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[B] Rechtsanspruch auf Bestätigung zur Schlussüberprüfung? [B]

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  •  kleinem86
  •  [B]
  •  [Burgenland]
31.7.2025 0
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Hallo Forum,

unser Hausbau neigt sich dem Ende zu und ich bin gerade dabei die Bestätigungen zur Schlussüberprüfung einzuholen. Leider habe ich de facto daselbe Problem wie dieser Leidensgenosse hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-baumeister-erteilt-keine-bestaetigung-zur-schlussueberpruefung/56044

Über die Gründe kann ich nur spekulieren, soll hier aber auch nicht das Thema sein.
Meine konkrete Frage ist jedenfalls, ob ich einen Rechtsanspruch, zb als Nebenpflicht, auf Bestätigung zur Schlussüberprüfung habe? Bzw. kann jemand die Rechtsgrundlage benennen? Kanalarbeiten, Fundamentierung sowie der restliche Rohbau sind auf den Rechnungen ausgewiesen.

Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich keinen Rechtsanspruch habe?
Meinem Verständnis nach sieht das Bgld. BauG im Gegensatz zu NÖ nichts dazu vor?
Z.B. falls die Firma in Konkurs ginge o.Ä....

Ein anderer Punkt der mich interessiert ist die Rolle des SV welcher das Schlussüberprüfungsprotokoll erstellt.
Mich würde einfach ganz grundsätzlich interessieren auf welcher Basis dieser, entsprechende Befunde einfordert. Bei mir sind es Zimmerer, Elektriker, Installateur, Rachfangkehrer, Gläser (VSG) und eben Baumeister.
a) Bei der Begehung meinte der SV jedenfalls plötzlich die Dachbodentreppe benötigt mind. ein EI30 Zertifikat, obwohl dies weder im Bescheid noch im Plan gefordert war. Wie geht das?
b) Was muss oder kann der SV tun wenn ich ihm erkläre, dass ich die Bestätigung der Baufirma nicht beibringen kann?

Vielen Dank vorab!



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