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.man muss ja nicht gleich aussteigen.
Warum werden die Änderungen nicht erörtert und Kompromisse, bzw. andere Lösungswege gesucht? Wollt ihr deswegen woanders bauen oder was? Denn mit nem anderen Bauleiter, der selbe Entwurf beim selben Bauamt, wird wieder abgewiesen werden... |
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meine logische meinung dazu: - Entweder ihr habt das schriftlich im Vertrag festgehalten, dass ihr ohne Storno aussteigen dürft oder nicht.
wenn nicht werdet ihr wahrscheinlich streiten dürfen. |
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das kommt drauf an- Einerseits was genau vereinbart wurde (beweisen lässt sich halt eher das, was schriftlich vorliegt).
- Andererseits wie groß die Abweichungen sind durch die Umplanung. Wenn ihr aussteigen wollt, unbedingt bei einem Rechtsanwalt beraten lassen (Erstberatung ist kostenlos - allerdings idR nicht ausreichend). |
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wie schon so oft... erspart die info vorab die zores: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598 ist wohl die billigste varinate, ggf. rücktritt nach kschg. |
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schön wärs - Die einzelnen Fenster wurden z.B um 10cm schmäler.
Das Einzelfenster von 90cm auf 80cm und das sogenannte Panoramefenster von 3x90cm zusammenhängend auf 3x80cm in Einzelfenster geändert. Wir haben also jetzt keine große Fenster mehr sondern "Schiesscharten". |
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Falko123 - Welchen Bebauungsplan in welchen Bundesland habt ihr den, wo man nicht einmal die fenster so setzen kann wie man will. |
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Sorry aber wegen 10 cm fenster gleich alles aufgeben ist schon ein bisschen lächerlich! |
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über den bebauungsplan erkundigt man sich grundsätzlich eh vor dem grundstückskauf. spätestens wenns ans planen geht schaut man mal aufs bauamt was die sich so vorstellen.
naja, für den plan wirst schon ein wenig was bezahlen müssen, ganz ohne wirds nicht gehen. |
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hallo - was war denn der Grund warum ihr die Fenster auf 80cm ändern müsst?
lg johannes |
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@falko - Ohne jetzt die Bebauungsbestimmungen zu kennen, aber basierend auf welcher Gesetzesgrundlage schreibt dir das Bauamt die Fensterbreite vor?
Ich finde das sehr komisch und auf alle Fälle hinterfragenswert. |
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Mit so wenig Infos ist die gesamte Sache sowieso nicht bestimmbar. Also, mehr Infos auf den Tisch! |
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naja ohne jemanden was unterstellen zu wollen, irgendwas stimmt da nicht.
kann mir es nur wegen den fenster nicht vorstellen. außerdem würde ich mir den traum vom haus wegen 10cm fensterbreite nicht vermiesen lassen. |
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eben - drum mehr infos! |
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Bebauungsplan - Vor dem Grundstückskauf waren wir beim Bauamt und haben mit dem Makler von der Sparkasse gefragt was wir bauen dürfen. Auskunft: "offene Bauweise". Bei der ersten Anfrage vom ersten Bautträger kam nur die Auskunft: "andere Dachneigung" mit der Bitte vor Bauantrag den Entwurf zuzuschicken. Nicht mehr. Daraufhin hat der erste Bauträger gesagt: "Kauft Euch ein anderes Grundstück". Wir erfuhren dann, dass das Grundstück im alten Ortskern liegt und wir uns an gewisse Regeln halten sollen. Darüber gibt es ein Protokoll. Dieses Protokoll haben wir dem jetzigen Bauträger übergeben, als Kopie. Bei der Unterzeichnung des Vertrages sagte der Bautäger, dass Alles im grünen Bereich wäre. Darum haben wir unterschrieben. Am Haus sind es bis jetzt nur die Fenster und die sind auch noch nicht genehmigt. Hinzu kommen noch die Form und Bauart der Garage und noch einiges mehr. Auskunft vom Bauamt ist: " Wäre eine Anfrage über das gesamte Bauvorhaben gekommen wären diese Punkte auch geklärt worden". Wobei noch nicht geklärt ist ob dies alle Punkte sind. Bis jetzt würden sich die Mehrkosten auf ca. 20.000 Euro belaufen, da der Bauträger die Fenster mit Mehrkosten uns einbauen will, da sie nicht seinem Standard entsprechen. Bevor die ganze Geschichte und die Kosten aus dem Ruder läuft wollen wir u.U. aussteigen. |
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Ihr habt darauf Vertraut was euch der Baumeister sagt der eine Unterschrift möchte?
Gerade wenns Probleme gibt schick ich den Plan vorm Unterschreiben nochmal zum Bauamt und die sollen sich das nochmal ansehen. Aber jetzt ists nun mal so, ich würde mich aber auch vom Baumeister verarscht fühlen wenn er mir sagt das sind keine Standartfenster. Was ist ein Standartfenster??? Sind die nicht alle individuell? Wie gesagt, ohne Kosten wirst aus der Geschichte nicht raußkommen. Raußkommen wirst aber, denk ich. Trotzdem in weiterer Zukunft zuerst gut überlegen bevor man etwas unteschreibt. Is ja nicht ein Monatsabo bei einem Schmirblattl das du halt dann wieder stornierst, da gehts um eine LEBENSINVESTITION ! |
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Ich als Mensch und Geschäftsführer würde in so einem Fall einvernehmlich und kostenlos aus dem Vertrag aussteigen. Reden Sie einfach mal mit Ihrem Bauträger denn er ist ja auch nur ein Mensch. LG |
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@falko - nochmals, teile uns die Bebauungsbestimmungen mit (von mir aus tipp sie ab), die du von der Gemeinde/Bauamt bekommen hast, dann kann man weiterschauen. |
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Bebauungsbestimmung - Es gibt eine Vorschrift für den "alten Ortskern", wo sich unser Grundstück befindet. Von dieser haben wir erst jetzt nach der Anfrage erfahren. Hätte also der Bauträger eine Vorabanfrage mit Skizze gemacht, wie gewünscht und dem Bauträger schriftlich gegeben, wären wir nie in die jetzige Situation gekommen.
Die Vorschrift lautet sinngemäß: Die Fenster dürfen nicht breiter als 80cm sein. Sind sie breiter, müssen sie durch einen Steg unterbrochen sein. Dieser Steg darf nicht aufgeklebt sein. Was heißt, es sind diese Fenster die aus 4 oder mehr kleinen Scheiben bestehen. Also ergibt es ein ganz anderes Bild der Außenfront. |
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Noch mehr Punkte - Um zu zeigen, dass unser Vertrauen gegeüber dem Bauträger nicht mehr sehr gross ist noch folgende Punkte:
Wir sollten dem Bauträger Verschiedene Pläne über unser Baugrundstück geben. z.B. Position der Grenzsteine oder Maßstabsgetreue Pläne etc.. Das vom Bauträger vorgeschlagene Vermessungsbüro gab uns einen Kostenvoranschlag von rund 2.500.- Euro. Beim Vermessungsamt bekam ich die Pläne für 62,80Euro. Oder der Bodenplattenbauer schrieb uns an, damit wir ihm die Firma nennt die die Größe der Bodenplatte und den Abstand zu den Grenzsteinen einmessen tut. Der Vermesser sollte Schnüre spannen die den Umriss der Bodenplatte entspricht. Begründung: " Wenn es einen Fehler bei den Maßen vorkommen sollte liegt es nicht an uns sondern bei dem Vermesser" Oder. Bei der Bitte um eine Preisliste für die zu erwartenden Mehrarbeiten, wie z.B. zusätzliche Steckdosen, bekamen wir als Antwort: " Die Preise erfahren sie bei der Endbemusterung. Eine Übergabe der Liste macht keinen Sinn, da sie sie eh nicht verstehen." Noch Fragen zum Vertrauen gegenüber dem Bauträger?????? |
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Sicher bauen massiv- kontra Holzriegel - Hallo Leute, ich bin am Überlegen neu zu bauen zzt wohne ich in einem Fertighaus von Elk. Da ich zuvor in Wien in einem Baumeister Ziegelmassivhaus gewohnt habe und die Wohnqualität des Fertighauses nicht mehr mag, überlege ich wieder massiv zu bauen. Nun hab ich mir alles mögliche angeschaut. Mit den Kosten eines Passivhauses in Ziegelbauweise kann ich mich gar nicht anfreunden. Ich denke ein vernünftiges Niederenergiehaus - u.U. besser? Wer kann mir Tips geben? Hab mich so am Markt mal umgesehen, mir sind Fixpreise, Bauzeitgarantie und persönliche Beratung mit Planung schon sehr wichtig. In Wien hatte ich leider ein Problem - Baumeister hat Konkurs gebaut- kommt davon wann man nur am Preis schaut- und mein Sohn hatte mit einer großen Fertighausfirma Kampa auch das Problem dass die in Konkurs gingen, nun steht er da und keiner haftet für seine Probleme. Bin also eine "geschädigte" und hab echt Spundus vor dem Bauen. Bin einfach für alle Tips usw sehr dankbar. |
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@falko - Mir kommt das auch ein wenig komisch vor (die Plangeschichte mit Vermesser, Einmessen der Baustelle usw), vor allem die Steckdosengeschichte...das sind alles Sachen, die VOR der Unterschrift geklärt sein müssen und Bestandteil des Vertrages sind...spricht nicht grad für den Bauträger.
Ansonsten hängts natürlich ab, was genau im Vertrag steht zwecks Ausstiegsszenario. Ob das Fenster jetzt 90 oder 80 cm breit sein soll, wird eher wurscht sein. Das Panoramafenster wird ja hoffentlich südseitig Richtung Garten sein, sprich von der Strassenseite nicht sichtbar. Ich kann nur von NÖ sprechen, hier käme dann der §56-Ortsbildgestaltung der Bauordnung zu tragen, der in der Tat einiges offen lässt. Creator hats eh gepostet, ich würd auch den Gang zum VKI empfehlen (mit allen Unterlagen, Verträge usw.), die sollen sich das anschauen und können sicher auch bez. Bauordnung beraten. Bei euch scheint der Bauträger mit seinem Vertrag auch nicht ganz sauber zu sein... Im Endeffekt wirds von euch abhängen, was ihr wollt... Entweder mit dem bestehenden Bauträger weitermachen und euer ursprüngliches Traumhaus hinstellen oder das ganze mit neuem Bauträger von vorne zu beginnen. Ich würd mich eher für die "Neuanfang" Variante entscheiden, nachdem was man hier so liest. |