festgelegt sind, sondern gem. § 54 Bauordnung "abgeleitet" werden. Offene Bebauungsweise und Bauklasse I/II sind immer und jedenfalls zulässig. Für was anderes brauchts eine Mehrheit bestehender BAuwerke in einem 100m-Umkreis.

zitat..
sedimagic schrieb: Wieviel Fläche darf auf dem Grundstück verbaut werden?

Da es keinen Bebauungsplan gibt, der hier was konkret vorgeben könnte, (aber nicht muss), gibts diesbezüglich keine Einschränkung.

zitat..
sedimagic schrieb: Wie hoch?

Wie gesagt: Bauklasse I und II sind IMMER möglich.

zitat..
sedimagic schrieb: Seitenabstände zu den Grundstücksgrenzen?

Wie gesagt: offene Bebauungsweise ist IMMER möglich, d.h. mind. 3m oder die halbe Gebäudehöhe seitlicher BAuwich.

zitat..
sedimagic schrieb: Wo kann ich das heraus finden.

Im wesentlich in den §§ 50 - 54 NÖ Bauordnung.

zitat..
sedimagic schrieb: Der Süden ist zur Zeit unverbaubar,

Stimmt nicht. Ein landwirt könnte da (sogar direkt an die Grundgrenze ein rießiges, langes und sehr hohes Wirtschaftsgebäude hinstellen (Maschinenhalle, Stall, Reithalle)

zitat..
sedimagic schrieb: Darf man die Garage im Norden bis an die Grundgrenze bauen oder muss da ein Abstand eingehalten werden?

Grundsätzlich (d.h. rein rechtlich) darfst bis an die Grundgrenze im Norden. Vile Gemeinde haben aber "intern" (d.h gesetzlich eigentlich nicht gedeckt) die Regel aufgesetllt, dass vor der Garage eine freie Abstellfläche sein muss (meist 5m). Das könntest dann zwar erfolgreich bekämpfen (weil ungesetzlich), artet aber meist in eine mühsame Streiterei mit der Gemeinde aus.

Ansonsten hätte ich bei diesem Grundstück folgende Bedenken:
Aus dem Luftbiold sieht man, dass im Süden auf dem Grünlandgrundstück offensichtlich ein Landwirt "herumfuhrwerkt". Im Osten handelt es sich offensichtlich um Landwirtschaftsbetriebe. Beim oberen sieht man im Luftbild eine große Düngerstätte voll mit Mist. Weiters einen Reitkreis. Es dürften dort also Pferde sein. Im Norden ist direkt vis-a-vis ein offener Tennisplatz und ein Fussballplatz. Da ist Lärm (und Verkehr) vorprogrammiert. Streitereien bei Tennisplätzen wegen dem ständigen "plopp" gibts massenhaft. Auf einem Luftbild sieht ma direkt vor dem Grundstück im Norden eine Reihe von Autos stehen (offensichtlich tennis- und/oder Fussballspieler). Die werden da wohl bleiben (müssen). Ich hoffe, du erlebst da dann keine bösen Überraschungenemoji

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