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·gelöst· "Balkonkraftwerk" zusätzlich zu PV-Anlage

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  •  alhei
28.6. - 22.9.2022
18 Antworten | 9 Autoren 18
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Wenn man schon eine fertige Anlage hat (hier z.B. 20 kVA Engpassleisung, 20 kW Wechselrichter), kann man dann noch eine kleine Anlage zusätzlich z.B. auf einer Gartenhütte in Betrieb nehmen?
Bzw. was sind die Rahmenbedingungen?
 • Engpassleistung erweitern beim VNB? Geht das ohne Elektriker?
 • "Plug and Play" über die Steckdose: muss das auch ein Elektriker abnehmen?
 • sind Förderungen hier auch möglich?
 • Welche "Grenzen" sind zu beachten? ich denke da an die 800 Wp bez. Balkonkraftwerk

  •  massiv50er
  •   Gold-Award
28.6.2022  (#1)
Was auch noch interessant wäre:
wie sieht es mit der einspeisung aus?
eigentlich kann ja der smartmeter nicht zwischen großer pv und balkonkraftwerk unterscheiden?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.6.2022  (#2)
natürlich "gehts", inwiefern dein Netzbetreiber gerne sieht ist die andere Frage :)

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  •  wiwi
30.6.2022  (#3)
Gemäß TOR Erzeuger sind Stromerzeugungsanlagen aber nur dann "Kleinsterzeugungsanlagen", wenn sie in SUMME 0,8 kW Erzeugungskapazität überschreiten.

Eine Erweiterung auf der Gartenhütte ist deshalb eine ganz normale Anlagenerweiterung mit allem PiPaPo. Eine Förderung ist möglich, PnP und somit Steckdose schon gar nicht. Prüfung, Abnahme und Inbetriebnahme im normalen Verfahrenslauf mit deinem Elektriker in Zusammenarbeit mit dem VNB.

Wenn nur ein paar Module dazukommen (Optimierer, freier MPPT MPPT [Maximum Power Point Tracker]), der WR WR [Wechselrichter] aber gleich bleibt, dann braucht man nur ein neues Prüfprotokoll vom Elektriker für die Förderung.

Wenn man keine Förderung braucht, dann braucht man theoretisch nichtmal einen Elektriker, dann finanzieren die Gewinne durch die Einspeisung die Erweiterung. Etwas Eigenverbrauch kommt obendrauf.

Dem Smartmeter ist es wurscht woher die Elektronen kommen, haben ja kein Mascherl. Hauptsache die mit dem VNB vereinbarte Einspeiseleistung wird nicht überschritten.

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  •  alhei
30.6.2022  (#4)
Danke für die Info!

Dass die 800 Wp dann keine Relevanz haben, habe ich prinzipiell angenommen...

Es geht im wesentlichen aber um den VNB, wo eben 20 kVA Engpassleistung im Vertrag steht.
Kann man das ohne Elektriker überhaupt erweitern, oder will dann der VNB ein Prüfprotokoll? Auch wenns dann nur so eine minimale Leistung von 800 W wäre, bzw. ein solches Balkonkraftwerk, für das man für sich alleine ja keinen Elektriker braucht?
Denn der bestehende WR WR [Wechselrichter] hat ja schon 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Die erreicht er zwar kaum (wenn sich mal die Sonne vor die Wolke schiebt), aber verhindern kann man ein Überschreiten mit einem Balkonkraftwerk dann ja nicht, wenn das einen eigenen Mikrowechselrichter hat.

Förderung wäre hierfür nicht so entscheidend, aber gut zu wissen.

Eine Erweiterung mit der bestehenden Anlage wäre auch theoretisch möglich, aber nicht so einfach, da nur 2 MPPT MPPT [Maximum Power Point Tracker]. Da müsste man an den bestehenden Paneelen wahrscheinlich etwas ändern und das wäre den Aufwand vermutlich nicht Wert...

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  •  wiwi
30.6.2022  (#5)
Es ist vielleicht einfacher dir anhand eines konkreten Vorhabens zu helfen. Technisch ist vieles möglich, aber oft sprechen die Kosten dann dagegen wie du selbst bereits angemekrt hast.

Eine technische Möglichkeit mehr Module an einem bestehenden WR WR [Wechselrichter] anzubinden sind Optimierer (Tigos, SE mit IndOP).

Oder du begrenzt den bestehenden WR WR [Wechselrichter] auf 19,2 kVA und hängst den 0,8 kVA Modul-WR dazu.

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  •  alhei
30.6.2022  (#6)
Danke nochmal!
ich habe glaube ich inzwischen herausgefunden wie das ginge: bei einem Fronius WR WR [Wechselrichter] mit Smartmeter wie bei mir, könnte man die "Gesamtleistung" limitieren. D.h. nur wenn auch zuviel eingespeist würde. Praktisch wäre das in meinem Fall ohnehin "nie" der Fall. Einerseits wegen der tatsächlichen Leistung und auch wegen meiner Grundlast, die sich bei rund 400 W (auf oder ab) bewegt.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
1.7.2022  (#7)
Beachte auch das deine Module jedes Jahr an Leistung verlieren.

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
2.7.2022  (#8)

zitat..
wiwi schrieb: Gemäß TOR Erzeuger sind Stromerzeugungsanlagen aber nur dann "Kleinsterzeugungsanlagen", wenn sie in SUMME 0,8 kW Erzeugungskapazität überschreiten.

Eine Erweiterung auf der Gartenhütte ist deshalb eine ganz normale Anlagenerweiterung mit allem PiPaPo. Eine Förderung ist möglich, PnP und somit Steckdose schon gar nicht. Prüfung, Abnahme und Inbetriebnahme im normalen Verfahrenslauf mit deinem Elektriker in Zusammenarbeit mit dem VNB.

ist das so?
Ich würde sie als eigene Anlage gekappselt von der großen Anlage sehen (eigender WR WR [Wechselrichter] etc.).

Und daher sehe ich auch kein Problem, es wird ja auch beides jeweils beim Netzbetreiber angefragt. 

Mittlerweile habe ich von Fällen erfahren, wo das zumindest von der SBG Netz so gehandhabt und auch praktiziert wird.




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  •  Solarbuddys
2.7.2022  (#9)
Wenn du 2 Zähler hättest dann sinds 2 Anlagen 
Wenn du auf 1en Zähler aber 2-3-4 WR WR [Wechselrichter] hängst saldieren sich die Werte der WR WR [Wechselrichter] 

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
3.7.2022  (#10)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

Wenn du 2 Zähler hättest dann sinds 2 Anlagen 
Wenn du auf 1en Zähler aber 2-3-4 WR WR [Wechselrichter] hängst saldieren sich die Werte der WR WR [Wechselrichter]

Was passiert mit den bkw, wenn es schon vor der großen pv existiert? Wird ja wohl nicht rückgebaut?


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  •  Solarbuddys
3.7.2022  (#11)
Sondersituation gibts immer - keine Ahnung wies dann waere. 

Bei mir selbst war der Netztechniker in Wels sehhhhr genau und hat jedes Modul gezaehlt, wollt die Leistung genau wissen (375 oder 380W, was nun) und den kennen wir sehr gut, er is voi angenehm oba macht sein Job sehr genau (finden wir gut !) 


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
3.7.2022  (#12)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

Sondersituation gibts immer - keine Ahnung wies dann waere. 

Bei mir selbst war der Netztechniker in Wels sehhhhr genau und hat jedes Modul gezaehlt, wollt die Leistung genau wissen (375 oder 380W, was nun) und den kennen wir sehr gut, er is voi angenehm oba macht sein Job sehr genau (finden wir gut !)

Ist ja auch ok...
der Netzbetreiber weiß auch von beiden Installationen... und da er (zumindest in sbg) die zweite nicht abweist, sollte es ok sein.


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  •  Solarbuddys
3.7.2022  (#13)
Na dann - extra drauf hinweisen wenn er es eh akzeptiert würd ich dann auch nicht - dann is ja alles gut 

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  •  Baumifax
21.9.2022  (#14)
Ich habe eine PV am Hausdach - angemeldet mit Einspeisevertrag ÖMAG

Baue eine Gartenhütte mit Stromanschluss - würde ich dort ein Balkonkraftwerke aufs Dach machen und  in die Steckdose stecken würde der überschüssige Strom auch eingespeist und vergütet, oder ? Da auch die normnale PV im Ertrag großen Schwankungen unterliegt ist das ja praktisch keine nenneswerte Änderung.

Zu einfach gedacht ?

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
21.9.2022  (#15)

zitat..
Baumifax schrieb:

Ich habe eine PV am Hausdach - angemeldet mit Einspeisevertrag ÖMAG

Baue eine Gartenhütte mit Stromanschluss - würde ich dort ein Balkonkraftwerke aufs Dach machen und  in die Steckdose stecken würde der überschüssige Strom auch eingespeist und vergütet, oder ? Da auch die normnale PV im Ertrag großen Schwankungen unterliegt ist das ja praktisch keine nenneswerte Änderung.

Zu einfach gedacht ?

Ja, dem Netzbetreiber musst es halt melden, ist ja zusätzlich Leistung.


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
21.9.2022  (#16)

zitat..
Baumifax schrieb:

Ich habe eine PV am Hausdach - angemeldet mit Einspeisevertrag ÖMAG

Baue eine Gartenhütte mit Stromanschluss - würde ich dort ein Balkonkraftwerke aufs Dach machen und  in die Steckdose stecken würde der überschüssige Strom auch eingespeist und vergütet, oder ? Da auch die normnale PV im Ertrag großen Schwankungen unterliegt ist das ja praktisch keine nenneswerte Änderung.

Zu einfach gedacht ?

Das ist der ganz normale Weg als Anlagenerweiterung, inklusive neuer Einspeiseanfrage/Einspeisezusage, Abnahme/Inbetriebnahme und Differenzmeldung an die Ömag.

Mit Balkonkraftwerk/Kleinsterzeugungsanlage (1 Anlage sind alle Erzeugungsanlagen die an einem Zählpunkt hängen) hat das nichts mehr zu tun. Darum ist auch der Anschluss an die Steckdose nicht zulässig.

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  •  Empire
21.9.2022  (#17)
Hallo,

eine andere Frage...
Ich habe seit einiger Zeit ein 800 Watt Balkonkraftwerk mit dem Hoymiles HM-800 laufen. 
Nun kommt noch eine größere 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage aufs Dach mit dem Sungrow SH10RT Wechselrichter und einem Speicher.
Jetzt ist mir folgender Gedanke gekommen:
Wenn das öffentliche Stromnetz ausfällt, schaltet der Sungrow innerhalb von 20 ms auf Notstrom um... ist auch schwarzstart fähig. Somit nehme ich einmal an, würde auch der Hoymiles WR WR [Wechselrichter] wieder einspeisen ins Hausnetz weil er die 230 V und 50 Hz hat.
Was passiert jetzt wenn:
- öffentliches Stromnetz ausfällt
- der Stromverbrauch vom Haus angenommen bei 500 Watt liegt.
- das Balkonkraftwerk 700 Watt einspeist
- der Speicher voll ist
Würde dann der Hoymiles WR WR [Wechselrichter] herunter drosseln? Oder würde es zu einer Überspannung im Hausnetz kommen und eventuell sogar den Sungrow WR WR [Wechselrichter] beschädigen?

Also: Was passiert, wenn das BKW in das Inselnetz des Sungrow einspeist?
Vielleicht kann mir hier im Forum jemand, der sich damit auskennt, Bescheid geben wie das tatsächlich ist, bzw. ob man dagegen etwas machen bzw. absichern kann.


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
22.9.2022  (#18)
Der Sungrow geht auf Überfrequenz-Derating und wirft den Hoymiles mit 53 Hz ab. Vorausgesetzt die entsprechende Funktion ist im Installateursmenü aktiviert. Kapitel 8.10.14 im Handbuch.

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