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Batterieraum: KWL Abluft ausreichend?

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  •  MrOrange
28.12.2025
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo,
Da ich wahrscheinlich für unser EFH einen Batterieraum einrichten muss, damit ich einen Batteriespeicher für unsere PV installieren darf, beschäftigen mich gerade die Anforderungen an diesen Raum.
Ich vermute, dass eine Brandschutztür zwingend notwendig ist, richtig?
Im vorgesehenen Raum gibt es kein Fenster. Stattdessen ist ein Auslass für die Abluft unserer KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] vorgesehen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte für einen LiFePo Speicher (z.B. Fronius, BYD) diese Art der Lüftung ausreichen (Spalt unter Tür für Zuluft). Ist das so richtig oder ist KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] in solch einem Raum ein No-Go?

  •  Cyber83
  •   Silber-Award
28.12.2025 17:49  (#1)
Dann brauchst halt auch eine brandschutzklappe für die Abluft sonst ist das nicht korrekt F90

Brandschutztüren haben keinen lüftungsspalt unten.

Je nach raumgröße / anlagengröße brauchst du keine lüftung. Der batteriespeicher selber braucht sowieso keine, der wechselrichter muss ja nicht im gleichen Raum sein.

Die byd speicher haben normal Zertifikate dass du bis 100kWh eigentlich keinen batterieraum brauchst, lt. Den aktuellsten oib Richtlinien. Sind die bei dir im bundesland noch nicht in Kraft? Eventuell hilft, den speicher dementsprechend erst später in Betrieb zu nehmen, oder einen elektriker haben der ein Auge zudrückt.

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  •  christoph1703
28.12.2025 18:56  (#2)
Woher strömt denn die Zuluft nach? Ist der Batterieraum im Haus?

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  •  MrOrange
28.12.2025 19:22  (#3)
Zur grundsätzlichen Frage, warum ich einen Batterieraum brauche: da wir in unserem Haus auch eine kleine Physiopraxis haben, befürchte ich, dass unser Haus nicht Gebäudeklasse 1 sondern 2 ist und daher ab 3 kWh Speicher ein Batterieraum notwendig ist.
Ich hab dazu eh schon im Baurecht Subforum gefragt, ob das so ist, aber noch keine Antwort erhalten. Natürlich wäre es mir am liebsten, wenn ich so einen Raum gar nicht bräuchte.
Wir haben z.B. auch keine Brandschutztür zwischen Praxis und Wohnbereich und das hat die Behörde auch nicht beanstandet, weil die Zahl der gleichzeitig anwesenden Patienten so gering ist.
Ja, der Raum befindet sich im Keller.

Zu Brandschutzklappe für Abluft: Guter Punkt. Da scheint es aber recht günstige Lösungen für Spiro Rohre zu geben. Sollte also leicht lösbar sein, oder?

Zur Zuluft: Ich bin davon ausgegangen, dass Brandschutztüren (anders als Rauchschutztüren nicht luftdicht sind bzw. sogar einen kleinen Spalt zum Boden erlauben. Oder ist die Zarge rundumlaufend dicht?
Was wäre eine andere Lösung für die Zuluft? Ein Rohr in der Wand mit einer weiteren Brandschutzklappe?

Auch wenn die Zu- und Abluft vielleicht technisch nicht unbedingt notwendig wäre, hätte ich sie trotzdem gerne, um eine Überhitzung des Raums auszuschließen.




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  •  christoph1703
28.12.2025 20:32  (#4)
Ist der Keller beheizt? Wenn nicht, ist die Anbindung an die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] nicht so einfach.
Und was steht in dem Raum? Ein reiner Speicher ohne WR WR [Wechselrichter] produziert im Betrieb kaum Abwärme. Mit WR WR [Wechselrichter] wärs was anderes.

zitat..
MrOrange schrieb: Oder ist die Zarge rundumlaufend dicht?

Gibts so oder so. Wahnsinnig groß wird der Spalt (wenn vorhanden) aber nicht sein.


zitat..
MrOrange schrieb: Ein Rohr in der Wand mit einer weiteren Brandschutzklappe?

Klingt für mich erstmal vernünftig, wenn die Belüftung wichtig ist.




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