[B] Rechtsanspruch auf Bestätigung zur Schlussüberprüfung? [B]
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Ich weiß nicht ob eine Schlußüberprüfung für eine Behörde gefragt ist, oder ob es um eine "Bestätigung" im Zivilrechtlichen Sinn geht... Oder wird hier etwas vermischt? Gibt es über bestimmte Abschnitte bereits jetzt Bedenken? Dann würde ich an Beweissicherung mit Gericht denken, SV Bestellung, |
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Laut Bgld. Baugesetz benötigt die Behörde ein Schlussüberprüfungsprotokoll welches von einem ZT, Baumeister, Bausachverständigen o.Ä. ausgestellt ist. Dieser ZT verlangt nun von mir die Bestätigungen diverser Gewerke. Elektriker, Installateur, etc und eben auch vom Baumeister über ordnungsgemäße Fundamentierung, Kanaldichtheit, Einhaltung der BauVO etc. Der Baumeister bringt die Bestätigung nicht bei. Daher die Frage. Habe ich einen Rechtsanspruch gegenüber dem Baumeister auf ausstellung besagter Bestätigung, und wenn ja, worauf begründet sich dieser? Die Arbeiten sind jedenfalls in der Rechnung ausgewiesen. |
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Hilft dir das weiter? https://www.energiesparhaus.at/forum-fertigstellungsanzeige-schlussueberpruefungsprotokoll-burgenland/53696 |
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Danke, leider nein. Der SV welcher mir das Schlussüberprüfungsprotikoll ausstellen soll ist leider zwei Wochen auf Urlaub, sonst würde/werde ich ihn fragen. Im Moment sitze ich halt auf glühenden Kohlen. |
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Du kannst/solltest sinnvollerweise nur dann in eine Diskussion mit dem SV eintreten, wenn DU ausreichendes Wissen über die zu besprechende Materie/über das ggst. Thema hast. Offensichtlich hast DU dieses Wissen nicht, sonst hättest hier ja nicht gefragt. In meinem link steht weitgehend alles, was DU wissen musst - und zwar VOR einem Gespräch mit dem SV. Warum das jetzt nicht hilft, versteh ich eigentlich nicht: Aus dem link kannst du z.B. erkennen und ableiten, dass der SV falsch liegt und weit mehr fordert als gesetzlich geboten ist bzw. verlangt wird. Aus dem link kannst du z.B. erkennen bzw. ableiten, dass es eine Bestätigung des Baumeisters überhaupt nicht braucht. Und das hilft dir nicht weiter? |
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Der Baumeister hat nach einem deftigen Einschreiben und Vorbehalt von Schadenersatzforderungen für Wohnungsmiete, Betriebskosten, Befunde durch Dritte unter Berufung auf § 914 ABGB (Nebenpflichten) nun doch noch den Befund ausgestellt. Den SV habe ich auch auf die Notwendigkeit des Befundes angesprochen. Er hat tatsächlich ein bisschen herumgedruckst aber dennoch durchklingen lassen, dass dann eben dritte den Befund ausstellen müssten. So genau weiß ich es leider nicht mehr. Am Ende des Tages geht es wohl einfach darum Verantwortlichkeiten/Haftungen abzuschieben. Aber da ich ja etwas von Ihm brauche, wollte ich hier nicht auch noch ein Fass aufmachen... Danke Karl10 für den Input, ich hab wieder einiges gelernt, bin aber dafür wieder einiges an Nerven ärmer. lg |
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