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[B] Rechtsanspruch auf Bestätigung zur Schlussüberprüfung? [B]

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  •  kleinem86
  •  [B]
  •  [Burgenland]
31.7. - 21.8.2025
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo Forum,

unser Hausbau neigt sich dem Ende zu und ich bin gerade dabei die Bestätigungen zur Schlussüberprüfung einzuholen. Leider habe ich de facto daselbe Problem wie dieser Leidensgenosse hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-baumeister-erteilt-keine-bestaetigung-zur-schlussueberpruefung/56044

Über die Gründe kann ich nur spekulieren, soll hier aber auch nicht das Thema sein.
Meine konkrete Frage ist jedenfalls, ob ich einen Rechtsanspruch, zb als Nebenpflicht, auf Bestätigung zur Schlussüberprüfung habe? Bzw. kann jemand die Rechtsgrundlage benennen? Kanalarbeiten, Fundamentierung sowie der restliche Rohbau sind auf den Rechnungen ausgewiesen.

Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich keinen Rechtsanspruch habe?
Meinem Verständnis nach sieht das Bgld. BauG im Gegensatz zu NÖ nichts dazu vor?
Z.B. falls die Firma in Konkurs ginge o.Ä....

Ein anderer Punkt der mich interessiert ist die Rolle des SV welcher das Schlussüberprüfungsprotokoll erstellt.
Mich würde einfach ganz grundsätzlich interessieren auf welcher Basis dieser, entsprechende Befunde einfordert. Bei mir sind es Zimmerer, Elektriker, Installateur, Rachfangkehrer, Gläser (VSG) und eben Baumeister.
a) Bei der Begehung meinte der SV jedenfalls plötzlich die Dachbodentreppe benötigt mind. ein EI30 Zertifikat, obwohl dies weder im Bescheid noch im Plan gefordert war. Wie geht das?
b) Was muss oder kann der SV tun wenn ich ihm erkläre, dass ich die Bestätigung der Baufirma nicht beibringen kann?

Vielen Dank vorab!

  •  mycastle
  •   Gold-Award
2.8.2025  (#1)
Ich weiß nicht ob eine Schlußüberprüfung für eine Behörde gefragt ist, oder ob es um eine "Bestätigung" im Zivilrechtlichen Sinn geht...
Oder wird hier etwas vermischt?

Gibt es über bestimmte Abschnitte bereits jetzt Bedenken?
Dann würde ich an Beweissicherung mit Gericht denken, SV Bestellung,

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  •  kleinem86
2.8.2025  (#2)
Laut Bgld. Baugesetz benötigt die Behörde ein Schlussüberprüfungsprotokoll welches von einem ZT, Baumeister, Bausachverständigen o.Ä. ausgestellt ist.
Dieser ZT verlangt nun von mir die Bestätigungen diverser Gewerke.
Elektriker, Installateur, etc und eben auch vom Baumeister über ordnungsgemäße Fundamentierung, Kanaldichtheit, Einhaltung der BauVO etc.

Der Baumeister bringt die Bestätigung nicht bei. Daher die Frage. Habe ich einen Rechtsanspruch gegenüber dem Baumeister auf ausstellung besagter Bestätigung, und wenn ja, worauf begründet sich dieser?
Die Arbeiten sind jedenfalls in der Rechnung ausgewiesen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.8.2025  (#3)
Hilft dir das weiter?
https://www.energiesparhaus.at/forum-fertigstellungsanzeige-schlussueberpruefungsprotokoll-burgenland/53696

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  •  kleinem86
5.8.2025  (#4)
Danke, leider nein.

Der SV welcher mir das Schlussüberprüfungsprotikoll ausstellen soll ist leider zwei Wochen auf Urlaub, sonst würde/werde ich ihn fragen. Im Moment sitze ich halt auf glühenden Kohlen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.8.2025  (#5)
Du kannst/solltest sinnvollerweise nur dann in eine Diskussion mit dem SV eintreten, wenn DU ausreichendes Wissen über die zu besprechende Materie/über das ggst. Thema hast. 
Offensichtlich hast DU dieses Wissen nicht, sonst hättest hier ja nicht gefragt.

In meinem link steht weitgehend alles, was DU wissen musst - und zwar VOR einem Gespräch mit dem SV.
Warum das jetzt nicht hilft, versteh ich eigentlich nicht:

zitat..
kleinem86 schrieb: Danke, leider nein.

Aus dem link kannst du z.B. erkennen und ableiten, dass der SV falsch liegt und weit mehr fordert als gesetzlich geboten ist bzw. verlangt wird. 
Aus dem link kannst du z.B. erkennen bzw. ableiten, dass es eine Bestätigung des Baumeisters überhaupt nicht braucht. 
Und das hilft dir nicht weiter? 

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  •  kleinem86
21.8.2025  (#6)
Der Baumeister hat nach einem deftigen Einschreiben und Vorbehalt von Schadenersatzforderungen für Wohnungsmiete, Betriebskosten, Befunde durch Dritte unter Berufung auf § 914 ABGB (Nebenpflichten) nun doch noch den Befund ausgestellt.

Den SV habe ich auch auf die Notwendigkeit des Befundes angesprochen. Er hat tatsächlich ein bisschen herumgedruckst aber dennoch durchklingen lassen, dass dann eben dritte den Befund ausstellen müssten. So genau weiß ich es leider nicht mehr.
Am Ende des Tages geht es wohl einfach darum Verantwortlichkeiten/Haftungen abzuschieben. Aber da ich ja etwas von Ihm brauche, wollte ich hier nicht auch noch ein Fass aufmachen...

Danke Karl10 für den Input, ich hab wieder einiges gelernt, bin aber dafür wieder einiges an Nerven ärmer.

lg


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