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Bauen an der Grundstücksgrenze (geschlossene Bauweise)

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  •  hausplanung
4.4. - 15.4.2019
20 Antworten | 5 Autoren 20
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Ich überlege an der Grundstücksgrenze (geschlossen gewidmet) einen Gebäudeteil abzureissen und stattdessen dort Keller und EG hinzubauen. Jetzt wäre es eine Überlegung, den Keller vor der Grenze enden zu lassen und nur das EG bis an die Grenze zu bauen (was man ja - da geschlossen - muss). Dadurch würde das Aufgraben am Nachbargrundstück entfallen, da man für den Keller quasi noch von innerhalb meines Grundstücks dazu kommt, sprich die Baugrube ginge bis zur Grenze.

Jetzt frage ich mich, was passiert, wenn der Nachbar später auch mal bis an die Grenze baut. Sofern er ebenfalls keinen Keller baut, gibts wohl kein Problem, er macht eine Trennwand zwischen seinem EG und meinem EG und fertig. Wenn ich den Keller bis zur Grenze führen würde, gäbs wohl auch kein Problem, da er dann seinen Keller ebenfalls mit Trennwand dranbaut. Aber welche baulichen Möglichkeiten hätte er, wenn er einen Keller bis an die Grenze will und mein Keller aber schon 1-2m davor aufhört? Auf meinem Grundstück kann er dann ja quasi nicht mehr aufgraben, weil da steht schon das EG.

  •  gkra
4.4.2019  (#1)
Ich würde dir raten deinen Keller bis an die Grundstücksgrenze zu ziehen. Falls das Nachbargrundstück (derzeit noch nicht verbaut?) verbaut wird und du nur eine Teilunterkellerung vorgenommen hast kann es bei den Grabungsarbeiten an der Grundstücksgrenze zu Setzungen oder schlimmeres kommen falls der Untergrund nicht standfest ist.
Auf diese Probleme hat dann zwar dein Nachbar zu achten aufgrund §6 aber du wirst sicher nicht glücklich sein falls es zu Setzungen an deinem neuen Haus kommt.
Um dir und deinem zukünftigen Nachbar viel Ärger zu ersparen rate ich dir deshalb den Keller bis zur Grenze zu ziehen.
Am besten noch die Tiefe deiner Fundamente festhalten und Fotos machen bevor wieder zugeschüttet wird damit der neue Nachbar weiss wie weit er aufgraben kann und vielleicht auch seinen Keller nicht tiefer als deinen plant.
An der Grundgrenze braucht dein Nachbar übrigens keine Trennwand zu errichten. Üblicherweise setzt man hier zwischen den Gebäudemauern eine Trennwandplatte aus Mineral oder Steinwolle (sorgt gleichzeitig für Schall sowie Brandschutz)

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  •  hausplanung
4.4.2019  (#2)
Da hast du zwar grundsätzlich Recht, aber wer weiß ob der Nachbar überhaupt an die Grenze baut (bzw. falls ja, ob er dann einen Keller macht), er muss es nämlich nicht, da dort schon ein Haus steht und erst später so gewidmet wurde. Kann also nur passieren, wenn das Haus (so alt ist es aber noch nicht) abgerissen würde oder er einen Zubau macht. Und in diesem Fall wird er sich wohl abschrecken lassen und einen allfälligen Zubau ohne Keller machen.

Aber wie ist das grundsätzlich: ich müsste beim Nachbar aufgraben (ca. 1,5m schräg verlaufend), weil die Baufirma von außen dazukommen muss, wurde mir gesagt. Wenn ich 1,5m auf meinem Grund ende, dann reicht es die 1,5m bis zur Grenze zu graben. Ist das wirklich so, oder würde es auch reichen "von innen" dazuzukommen?

Wenn nicht: wie könnte der Nachbar überhaupt sonst noch einen Keller errichten, er müsste dann ja quasi auch von außen (sprich unter mein EG) kommen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.4.2019  (#3)
Ich glaub, du denkst da in die falsche Richtung. Du weißt offensichtlich nicht, dass du die notwendige BAugrube auch auf dem Nachbargrund machen darfst.
Offensichtlich ist der Nachbargrund im Grenzbereich derzeit nicht verbaut. Super für dich, denn du hast dann kein Problem bzw. keine erhöhten Aufwendungen mit Fundamentunterfangungen, möglichen Setzungen usw. beim Nachbargebäude. 
Versteh jetzt nicht, was da jetzt gegen den Keller bis an die Grundgrenze spricht? Im Gegenteil: wie gkra richtig sagte, es ist sicher für die Zukunft von Vorteil, den Keller bis an die Grenze zu bauen. Ich geh davon aus, dass dein neues Haus einige Jahrzehente stehen wird, oder? Da kann man nie wissen, was auf dem NAchbragrund passiert. Und technisch ist es in jedem Fall weit weniger problematisch, daneben zu bauen, wenn du mit deinem Keller bzw. mit deinem Fundament/Fundamentplatte tief unten bist. Ist zwar alles dann in der Verantwortung deines Nachbarn, wenn er baut. Aber wie schon gesagt, ein allfälliger Schaden an deinem Bau ist nicht angenehm, auch wenn alles repariert oder ersetz wird.
Und außerdem: eine Teilunterkellerung bring immer höhere Risiken mit sich (unterschiedliches Setzungsverhalten usw.). Ist heute natürlich technisch (theoretisch) alles kein Problem, allein die Praxis schaut da oft anders aus.

Noch was versteh ich nicht:

zitat..
hausplanung schrieb: er macht eine Trennwand zwischen seinem EG und meinem EG und fertig.


Was meinst du mit "Trennwand". Ist wohl eine ganz normale Außenwand, und hat jetzt nichts damit zu tun, ob da daneben schon was steht oder nicht!


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  •  hausplanung
4.4.2019  (#4)
Doch weiß ich schon, aber ich muss ja alles wieder so herrichten wie es war (Bepflanzung, Garten usw.) Und es würde vermutlich auch für Ärger (auch wenn ich im Recht bin) sorgen, wenn ich beim Nachbarn für mehrere Wochen/Monate einfach aufgrabe.

Flächenmäßig bräuchte ich so viel Keller nicht (es wäre ohnehin auch bei mir nur ein Zubau). Und der Flurschaden einerseits als auch die Baukosten andererseits und auch der Ärger beim Nachbarn wären doch deutlich geringer. Auch die Abbruchkosten meines Gebäudeteils (dieses Gebäude ist ca. 1m in der Erde als auch 1m oberhalb der Erde (und geht bis zur Grenze) würde evtl. deutlich billiger, da man die "Grenzwand" möglicherweise?? nur bis knapp unter Erdniveau abbrechen müsste und ein Teil des Fundaments (jenes im 1,5m Streifen) gar nicht abbrechen müsste. Sprich an der Grenze stünde dann eine Wand mit ca. 1m in der Erde.

Beliebig weit runter kann ich mit meinem Kellerfundament gar nicht, da ich sonst mein bestehenden Kellerfundament untergraben würde.

Mit Trennwand meinte ich die oben erwähnte Trennplatte als Brandschutz.

Das der Nachbar zubaut oder neubaut ist eher unwahrscheinlich, vor allem mit Keller, aber natürlich nicht ausgeschlossen. Wäre es für den Nachbarn technisch überhaupt möglich in diesem Fall einen Keller zu errichten (also dazu müsste er ja, um eine Baugrube zu bekommen, mein EG untergraben) oder müsste er dann auch ca. 1-1,5m vor der Grundstücksgrenze den Keller stoppen?

Oder kann man den Keller auch ohne Baugrube davor errichten, selbstwenn dort noch keine Nachbarwand steht?

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  •  gkra
4.4.2019  (#5)
Prinzipiell ist alles möglich. Bei den Kosten scheitert es dann aber immer. Der Nachbar kann auch einen Keller errichten wenn du deinen zubau nur teilunterkellerst er muss dann natürlich erst dein Fundament stückweise Unterfangen mit der Gefahr dass sich bei deinem Haus was setzt. Das würde schon auftreten wenn deine frostschürze nicht deinen schotterunterbau des zubaus abdecken würde da hier beim abgraben schon der Schotter rausrieselt. 
Der Nachbar soll eher froh sein dass du deinen Keller bis an die Grenze ziehst. Dadurch haben nämlich alle Vorteile. 
Mein Bruder hat auch geschlossen gebaut. Rechts und links unterkellerte Gebäude. Isoliert und abgedichtet wurde sein Keller abschnittsweise beim aufmauern. Das war eigentlich kein Problem.
Wir bauen gerade unser zweites Haus. Ebenfalls geschlossen jedoch unter erschwerten Bedingungen da der rechte Nachbar nur teilunterkellert hat und der linke bei seiner Terasse keine frostschürze gemacht hat und es da den Schotter rausrieselt falls du ohne spundwände einzuschlagen aufgrabst.
Hätte allen Beteiligten viel nerven erspart wäre dass von vornherein richtig gemacht worden.
Deshalb würde ich dir raten deinen Keller bis zur Grenze zu ziehen einfach aus Erfahrung.

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  •  hausplanung
4.4.2019  (#6)
Ok, falls der Nachbar später mal zubauen will und dabei nur ein EG errichtet, wäre es aber egal, oder? Bzw. wenn ich beispielsweise gar keinen Keller errichten würde, sondern nur ein EG, hätte der Nachbar die gleichen Probleme wie wenn ich teilunterkellere? Sehe ich es prinzipiell richtig, dass ich als "Erstbauer" hier alle Wahlfreiheit habe, wie ich es mache (unter Inkaufnahme späterer Probleme, die durch den Nachbarn passieren könnten)?

Grundsätzlich zur Baustellentechnik: ich nehme an, die Baugrube benötigt man, damit man die Wand außen verputzen kann, oder kann man die Wand auch ohne äußere (also zum Nachbar gerichtete) Baugrube erstellen? Oder kann das dann nur später der Nachbar, weil meine Wand schon verputzt ist und er seine einfach dranstellt?

2. Frage: falls ich nicht bis zur Grenze den Keller mache, wäre es dann ein Nachteil, wenn ich kostensparenderweise die bestehende Wand nur bis Erdniveau abtrage und auch das Fundament teilweise belasse?

grau der Bestand, rot was abgerissen werden soll, grün der Neubau, gelb die angedachte seitliche Baugrube.


2019/20190404978561.png

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  •  gkra
4.4.2019  (#7)
Prinzipell hat man alle Freiheiten nach der Bauordnung zu bauen. Ob du jetzt voll oder teilunterkellerst (mit allen Vor und Nachteilen) ist deine Sache.
Falls du nur teilunterkellerst würde ich dir raten die Frostschürze knapp unter den Schotterunterbau zu ziehen damit nichts rausrieseln kann falls dein Nachbar dort mal aufgräbt.
Die größere Baugrube benötigt man um die Mauer des Kellers ohne Gefahr für die Arbeiter zu erstellen und sie danach abzudichten und zu isolieren. Sollte man dies nicht machen so müssten teurere Absicherungsmaßnahmen erstellt werden (Pölzen, Spundwände, Spritzbeton inkl. Armierung inkl. Erdanker, etc...)
Natürlich kannst du Teile der alten Wand im Boden belassen. Nur wäre das sicher eine minimale Kostenersparnis und die Wand wäre vermutlich bei den Folgearbeiten im Weg.

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  •  hausplanung
4.4.2019  (#8)
Du meinst mit Folgearbeiten die Arbeiten an meiner Kellerwand? Naja besagte Wand ist genau an der Grundgrenze, an der Stelle würde also nur minimal aufgegraben werden, ich würde also quasi nur einen Teil des Fundaments (direkt an der Grenze) und die Wand (aber auch nur bis ca. 20cm unter Boden) stehen lassen.

Eine praktikable Lösung wäre wohl folgende, oder: mit Nachbarn das besprechen, wenn er will, dass ich zur Grenze hinbaue, weil er evtl. mal auch zubauen möchte samt Keller, dann muss er seinen Flurschaden selber zahlen. Geht er darauf nicht ein, baue ich wie beschrieben und falls er dann doch mal hinbauen will, hat er eben die höheren Kosten und Probleme. Vermutlich sorgt dies sogar dafür, dass er von einem allfälligen Zubau - jedenfalls vom Kellerzubau - dort abgeschreckt wird (was mich auch nicht stört).

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.4.2019  (#9)
vergiß, darüber nachzudenken, was in 40, 50 oder 60 Jahren passiert. Da gibts deinen NAchbarn, mit dem du jetzt was ausmachst, gar nicht mehr!!

zitat..
hausplanung schrieb: mit Nachbarn das besprechen, wenn er will, dass ich zur Grenze hinbaue, weil er evtl. mal auch zubauen möchte samt Keller, dann muss er seinen Flurschaden selber zahlen.


Wie kommst drauf, dass er selber zahlen MUSS??

Grundsätzlich versteh ich jetzt eigentlich nicht mehr, worums geht:

Du kannst dich natürlich rein subjektiv für irgendeine - von DIR persönlich und JETZT bevorzugete Variante entscheiden  - und du hast ja deine Präferenzen zum Ausdruck gebracht. Dann mach´s halt so, wie DU willst.

Technisch und rechtlich ist alles möglich. Technisch je nach Variante mit mehr oder auch weniger Aufwand und Risiko (jetzt oder vielleicht später). Aber machbar ist alles. Also mach, wie DU willst. Aber spekulier nicht damit, was in 50 oder 60 Jahren irgendwer, vielleicht oder auch nicht machen kann, will, darf....

zitat..
hausplanung schrieb: Sehe ich es prinzipiell richtig, dass ich als "Erstbauer" hier alle Wahlfreiheit habe, wie ich es mache


Irrtum. Es gibt keinen Anspruch des "Erstbauers". Wie gkra schon, sagte: jeder hat in gleicher Weise alle Möglichkeiten. Der technische Aufwand kann sich allerdings allenfalls unterscheiden.

Und übrigens: Deine "Trennwand" (="Trennplatte") hat nichts mit Brandschutz zu tun!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.4.2019  (#10)
Ah ja, und noch was: man kennt da jetzt nicht die Details. Aber ein (ur)alt Fundament teilweise für den Neubau/Zubau zu verwenden erscheint mir grundsätzlich eher problematisch (aus rein technischer Sicht)

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  •  hausplanung
4.4.2019  (#11)
Ich versteh dich schon. Klar müsste ich zahlen. Ich meinte nur, wenn sich der Nachbar (oder potentielle Käufer/Nachfolger in 60 Jahren) für die Zukunft einen bautechnischen Vorteil sichern will (=ich baue bis Grenze), dann muss er den Flurschaden der dafür entsteht selber zahlen (nicht rechtlich, sondern aufgrund Vereinbarung), sonst baue ich eben nicht bis Grenze.

So wie ich das sehe bringt auch der Bau bis Grenze ein Risiko: so wie ich es machen möchte, wäre mein Keller geschützt, denn wenn der Nachbar selber einen Keller bauen will, wäre zwischen meinen Keller und seinem Keller 1,5m Schotter, gefährdet wäre quasi mein EG. Baue ich aber bis Grenze wäre zwar mein EG nicht direkt gefährdet, dafür aber mein Keller, wenn der Nachbar einen tieferen Keller bauen möchte als ich. Das sehe ich grundsätzlich richtig, oder?

Mein Keller würde nämlich nicht extrem tief, da ich das bestehende Kellerfundament vom Bestandsgebäude nicht untergraben möchte.

Karl10: was genau meinst mit uralt Fundament? Der Zubau bekäme einen eigenen Keller/Fundament neben dem bestehenden Keller/Fundament des Bestandsgebäudes. Falls du dich auf das nicht Abreissen des bestehenden Fundaments beziehst: damit meinte ich, dass ich Teile des abzureissenden Gebäudes stehen lassen könnte:

rot:Abrissgebäude
grün:Neubau
braun:Erdlinie
links der gelben Linie: Baugrube
rotes Fundament und rote Wand im orangen Kreis: könnte stehen bleiben


2019/20190404609968.png

P.S.
Wofür ist die Trennplatte?
Mit Erstbauer meinte ich, dass es dieser leichter (technisch und kostenmäßig) hat sein Vorhaben so umzusetzen wie er will

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  •  herbiw
8.4.2019  (#12)
Du has scheinbar nicht wirklich eine Frage... sondern magst nur deine Meinung hier bestätigt hören. Diese passt aber nicht.

Du wolltest wissen, welche Auswirkung dein Vorgehen auf den Nachbarn hat.
Wurde hier schon beantwortet: Grundsätzlich gar keine!
Ihr habt beide exakt die gleichen Rechte bezüglich Bau. Es ist auch immer alles möglich. Potentiell ist jedoch der (technische und fianzielle) Aufwand deutlich höher wenn man zweiter ist. Aber niemand weiß was in 20 Jahren ist. Du weißt nicht wer dann neben dir lebt und was der vor hat. Also vergiss Spekulationen und mache das was für dich gescheit ist.

@ Wenn ich nur das EG bis an die Grenze ziehe bleibt das Nachbarsgrundstück unangetastet?
Das stimmt so nicht. Das EG wird ja auch eine Fassade etc bekommen. Dafür braucht es dann wahrscheinlich ein Gerüst was am Nachbarsgrund steht, odrt fällt auch Dreck an ect.
Der Aufwand ist sicher geringer, als wenn gegraben wird, aber du wirst so oder so den Nachbarn informieren und den Schaden beseitigen müssen.

@ Umwälzen auf den Nachbarn. DU willst jetzt bauen und nicht er. Was er irgendwann einmal vielleicht machen will ist aktuell nicht sein und noch weniger dein Problem. Sollte er tatsächlich aktuelle Pläne haben und sich mit dir abstimmen wollen erfährst du es am besten wenn du ihm von deinen Plänen erzählst. Das musst du sowieso aufgrund der Auswirkungen auf seinen Grund (siehe oben) sowieso machen.

@ Was sollst du also machen? Baue das was du willst und brauchst. So machen es die meisten anderen auch. emoji
Deine Gedankenspielereien mit was wäre wenn sind sinnlos. 
Wenn du wirklich sonst nicht schlafen kannst würde ich den Keller bis zur Grundgrenze ziehen und das Fundament an der Grenze 1m tiefer machen als notwendig. Dann sollest du wieder ruhig schlafen können. Ziehst du nur das EG weiter kannst du nicht ausschließen, dass der Nachbar in 10 Jahren die "Pfusch-Super-Billig GmbH" beauftragt seinen Keller bis zur Grenze zu ziehen, dein EG-Anbau in einem Loch verschwindet und die PSB GmbH am nächsten Tag in den Konkurs geht.


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  •  hausplanung
8.4.2019  (#13)
Da hast du vollkommen Recht! Natürlich muss man den Nachbargrund betreten, Gerüst weiß ich nicht, da die Wand ca. 2,5m hoch wird und dann schon das Dach drauf kommt.

Ich wollte eigentlich nach den informativen Beitragen von euch eure Meinung zu folgender Überlegung:

Wenn ich Keller und EG an die Grenze ziehe, mein Keller aber nicht sehr tief ist, dann gefährde ich potentiell beides, ziehe ich nur das EG bis an die Grenze wäre nur das EG gefährdet, kann man das so sagen?

Realisitischerweise kann man nicht davon ausgehen, dass dort je etwas hingebaut wird, außer einer Garage (natürlich kann man nicht in die Zukunft schauen).

Wer würde eigentlich theoretisch für derartige "Unfälle" haften, nur die Baufirma oder auch der Bauherr bzw. dessen Eigenheimversicherung?

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  •  herbiw
8.4.2019  (#14)
Hast du schon mal in der Größenordnung gebaut? Es wird wohl übers betreten hinausgehen und eine etwaige Hecke, Rasen usw. wirst du so oder so wieder instandsetzen müssen.

Wie auch schon von allen anderen Usern geschrieben. Wenn nix dagegen spricht ziehe beiden Geschosse hin. Wenn dir das soviel Sorge bereit lass den Umbau doch lieber bleiben oder aber ziehe meinen Vorschlag in Betracht nur auf der Grundgrenze das Fundament deutlich tiefer zu machen. Dann kann eigentlich schon fast gar nichts sein.

Alles andere siehst du in 5, 20, 40, 60 Jahren oder nie. Philisophieren ist das ziemlich sinnlos. ;)



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  •  hausplanung
8.4.2019  (#15)
Völlig richtig, aberHecke instandsetzen ist halt etwas anderes, als 1,5m aufgraben. 

Du meinst also einfach unter dem EG auf einem Streifen von sagen wir ca. 0,5m?? ein tieferes - quasi Streifen - Fundament zu machen. Das würde dann schützen, wenn der Nachbar dort mal eine Garage hinbauen will. Aber wenn es ein Keller werden würde, hilft das nichts oder doch?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
9.4.2019  (#16)

zitat..
hausplanung schrieb: Aber wenn es ein Keller werden würde, hilft das nichts oder doch?


 Na ja... wenn dein Bauwerk bereits Bestand hat (unabhängig der Ausgestaltung) muss der Nachbar auf deinen Bestand Rücksicht nehmen, also ggf auch nötige Sicherungsmaßnahmen für dein Bauwerk tätigen.

Konkret bedeutet das, dass bei Errichtung eines tiefer liegenden Bauwerks durch ihn auch dein gedachtes EG inkl Streifenfundment unterfangen werden muss...


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  •  hausplanung
9.4.2019  (#17)
Ich mach mir da grundsätzlich keine großen Sorgen, interessant wäre nur wie im Falldes Falles die Haftungskette wäre, also Baufirma?, Bauherr?, Eigenheimversicherung?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
9.4.2019  (#18)

zitat..
hausplanung schrieb: Ich mach mir da grundsätzlich keine großen Sorgen, interessant wäre nur wie im Falldes Falles die Haftungskette wäre, also Baufirma?, Bauherr?, Eigenheimversicherung?


Imho zuerst Auftraggeber dann Auftragnehmer. Je nach Verfügbarkeit dann erst die zuständige Versicherung 

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  •  herbiw
15.4.2019  (#19)

zitat..
hausplanung schrieb: Völlig richtig, aberHecke instandsetzen ist halt etwas anderes, als 1,5m aufgraben. 

Du meinst also einfach unter dem EG auf einem Streifen von sagen wir ca. 0,5m?? ein tieferes - quasi Streifen - Fundament zu machen. Das würde dann schützen, wenn der Nachbar dort mal eine Garage hinbauen will. Aber wenn es ein Keller werden würde, hilft das nichts oder doch?


Kommt drauf an wie tief das Streifenfundament wird emoji
Aber eine unterkellerte Garage ist dann doch schon sehr ausgefallen.  Mit dem Streifen bist in der Regel für 99% der Fälle gerüstet. 




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  •  hausplanung
15.4.2019  (#20)
Jedenfalls vielen Dank für die zahlreichen Meinungen zum Thema.

Mir wurde das jetzt im Prinzip so gesagt, dass die 1m, was das EG über den Keller drüberstehen wird quasi als Auskragung funktioniert und sich das EG daher an der Grundgrenze eigentlich gar nicht am Boden abstützen muss. Wenn also der Nachbar dort irgendwann irgendetwas graben würde, wäre maximal die Fassade, nicht jedoch die Mauer vom EG gefährdet. Der Keller sowieso nicht, weil der ja 1m vor Grundgrenze endet.

Insofern wärs das ganze also praktisch sogar sicherer, als wenn ich den Keller bis zur Grenze ziehe, da dann immer noch die Gefahr bestünde, dass der Nachbar diesen mal untergraben könnte und weniger Flurschaden gibts auch, da man die Pflanzen am Nachbargarten direkt an der Grenze angeblich einfach nur zurückschneiden und den Rest "runterbinden" müsste. 

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