Balkonkraftwerk Einspeiselimit
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Hallo ! Das wurde und wird in diversen Foren immer wieder diskutiert, m. W. zuletzt: https://www.energiesparhaus.at/forum-balkonkraftwerk-zu-bestehenden-pv/81988 Du verstößt nicht gegen ein Gesetz sondern einen Netzzugangsvertrag-PV mit deinem Netzbetreiber und somit ist m.M. relevant was in diesem Vertrag steht. Ich versuche das seit einiger Zeit mit meinem Netzbetreiber zu klären, bis dato bin ich auf dem Stand "kommt darauf an & was genaueres & müssen wir noch klären" Offensichtlich weiss man dort noch nicht wie damit umgehen. (Kleiner VNB) Grüße Nöldi |
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Wenn der WR WR [Wechselrichter] mehr als 800W liefert, ist das kein BKW im klassischen Sinne mehr. Die Erleichterungen gelten also nicht. Da du schon eine bestehende Anlage hast, gilt der zusätzliche WR WR [Wechselrichter] (unabhängig von seiner Leistung) als Erweiterung und ist als solche im Regelfall auch von einem Elektriker beim Netzbetreiber anzumelden. Bezüglich Einspeiselimit kommt es auf die tatsächliche Leistung an. Die darf das Limit nicht überschreiten. Solange du das sicherstellst, wird in der Praxis wahrscheinlich keiner nachfragen, ob die Anlage gemeldet ist oder nicht. |
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sorry muss den thread nochmal ausgraben.... habe gesehen, dass es auch balkonkraftwerke gibt, die eine 0 einspeisung ermöglichen, da der benötigte Strom über ein Einheit erfasst und dann gegebenenfalls aus der Batterie vom Balkonkraftwerk entnommen wird. Da wir auf unserer Terasse noch etwas Platz auf dem Dach haben, wäre es ja zum überlegen, da ein Balkonkraftwerk zu installieren, damit unsere PV anlage im Winter bzw. bei schlechtwetter unterstützt werden. ist mein gedankengang da blödsinn oder macht das doch sinn? |
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Wie soll das funktionieren? Dazu muss das Balkonkraftwerk deinen Verbrauch kennen und das ist dann mMn kein Balkonkraftwerk mehr. Oder willst das über ein Smarthome regeln lassen? Das würde eventuell funktionieren...weil out of the box wird deine bestehende PV Anlage nicht mit dem Balkonkraftwerk kommunizieren können. Wäre auch eine Erweiterung und müsste gemeldet werden. Wirds wer merken, gerade im Winter? Wahrscheinlich nicht. Ich hab bei mir zB 12,5kW Engpassleistung genehmigt, das erreiche ich aber nie und nimmer weils nur ein theoretischer Wert ist. Ich könnte also auch ohne weiteres 800W dazuhängen und ich wäre in der Praxis immer noch unter den 12,5kW. Verstößt aber trotzdem gegen die Regeln/Vorschriften des Netzbetreibers. |
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danke für die antwort: https://priwatt.de/blog/nulleinspeisung-balkonkraftwerk-speicher/?srsltid=AfmBOophvPl030pXmRrYGL28RKltJxg2vvVK5HzKF4iuP3XBtxz9egqu das is eben die frage wie dann ein bkw gehandhabt wird bzw. ob es wirklich als erweiterung gesehen wird |
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Naja, es gibt einige Lösungen BKW+Akku+Smartmeter, die erfüllen die Regeln für BKW und können Nulleinspeisung, Das Problem ist ein anderes, aber das hast du eh beschrieben: |
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