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Außenstiege im Bauwich

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  •  ecolor
19.5. - 23.5.2017
11 Antworten | 5 Autoren 11
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Liebe Leute,
Wir haben ein Problem mit unserer Außenstiege zum Keller, da diese im seitlichen Bauwich liegt.
Eigentlich hätten wir unsere Stiege auf der kompletten Längsseite des Hauses vorgesehen.
Da wussten wir noch nichts von den Bestimmungen für den seitlichen Bauwich. Gebaut wird in NÖ.
Jetzt müssen wir uns um eine andere Lösung umsehen. Da im vorderen Bereich die Stiegen ebenfalls im vorderen Bauwich wäre, bleibt wohl nu die Alternative im hinteren Bereich der Terrasse.
Wir haben nun zwei Varianten dargestellt bekommen.
Zu welcher würdet ihr tendieren? Oder habt ihr noch eine Idee für eine zusätzliche Variante?
Variane 1 - Z Stiege (hier seh ich dann das Problem der Absturzsicherung / Geländer, da dieses zweimal vor dem Fenster endet. Weiß nicht welche Lösung es hier geben würde.

2017/2017051921820.png

Variante 2 - Längsstiege (hier ragt halt die Stiege sehr dominant in den Gartenbereich)


2017/20170519345330.png

Würd mich über Lösungsansätze von euch freuen.

  •  Warrender
  •   Bronze-Award
19.5.2017  (#1)
Ist Norden Richtung Carport und der Garten dann Richtung Osten?
Wenn du etwas transportierst, ist Variante 2 sicher angenehmer.

Wird die Außenstiege überdacht?

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  •  ecolor
19.5.2017  (#2)
Ja genau, Carport ist Norden.
Ja Überdachung hätten wir schon gern, bei Variante 2 wäre halt diese leichter auszuführen, da wir geplant haben die Terrasse mit Alu/Glas mit Beschattung zu überdachen.

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  •  Warrender
  •   Bronze-Award
19.5.2017  (#3)
Irgendwie musst du natürlich das Regenwasser wegbekommen. Kannst du einen Abfluss am Ende der Stiege einrichten?
Bei Variante 2 würde ich die Terrasse auf Höhe der Außenstiege verlängern und dann Richtung Geräteraum verbinden, sodass du nicht im Drecke gehen musst.

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  •  ecolor
19.5.2017  (#4)
Das Problem ist, dass der Kanal relativ hoch liegt. Da müsst ich eine Lösung suchen.
Abfluss ist glaub ich nicht möglich.

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  •  BAU2014
  •   Gold-Award
19.5.2017  (#5)
eine außenstiege ist grundsätzlich schon ein recht schwieriges thema. auch mit einer gut angelegten entwässerung hat man recht oft mit feuchtigkeit zu kämpfen (schmutz verstopft den ablauf oder der geruchverschluss trocknet aus und es stinkt). wenn du dann auch noch keinen kanal zu verfügung hast, ist das eine " eingebaute problemstelle".
der "versteckte" zugang ist auch sicherheitstechnisch ein problem.

ich wollte auch immer eine aussentreppe. ist ja praktisch wenn man die sachen nicht durch das haus schleppen muss. als ich dann aber darüber nachgedacht hab, was ich denn alles so in den keller schleppen möchte, das es notwendig macht, so viel platz zu brauchen und probleme zu bauen, hab ich das ding schnell aus meinen überlegungen gestrichen. OK letztlich ist auch der keller selbst gefallen. emoji

Zum seitlichen Bauwich: ich weiß zwei häuser von freunden, die in den letzten jahren gebaut haben, die im seitlichen bauwich die garage haben und in der auch eine treppe in den keller ist. ein haus kenne ich (ist aber schon gut 20jahre alt) bei dem die treppe im vorderen bauwich ist.

hast du die information, dass die treppe dort nicht sein darf von deiner gemeinde?



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  •  ecolor
19.5.2017  (#6)
Mir wurde gesagt ich darf aufgrund des § 52 Vorbauten Abs 3. die Treppe dort nicht bauen.
(3) Im seitlichen oder hinteren Bauwich sind folgende Vorbauten zulässig:
1. die in Abs. 1 Z 1 genannten Bauteile bis zur gesamten Breite,
2.die in Abs. 1 Z 2 und 3 genannten Bauteile mit denselben Beschränkungen,
3. Balkone, Schutzdächer, Treppenanlagen und Treppenhäuser sowie Aufzugsanlagen
bis zur halben Breite des Bauwichs, jedoch nicht mehr als 2 m, und bis zu einer Gesamtlänge je Geschoß von nicht mehr als einem Drittel der Gebäudelänge des Hauptgebäudes ohne Vorbauten, jedoch nicht mehr als 5 m.

Jetzt kenn ich mich mit der NÖ Bauordnung nicht wirklich aus, ist eine Außentreppe keine unterirdisches Bauwerk und somit vom "Bauwichverbot" ausgenommen?
Gibts hier im Forum Experten für die Bauordnung?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.5.2017  (#7)
Du hast ja selbst den Paragrafen zitiert, in dem steht, dass "Treppenanlagen und Treppenhäuser" grundsätzlich im Bauwich zulässig sind. Allerdings eingeschränkt auf max. ein Drittel der Gebäudelänge. Da deine Gebäudelänge 11.50 m ist, kann in jedem Fall ein Stiege bis zu einer Länge von ca. 3,80 m im Bauwich liegen (auch oberirdisch).
Wir wissen bis jetzt allerdings nicht, wie dein ursprünglicher Plan ausgesehen hat? Du schreibst von einer Stiege auf der "kompletten Längsseite". Eine 11,50 m lange Stiege??? Welchen Höhenunterschied hast du da zu überwinden???
Stell mal den Plan mit deiner urspünglichen Plan hier rein.

Ein weiterer Punkt ist, wie du richtig schreibst, ob diese Stiege nicht als unterirdisches Bauwerk gilt - und dann in jedem Fall im Bauwich zulässig wäre?
Als unterirdisch gilt alles, was nicht mehr als 50 cm über das Gelände ragt! Daher auch hier: wie schaut dein ursprünglicher Plan aus?? Nicht nur Grundriss, sondern auch Ansichten und Schnitte?

Soweit ich es bisher beurteilen kann, scheint es durchaus möglich, dass die Aussage der Gemeinde nicht ganz gesetzeskonform ist.

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  •  ecolor
20.5.2017  (#8)
Ja richtig, mit dem Paragrafen wurde von seiten der Baufirma gesagt, ich kann die Treppe so nicht ausführen. Treppenlänge von 3,8m wäre auch nicht zulässig weil "bis zur halben Breite des Bauwichs, jedoch nicht mehr als 2 m" Somit hab ich lt. ihnen nur 2m auf der Seite zur Verfügung.
Wenn jetzt diese Stiege als unterirdisches Bauwerk gilt, hätt ich keine Einschränken.
50cm schaff ich, falls jedoch die Absturzsicherung (Geländer) dazuzählt, überschreite ich diese wiederum
Hier der Plan wie wir eigentlich gedacht haben zu bauen.

2017/20170520312821.png

Schnitt ohne Außenstiege:

2017/20170520596061.png

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.5.2017  (#9)

zitat..
ecolor schrieb: Treppenlänge von 3,8m wäre auch nicht zulässig weil "bis zur halben Breite des Bauwichs, jedoch nicht mehr als 2 m"

Versteh ich nicht!! Du hast 3,23 m Bauwich. Die Hälfte ist 1,615m. Da bringts du die Treppe ja unter!! Oder nicht??
Propblem ist also nur die Länge!
Ein Gedanke: Über die Terrasse ein Dach machen (und nicht nur eine Pergola)und dieses mit dem Gebäude konstruktiv verbinden; dann zählt die Terrasse zum gebäude und die Länge wird entsprechend größer.

Wie das Geländer bei der Frage ober- oder unteriridisch zu bewerten ist, weiß ich nicht. Steht auch nirgendwo genau. Ist wahrscheinlich eine Ermessensentscheidung des Sachverständigen emoji


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  •  chrismo
23.5.2017  (#10)
Verwechselt die Baufirma da max. Breite und Länge der Treppe? So wie Karl10 schreibt, bzw. wie es im obigen Paragrafen steht, darf die Treppe bis zu 3,23/2=1,6m in den Bauwich _auf_ einer max Länge von 11,50/3=3,8m.
(Wobei im Plan ist sie länger als 3,8m eingezeichnet.)

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  •  ecolor
23.5.2017  (#11)
@ chrismo & Karl
Genau, vielleicht hab ich mich da ungenau ausgedrückt.
Problem ist die Länge der Treppe,mind. Steigungsverhältnis bei Aussenstiegen ist 16cm hoch und 30cm tief (15 Stufen benötigt beim Niveau in diesem Plan = 4,50m mind. Länge der Aussenstiege ohne Podest.

Somit fall ich leider aus der Drittel Bestimmung raus :( und ich muss mich um eine Alternative umsehen.
Sehr bitter, aber wir werden uns vermutlich für die Variante zwei entscheiden.


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