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Baukordinator

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  •  505ps505
17.10.2016 - 17.10.2017
51 Antworten | 24 Autoren 51
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Hallo

Mir ist gesagt worden man brauchet jetzt bei einen Neubau einen Baukoordinator auch.
Wer kann das alles sein?
Muss man das beim Einreichen schon bekannt geben?
Kann das die ausführende Baufirma auch sein?
Was habt ihr für die Dienstleistung bezahlt wenn in Anspruch genommen?


  •  vandini
  •   Gold-Award
17.10.2016  (#21)
bei uns gabs immer und für ALLE helme!

sogar besucher bsp. meine oma die mal auf besuch war hab ich nen helm aufgesetzt, genau so auch das ich handschuhe, und 2 paar sicherheitsschuhe hatte die "zur verfügung" waren.

es gab auch sicherheitsunterweisungen, was wann wo ganz gefährlich ist - passend zu jeweiligen bauabschnitten.....

ja, so kanns gehen, wenn ein alter siedlungshase angepisst ist weil ein Feld aufgeschlossen wurde und vor seiner nase 18 bauparzellen entstehen... unser kommissar Duo ging jeden Abend seine Runden und machte Fotos von Privaten Baustellen - LEIDER hab ich sie nie gesehen (hatt zu der zeit nen liegegips), habs nur mal danach getroffen und sie darauf angesprochen das mir das AUSDRÜCKLICH nicht recht ist das sie fotos von meinem Haus, meinem Grund, und auch noch den Besuch bzw den arbeitern machen. Sie sollen Sich bei mir PERSÖNLICH melden wenns was wissen oder sehen wollen... // sie trafen immer nur meinen Mann, der ist da vieeeeeeeeeeeel entspannter und redet die nicht mal an... ich würd auszucken wenn ich die mit der Kamera auf meinem Grundstück erwischt hätt.....
natürlich, jetzt wo alles vorbei ist seh ich das ETWAS lockerer, wie sagt ma so schön.... "der kommt auch nochmal in meine Gasse".



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  •  coisarica
  •   Silber-Award
17.10.2016  (#22)
baukg ist für baustellen gedacht wo meherere firmen nebeneinander (insb. übereinander) werken. der baukoordinator hat die firmen entsprechend einzuweisen, sigeplan zu erstellen, ...
was die firmen dann treiben liegt aber nicht mehr in seiner verantwortung. wie auch - er müsste rund um die uhr vor ort sein.

beim klassischen selberbauer ist die notwendigkeit sicherlich zu hinterfragen und die bauerei ist ohnehin schon teuer genug.


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  •  Lemming
17.10.2016  (#23)

zitat..
vandini schrieb: natürlich, jetzt wo alles vorbei ist seh ich das ETWAS lockerer, wie sagt ma so schön.... "der kommt auch nochmal in meine Gasse".


hihi, na der hat nun ca 50 dicke freunde in der Siedlung XD

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  •  utes
  •   Gold-Award
17.10.2016  (#24)

zitat..
vandini schrieb: "der kommt auch nochmal in meine Gasse".

also in dem seiner Haut möcht ich dann nicht stecken ;)


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
17.10.2016  (#25)
Hut oder Kappe ist sicherer als ein Helm!
Wirf einen Hut oder Kappe vom 4. Stock runter. Die bleiben heil! Der Helm ist kaputt! emoji
Spaß beiseite,
von einem Baukoordinator den man namhaft machen müsste, hatte ich auch erst erfahren, als alles fertig war! Keiner was gesagt, weder der Bauleiter was die Bodenplatte über hatte, geschweige der Geschäftsführer der Holzbaufirma. Helm konnte man weit und breit keinen sehen! Nachdem eh alles über die Firma lief, war es mir eigentlich egal. Trotzdem kann man froh sein, dass nichts passiert ist! Dachdecker war bezgl. Sicherheit genauer.
Wegen der Fipo, die fliegen auch gerne mal mit einem Huberer herum.
Polizei war mal auf unserer Baustelle. Alle Firmen mussten ihre Baustellentafeln entfernen. Aber das ist eine andere Geschichte!


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  •  dyarne
  •   Gold-Award
17.10.2016  (#26)

zitat..
altehuette schrieb: von einem Baukoordinator den man namhaft machen müsste, hatte ich auch erst erfahren, als alles fertig war!

sollte am einreichplan bzw der baubewilligung explizit angeführt sein daß der bauherr für die bestellung eines bauko zuständig ist...

zitat..
coisarica schrieb: was die firmen dann treiben liegt aber nicht mehr in seiner verantwortung. wie auch - er müsste rund um die uhr vor ort sein...

ganz so ist es nicht.

der bauko besucht auch die baustellen stichprobenartig um die umsetzung seiner maßnahmen zu kontrollieren und sicherheitseinrichtungen (gerüst, absperrungen, etc) zu überprüfen. auch die mannschaft kann er dabei unterweisen.

er berichtet dann an den bauherren der verantwortung und befehlsgewalt auf seiner baustelle hat...

_aktuell/20161009565967.jpg'
_aktuell/20161009565967.jpg

das wäre ein fall wo ein bauko stopp gerufen hätte.
-> aufenthalt unter schwebenden lasten, noch dazu ohne helm und konsequenterweise den ganzen arbeitsweg des gerüstantransports darunter eingerichtet...

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
17.10.2016  (#27)

zitat..
dyarne schrieb: sollte am einreichplan bzw der baubewilligung explizit angeführt sein daß der bauherr für die bestellung eines bauko zuständig ist...


Am Einreichplan ist der Bauwerber, der Grundeigentümer, der Planverfasser und der Bauführer angeführt. Die ersten Drei sind angegeben, das 4. Feld wo der Bauführer drinnen sein sollte, ist leer.
So wurde von der Baubehörde unterschrieben.

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  •  whitebaron
17.10.2016  (#28)
Tja. also bei uns hatten die Arbeiter auch den Helm nur an, wenn der Chef kam. :) Hatten damals das als Gratis-Zusatzleistung in den Vertrag mit der Baufirma reinverhandelt, da sie eh für etliches Generalunternehmer waren...

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  •  harimeister
17.10.2016  (#29)
.... gesetzlich vorgeschrieben - .... aber kein Gesetz schreibt vor, dass nicht der Bauherr selber Baustellenkoordinator sein darf.
Obs wirklich sinnvoll ist sollte eh jeder selber für sich entscheiden!
Grundsätzlich ist der Bauherr dafür verantwortlich!

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  •  whitebaron
18.10.2016  (#30)

zitat..
.... gesetzlich vorgeschrieben
.... aber kein Gesetz schreibt vor, dass nicht der Bauherr selber Baustellenkoordinator sein darf.
Obs wirklich sinnvoll ist sollte eh jeder selber für sich entscheiden!
Grundsätzlich ist der Bauherr dafür verantwortlich!


Die Versicherungen zahlen halt nur, wenn alles ordnungsgemäß war. Und wenn du nachweislich alles richtig gemacht hast, gibts auch keine Schmerzensgeld/Schadensersatzforderungen wenn sich wer aus Dummheit nicht dran hält.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#31)

zitat..
dyarne schrieb: sollte am einreichplan bzw der baubewilligung explizit angeführt sein daß der bauherr für die bestellung eines bauko zuständig ist...

Der bauko hat nichts mit Bauordnung/Baubewilligung/Einreichplan zu tun. Da steht nichts am Einreichplan für die Baubehörde und die Baubehörde ist hier in keiner Weise zuständig. Das ist eine Sache, die völlig unabhängig vom Baurecht in einem Bundesgesetz separat geregelt ist. Zuständig sind dafür die Arbeitsinspektorate.

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  •  Jelly
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#32)
es wurde ja schon einmal erwähnt, diese haftung bei einem unfall ist nicht immer gegeben

wenn zB maurer A einen Hammer vom OG fallen lässt und trifft dabei seinen kollegen maurer B, dann ist der Baumeister schuld

tifft der hammer aber einen arbeiter eines anderen gewerkes zB dachdecker, DANN ist man als bauherr dran

ist zwar eine idiotie sondergelichen, aber leider so festgelegt

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  •  PreachersSon
  •   Bronze-Award
18.10.2016  (#33)
Bei uns hat er 600€ gekostet. War aus der Gegend und fuhr sowieso immer mal vorbei.

Mfg, PrS

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  •  chris84
18.10.2016  (#34)

zitat..
Jelly schrieb: tifft der hammer aber einen arbeiter eines anderen gewerkes zB dachdecker, DANN ist man als bauherr dran


aus diesem Grund braucht man einen Baukoordinator meines Wissens (ohne Gewähr) nach hauptsächlich für den Fall, wenn verschiedene Firmen gleichzeitig arbeiten...

wir hatten keinen...neben uns wurden die Bauträgerprojekte regelmäßig überprüft (diverse Inspektoren), zu uns kam aber keiner vorbeischauen - als die Zimmerer jedoch meinten sie bräuchten kein Gerüst, habe ich erstmal mit deren Chef telefoniert und das (vorher) vereinbarte Gerüst wurde ruck-zuck errichtet...passiert is zum Glück generell nix...


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#35)
@chris84 - Die gleichzeitige oder auch nur eng aufeinanderfolgende Anwesenheit von Arbeitnehmern unterschiedlicher Arbeitgeber ist doch fast unvermeidbar.
Allein schon wegen der Leihfirmen und Subs.
Nichtmal beim Fertighaus kommt ganz daran herum.

Soweit ich weiß: Wenn nur Chefs auf der Baustelle arbeiten, brauchts keinen Baukoordinator. Denn es sind nur Arbeitnehmer betroffen.
Also nur Einpersonenunternehmen engagieren, dann können 20 Leute durcheinander auf der Baustelle herumwuseln und man erspart sich den Koordinator emoji

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  •  charly_happy
18.10.2016  (#36)
Düringer - Normalerweise sollte die Baufirma einen Koordinator zur Verfügung stellen.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#37)

zitat..
Karl10 schrieb: Der bauko hat nichts mit Bauordnung/Baubewilligung/Einreichplan zu tun...

du hast natürlich recht dass er nicht aus der bauordnung begründet vorgeschrieben wird. sehr wohl steht der hinweis auf die pflicht zur bestellung des baukos auf einreichplan und baubewilligung drauf...

hab das oben vielleicht nicht ganz klar formuliert. mir gings darum daß viele bauwerber sagen 'davon' wissen sie nix, hat ihnen keiner gesagt...

zitat..
altehuette schrieb: von einem Baukoordinator den man namhaft machen müsste, hatte ich auch erst erfahren, als alles fertig war! Keiner was gesagt...


darum mein hinweis auf die gegebenen hinweise ... emoji

hier an unserem beispiel auf einreichplan UND baubewilligung...


2016/20161018997037.jpg


2016/20161018965737.jpg

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#38)
Habe nochmal nachgeschaut! was da eingeringelt ist, steht bei uns nicht drauf! Auch in der Niederschrift steht nichts davon, ABER beim Abbruchbescheid des Altgebäudes steht der Hinweis, dass alle Sicherheitsvorschriften beim Abbruch eingehalten werden müssen, und natürlich die Entsorgungs- und Trennungspflichten.
Bescheid(e) sind vom Herbst 2014.
Was ich aber gehört habe, dass jetzt sehr wohl ein Koordinator genannt werden muss. Macht aber der Baumeister mit.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#39)

zitat..
altehuette schrieb: Habe nochmal nachgeschaut! was da eingeringelt ist, steht bei uns nicht drauf!

Wird auch bei den meisten nichts stehen, da es - wie gesagt - die Baubehörde nichts angeht. Der Verfasser des Einreichplanes von dyarne war halt ein etwas Übereifriger.
Auch das in der Niederschrift geht meines Erachtens zu weit bzw. ist problematisch - aus folgendem Grund: Es gibt eine Vielzahl von Punkten, die nicht in die Zuständigkeit der BAubehörde fallen und auf die nur formlos "hingewiesen" werden könnte/sollte. Wenn man das alles anführen wollte, würde das ein paar Seiten füllen. Die Gemeinde trifft da nun eine Auswahl, was SIE für wichtig hält. Das kann für MICH jetzt aber unwichtig sein, und auf was für MICH Wichtiges wurde aber nicht hingewiesen. Jetzt kann ich dann der Gemeinde den Vorwurf machen: das Eine habts mir gesagt, aber warum das andere nicht...usw. Ich würde mich als Gemeinde nicht auf dieses Glatteis bewegen (ich will aber die gute Absicht hier nicht übersehen).

zitat..
altehuette schrieb: Was ich aber gehört habe, dass jetzt sehr wohl ein Koordinator genannt werden muss.

Was hast denn gehört WEM der Koordinator genannt werden muss? Das ist das Arbeistinspektorat (und nicht Gemeinde oder Baubehörde) und das schon seit 1999 und nicht erst seit "jetzt"!

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#40)
Hat mir ein Arbeitskollege im Sommer gesagt. Er hat nämlich mich gefragt, wen ich als BK genannt habe. Da wurde ich erst aufmerksam drauf. Weiß aber nicht, wem er das nennen musste! Habe da nicht weiter gefragt! Jedenfalls konnte er seinen Kellerbaumeister nennen, und für den Holzbau oben drauf, den Zimmermeister.

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  •  whitebaron
19.10.2016  (#41)
Also... Der Einreichplan ist wohl Sache des jeweiligen Bauwerbers, was da drauf steht oder auch nicht. Genauso sind diese Hinweisblätter je Gemeinde unterschiedlich. Wenn auch die Gemeinde einen Koordinator wissen will, ist das meines Erachtens nach rechtlich unzulässig, da sie die Organisation deiner Baustelle nix angeht.

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